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Urteil im Prozess um Linzer Domglocken: Klage abgewiesen

Von nachrichten.at   31.Juli 2015

Die katholische Kirche teilte am Freitag in einer Aussendung mit, dass Richterin Amalia Berger-Lehner die Klage abgewiesen habe. Dompfarrer Maximilian Strasser zeigt sich erleichtert über das Urteil.

Anrainer Wolfgang Lassy hatte die Dompfarre wegen unzumutbarer Lärmbelästigung auf Unterlassung geklagt. Gegenstand der Klage waren jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das Turmuhrschlagen würde seinem Mandanten nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung, brachte der Anwalt des Klägers vor Gericht vor.

Richterin Amalia Berger-Lehner hat dieses Klagsbegehren in ihrem Urteil abgewiesen. Ein Unterlassungsanspruch würde nämlich voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ ist. Schon zu Beginn des Verfahrens im heurigen Februar versuchte die Richterin Amalia Berger-Lehner einen Vergleich zu erreichen. Tatsächlich kam es zunächst zu einem Kompromiss, dass die Glocken zwar weiter ertönen sollten, jedoch von 23.00 bis 5.00 Uhr ohne den sogenannten Stundennachschlag. Aber weil dem Anrainer die Glocken noch immer zu laut waren, wollte er eine Fortsetzung der Verhandlung.

"Ortsübliche Immission"

Der Mariendom (samt Glocken) sei für das umliegende Areal unzweifelhaft ein prägendes Element, einschließlich des damit verbundenen Läutwerkes, weshalb auch das nächtliche Schlagen der Glocken eine „ortsübliche Immission“ sei. Bei einer möglicherweise „gesundheitsschädlichen Immission“ komme es hinsichtlich der „Zumutbarkeit“ aber nicht auf die individuelle Sensibilität einer Person an, sondern darauf, dass diese für einen durchschnittlichen sorgfältigen Käufer als solche erkennbar war. Das Gericht geht letztlich davon aus, dass „unter Abstellen auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks die ortsübliche Nutzung der Liegenschaft des Klägers nicht wesentlich beeinträchtigt ist“.

Die zusammengefasste Begründung lautet daher: Aufgrund des prägenden Charakters des Mariendoms sei das nächtliche Schlagen der Glocken „eine ortsübliche Immission“. Dass nächtliche Lärmimmissionen zu Schlaflosigkeit und daher zu Gesundheitsschädigungen führen können, sei „ein allgemeiner Erfahrungsschluss und war nicht nur für den Kläger, sondern auch für jeden durchschnittlichen sorgfältigen Käufer zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft erkennbar. Da die vom Mariendom ausgehenden nächtlichen Immissionen sowie die potentielle Gesundheitsschädlichkeit der vom Nachbargrundstück ausgehenden Immissionen erkennbar waren, muss daher der Kläger sogar eine gesundheitsschädliche Immission – deren Vorhandensein derzeit nicht objektiviert ist – als ortsüblich erdulden.“

Fall geht in die zweite Runde

Der Anwalt von Wolfgang Lassy hingegen zeigt sich irritiert über das Urteil. "Die Begründung des Gerichtes für diese Klagsabweisung verwundert: Das Gericht verlangt nämlich von Laien, mehr zu wissen, als der Wissensstand zulässt", heißt es in einer Aussendung der List Rechtsanwalts GmbH. Offenbar wurde in der Urteilsbegründung eine Studie aus dem Jahr 2012 zitiert, Herr Lassy habe die Wohnung aber bereits im Jahr 2004 gekauft. "Die Gesundheitsschädlichkeit der Kirchenglocken war selbst für das Gericht erst ab dem Jahr 2012 erkennbar", so der Anwalt. Aus dem Urteil ergebe sich, dass Lassy das Wissen, das von der ETH Zürich erst im Jahr 2012 in die Wissenschaft eingebracht wurde, bereits im Jahr 2004 hätte besitzen müssen, weil ihm die Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit der Kirchenglocken zugemutet wurde. "Eine Begründung, weswegen ein durchschnittlicher verständiger Käufer in Österreich verständiger sein muss, als eine der besten Universitäten der Welt, sucht man im beiliegenden Urteil vergebens.", so List. 

Dass die Domglocken der Grund für seine Erschöpfungszustände seien, hätte Lassy überhaupt erst sechs Jahre nach dem Kauf der Wohnung erkannt: "Der von uns vertretene Kläger hat seine Liegenschaft in unmittelbarer Nachbarschaft des Mariendoms in Linz im Jahr 2004 erworben. In den Jahen 2004 – 2008 litt er an Erschöpfungszuständen. 2008 bis 2010 zog er in eine andere Wohnung, die nicht durch Kirchenglocken gestört war – sein Gesundheitszustand verbesserte sich. Erst als er im Jahr 2010 wieder in seine alte Wohnung zurückkehrte, begannen die Erschöpfungszustände wieder. Mit diesem Zeitpunkt schöpfte der Käufer den Verdacht, dass es die Kirchenglocken sind, die ihn des Schlafes berauben.", heißt es in der Aussendung. 

Das Verfahren geht jetzt in die zweite Runde: Der Fall wird jetzt dem Oberlandesgericht Linz zur Überprüfung vorgelegt.

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