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Von Stalkerin bedroht: Richter fordert Schutz

Von Von Erik Famler   07.Jänner 2010

Seit 1995 trägt der 59-jährige Richter stets eine Waffe bei sich: „Die drei Kollegen, die damals im Bezirksgericht Urfahr erschossen wurden, kannte ich persönlich. Noch am selben Tag habe ich mir eine Pistole zugelegt.“ Sein Arbeitsplatz gehört zu jenen ungeschützten Gerichten, die bisher ohne Eingangskontrollen auskommen mussten. „Bei uns herrscht großes Unbehagen. Und das nicht erst seit dem Schussattentat in Hollabrunn.“

Vor etwa zwei Jahren wurde Habersack von einer Geisteskranken mit dem Erschießen bedroht: „Ich hatte ihren Schwager einsperren lassen, der in Sankt Florian während eines Gottesdienstes eine Axt zückte. Seit damals hat es die Frau auf mich abgesehen“, sagt Habersack.

Nach seiner Anzeige wurde gegen die Frau ein Haftbefehl erlassen: „Ohne mir ihre Freilassung mitzuteilen, hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Wels die Irre nach drei Wochen wieder enthaftet“, kritisiert der Richter.

Hilfe kam zu diesem Zeitpunkt vom Oberlandesgericht: „Es wurde im Eingangsbereich eine Türautomatik installiert und Kontrollen eingeführt. Der Personenschutz ist dann nur auf den Amtstag eingeschränkt worden, weil er der Justiz auf Dauer zu teuer kam.“

Den Selbstschutz gefährdeter Justizmitarbeiter hält Habersack für sinnvoll: „In meinem Gerichtsalltag gibt es mindestens drei männliche und zwei weibliche Personen, denen ich spontane Gewalttaten zutraue.“ Wirksam wäre laut Habersack auch eine rigorose Verfolgung der Staatsanwaltschaft: „Manche Ankläger könnte man schon als barmherzige Brüder bezeichnen. Wenn das so weitergeht, werden potenzielle Täter geradezu ermutigt, sich entsprechend in Szene zu setzen.“

Es dürfe jedenfalls nicht so weit kommen, dass sich Richter nur noch mit Schusswaffen ins Gericht trauen. Offiziell sind Gerichte übrigens waffenfreie Zonen.

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29. März 2024