Weitere Luchse gewildert: Jäger und Tierpräparator müssen vor Gericht

Von Hannes Fehringer   21.Mai 2016

Die Justiz setzt die Strafverfolgung von Wildschützen, die in den Nachbarrevieren des Nationalparks Kalkalpen die Kuder ausgerottet haben, fort. Am 9. Juni muss sich der Linzer Pensionist und Jäger Harald W. (64) wegen eines illegalen Abschusses eines weiteren Luchses vor dem Landesgericht Steyr verantworten.

Bei einem früheren Gerichtsprozess in Steyr wurde Harald W.s Ehefrau Ingrid zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Die Jägerin hatte behauptet, am Hochstand einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt zu haben, der Richter glaubte ihr das nicht.

Bereits bei dieser Hauptverhandlung war klar geworden, dass sich eine Gruppe von Grünröcken mit großer Dreistigkeit gegen die Luchse sträubte, während der Landesjagdverband mit im Lenkungsgremium des Wiederansiedelungsprojektes sitzt. Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei bringen jetzt weitere Waidmänner und deren Gehilfen auf die Anklagebank. Eines weiteren illegalen Luchsabschusses beschuldigt wird nun Harald W., der entweder das Luchsmännchen "Juro" oder "Jago" erlegt haben soll.

Die Kuder waren mit einem Halsband besendert, verdächtig für die Fahnder war, dass die letzten Funkpeilungen aus dem Revier der Forstverwaltung Weyer kamen, das das Ehepaar W. gepachtet hatte. Harald W. soll mit Handyfotos mit den illegalen Abschüssen beim Schüsseltrieb geprahlt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft nun jenem Tierpräparator Erwin R. (54) aus Freistadt, aus dessen Kühltruhe ein Luchskadaver bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden war, vor, Harald W. mit Falschaussagen vor Gericht gedeckt zu haben. Laut Ermittlungen der Kripo hat der Präparator nämlich verschwiegen, dass er auch einen zweiten Kuder eingefroren habe, um ihn für Harald W. auszustopfen. Scherereien als Mitwisser hat nun auch der Weistracher Fleischhauer Maximilian S. (58), der vor Gericht fälschlicherweise bestritten haben soll, etwas von zwei Luchskadavern in einer Tiefkühltruhe gewusst zu haben.

Harald W. wird der "vorsätzlichen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes" angeklagt, wofür der Strafrahmen bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldbuße bis zu 720 Tagessätzen reicht. Erwin R. und Maximilian S. müssen sich zum Vorwurf der Falschaussage und Begünstigung verantworten – für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen gegen die Wilderer aus den Reihen der Jägerschaft, die das Luchsprojekt an den Rand des Scheiterns brachten, ziehen indes weitere Kreise. In den Akten finden sich Hinweise, dass es weitere illegale Schützen gibt, darunter "eine Person des Landesschulrates" und "zwei oberösterreichische Politiker".