Verkauf von Kräutermischung „Spice“ wegen Gesundheitsgefahr gestoppt

Von Von Gerhard Lukesch   19.Dezember 2008

Das Gesundheitsministerium beruft sich in der Entscheidung auf den Paragraf 78 des Arzneimittelgesetzes, wonach der Handel mit Substanzen sofort gestoppt werden kann, wenn eine akute Gefährdung vorliegt.

Bei „Spice“ wurde in Deutschland bei Untersuchungen der Wirkstoff „JWH-018“ gefunden, eine künstlich hergestellte Substanz, die viermal stärker als der natürlich Cannabis-Wirkstoff THC wirkt.

„Auch bei uns war in Proben der Wirkstoff JWH-018 nachzuweisen“, sagt Othmar Coser vom Landeskriminalamt Oberösterreich. „Derzeit sind die Substanzen noch im Handel, es muss abgewartet werden, bis die Läden die entsprechenden Bescheide per Post erhalten haben“, sagt der Ermittlungsbereichsleiter für Umweltkriminalität. „Wir arbeiten mit Hochdruck gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, um Spice rasch aus den Regalen zu bringen“, sagt Coser. Er ersucht die Ladenbesitzer, nicht auf die Zustellung des Bescheides zu warten, sondern bereits jetzt den Stoff nicht mehr zu verkaufen.

Der Paragraf 78 des Arzneimittelgesetzes sieht vor, dass der Handel nun für 14 Tage gestoppt ist. Dann muss per Verordnung nach Paragraf 5 Arzneimittelgesetz eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Eine solche Verordnung kündigte das Ministerium bereits an. „Spice“ könnte umgekehrt ein ganz normales Zulassungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz durchlaufen.

Basierend auf einem Gutachten ist das Risiko des Wirkstoffes als hoch einzustufen. Das für 20 bis 30 Euro je Tütchen verkaufte „Spice“ ist innerhalb weniger Monate zur Modedroge geworden, sagen Kriminalisten. Offiziell wird „Spice“ nicht zum Rauchen, sondern als Räucherwerk verkauft. Bislang fällt die Mischung weder unter das Betäubungsmittel- noch das Arzneimittelgesetz. Betroffen sind mehrere Mischungen, konkret „Spice Silver“, „Spice Gold“, „Spice Diamond“, „Spice Arctic Synergy“, „Spice Tropical Synergy“, „Spice Egypt“, „Spice Yukatan Fire“, „Smoke“, „Sence“, „ChillX“, „Highdi’s Almdröhner“ und „Earth Impact“. Über die Wirtschaftskammer sollen Head- und Smartshops von der Maßnahme informiert werden.