Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Welldorado-Prozess endete mit zwei Schuldsprüchen

Von (hip/rom), 01. Dezember 2016, 00:04 Uhr
Welldorado-Prozess endete mit zwei Schuldsprüchen
Über zehn Verhandlungstage arbeitete das Gericht die verworrene Welldorado-Affäre auf. Bild: Matthias Lauber

WELS. Nach zehn Verhandlungstagen: Kassiererin und Abteilungsleiter schuldig gesprochen – Freisprüche für zwei weitere Beschuldigte.

Sein 20-jähriges Dienstjubiläum als Abteilungsleiter bei der Welser Stadtverwaltung hat sich Josef H. vermutlich anders vorgestellt. Statt einer Belobigung und eines Handschlags des Bürgermeisters gab es gestern für den Beamten einen Schuldspruch am Welser Landesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt: Acht Monate bedingte Haft und 12.840 Euro Geldstrafe lautet das Urteil.

Nach zehn Verhandlungstagen, dutzenden Einvernahmen und tausenden Protokollseiten ist gestern der Prozess um die Veruntreuungsaffäre im Welser Bäderzentrum Welldorado am frühen Nachmittag zu Ende gegangen. Mehr als 416.000 Euro sind zwischen 2006 und 2014 aus den Kassen verschwunden.

30 Monate unbedingte Haft

Die Hauptangeklagte Regina Sch. wurde wegen Veruntreuung zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Sie hatte sich zu einem großen Teil der Vorwürfe seit Beginn der Ermittlungen geständig gezeigt. Einzig die Frage, was sie mit dem Geld gemacht hat, ließ sie bis zum Schluss unbeantwortet. Neben ihrer Unbescholtenheit wertete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Dunzendorfer das reumütige Geständnis als strafmildernd.

Neben der Kassiererin und dem Abteilungsleiter mussten sich auch Dienststellenleiter Alfred W. und Mitarbeiterin Margot M. verantworten. Ihnen konnte jedoch kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Sie wurden freigesprochen.

In seinem Schlussvortrag zeichnete der leitende Staatsanwalt Franz Haas einmal mehr ein verheerendes Bild der Arbeitsmoral in der betroffenen Magistratsabteilung: "Abteilungsleiter H. hat seine Verantwortung an den Dienststellenleiter delegiert, der hat sie dann auf die Kassiererinnen abgewälzt. Es gab nur Pseudokontrollen der Abrechnungen, die nicht greifen konnten." Die Hauptangeklagte sei durch das Fehlen von wirksamen Kontrollen geradezu dazu verleitet worden, weitere Gelder zu veruntreuen.

"Es war ihnen offenbar egal"

Die Vorgesetzten hätten sich irgendwann einfach damit abgefunden, dass Geld wegkommt: "Es war ihnen offenbar egal. Es war ja nicht ihr Geld, sondern das der Stadt Wels", sagte der Ankläger. Abteilungsleiter H. habe es außerdem verabsäumt, seine Vorgesetzten nach Aufkommen der Affäre im Jahr 2014 umgehend über die Malversationen zu informieren, wie es die Dienstvorschriften von ihm verlangt hätten.

Die Verteidiger der beiden Verurteilten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, auch die Staatsanwälte gaben keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. 

mehr aus Oberösterreich

Nora Einwaller: Die beste Kamerafrau kommt aus Wels

Mordangeklagter: "Ich hab' wirklich geglaubt, dass meine Frau mich betrügt"

Kinderpornos: Zahl der Fälle bei der Online-Meldestelle hat sich verdoppelt

Lachs-Bowls im Test: Testsieger aus dem Supermarkt

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

4  Kommentare
4  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
christ13 (816 Kommentare)
am 01.12.2016 11:00

....da werden noch die Hühner anfangen zu lachen! Das kommt ja einer Aufrufung zum Betrug gleich! Gehts noch? Der Glaube an die Justiz verkommt zu einer Scharlatanerie sondergleichen!

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.615 Kommentare)
am 01.12.2016 07:57

415.000€ für 30 Monate Knast? Ich glaube das überleg ich mir auch. Sind immerhin 13800€/Monat. Kein schlechter Verdienst.

Wie schaut es mit der Wiedergutmachung aus? Nachdem die Verurteilte keine Angaben zum Verbleib des Geldes gemacht hat und das Gericht wie es scheint nichts gefunden hat wofür sie es ausgegeben hätte besteht die Möglichkeit dass ein Großteil noch irgendwo rumliegt.

lädt ...
melden
antworten
Urwelser (1.259 Kommentare)
am 01.12.2016 07:49

Herr H. hat also nur eine "Bedingte" ausgefasst. 8 Monate...Er wird also seine üppigen Pensionsansprüche behalten. Nun, was sagt uns das? Ja, die "Oberen" halten eben zusammen. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Soviel zu unserer "unabhängigen Justiz"....Bleibt nur zu hoffen, dass er keine leitende Funktion im Magistrat ausübt in Zukunft, Herr Rabl, sie sind aufgefordert endlich klar Schiff zu machen im Magistrat!

lädt ...
melden
antworten
valmet (2.089 Kommentare)
am 01.12.2016 06:39

Und zurückzahlen muss das gestohlene Geld wohl keiner der Schuldigen??

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen