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Verpartnern für alle: "Uns fällt ein Stein vom Herzen"

Von Herbert Schorn   04.September 2018

Es war ein ungewöhnliches Anliegen, für das Helga Ratzenböck und Martin Seydl aus Steyr sieben Jahre lang kämpften: Sie wollen das Recht, auch als heterosexuelles Paar eine Eingetragene Partnerschaft eingehen zu können. Diese war 2010 als Ehe-Ersatz für homosexuelle Menschen eingeführt worden.

Nun sind die beiden Steyrer ihrem Traum so nah wie noch nie: Justizminister Josef Moser hat vergangene Woche angekündigt, nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sowohl Ehe als auch Eingetragene Partnerschaft sowohl für Homosexuelle als auch für Heterosexuelle zu öffnen. Allerdings dürfte in der Regierung darüber noch keine Einigkeit bestehen. Laut Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal werden die diversen Möglichkeiten noch geprüft.

Das Paar ist dennoch über den Vorstoß des Justizministers glücklich: "Wir haben uns über die Nachricht total gefreut. Uns fällt ein Stein vom Herzen. Wir hoffen, dass die Wahlfreiheit tatsächlich endlich kommt", sagt Helga Ratzenböck. Schon jetzt schmieden die beiden Pläne: "Sobald es möglich ist, werden wir den Antrag stellen." Die Feier soll im Standesamt in Steyr stattfinden, vielleicht im August: "Dann könnten wir gleich die Flitterwochen anhängen."

Die beiden sind seit bald 35 Jahren ein Paar und haben gemeinsam eine 33-jährige Tochter. Doch warum wollen die beiden nicht einfach heiraten, wie andere Paare auch? "Uns hat das Eherecht nie wirklich zugesagt", sagt Ratzenböck. "Die Eingetragene Partnerschaft ist von ihrer Ausrichtung her viel partnerschaftlicher. Es gibt zum Beispiel keine Treuepflicht, sondern die Forderung nach umfassendem Vertrauen zueinander." Auch Unterhaltspflichten und Trennungsregelungen seien der Zeit angepasst, sagt die Sozialarbeiterin: "Es ist ein moderneres Recht und passt für uns beide besser."

Viele Rückschläge

Bisher war der Kampf des Paares von Rückschlägen gezeichnet: Sie waren bei der Stadt Linz (wo sie damals lebten), dem Land Oberösterreich und dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Im vergangenen Oktober fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein negatives Urteil. Zeitungen und das ZDF berichteten immer wieder über die beiden.

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