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Verbotsgesetz: FP-Politiker angezeigt

Von (ebra)   19.März 2015

Der Mann soll am Stammtisch den Holocaust in Frage gestellt haben. Das behauptet eine anonyme Anzeige, die an die Polizei geschickt wurde. Der Absender dürfte aus dem Umfeld des Stammtisches kommen: Er nennt auch Zeugen im Wirtshaus, die das Gesagte gehört haben sollen.

Der Politiker weist alle Vorwürfe von sich. "Ich rede über solche Dinge im Wirtshaus gar nicht", sagt er. Zugleich stellt er die Glaubwürdigkeit der Person, die ihn anzeigte, in Frage. "Würde dieser Mensch die Wahrheit sagen, müsste er sich nicht verstecken."

Sollte sich der Vorwurf bestätigen, droht dem Lokalpolitiker, für den die Unschuldsvermutung gilt, eine harte Strafe. Die Leugnung des Holocaust fällt unter das Verbotsgesetz, der Strafrahmen liegt in diesem Fall zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft.

Hausdurchsuchung

Diese Woche fand eine Hausdurchsuchung bei dem FP-Politiker statt. Auch genannte Zeugen wurden vernommen. Angeblich will sich bisher keiner an die Äußerungen erinnern können. Gemunkelt wird in der Bezirksstadt allerdings schon länger darüber.

Gmundens FP-Bezirksobmann und Dritter Landtagspräsident Adalbert Cramer glaubt nicht an die Vorwürfe gegen seinen Parteifreund: "Ich kenne ihn schon lange persönlich, solche Äußerungen traue ich ihm nicht zu." Sollten die Vorwürfe stimmen, wäre das aber ein klarer Grund für einen Parteiausschluss, so Cramer. 

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28. März 2024