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Urteil: Wer Link postet, ist für Inhalt verantwortlich

Von Barbara Eidenberger   01.Oktober 2014

Der Schwager von Thomas W. liegt im Clinch mit einer Bank und hat dies auf seiner Website auch kundgetan- wogegen die Bank erfolgreich klagte. W. postete den Link zu der Seite in dem sozialen Netzwerk Google +. Die Bank klagte daraufhin auch W. auf Unterlassung und Widerruf und bekam in der Verhandlung am Linzer Landesgericht auch Recht. W. drohen nun Kosten von bis zu 19.000 Euro.

Die Begründung der Richterin besagt, W. habe sich durch das Posten des Links den Inhalt der Website zu eigen gemacht und er habe den kreditschädigenden Inhalt der Website bewusst verbreiten wollen. Die Begründung geht aber noch einen Schritt weiter. "Eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zu den weitergegebenen Gedankeninhalten ist nicht erforderlich. Es genügt bereits das technische Verbreiten … auch wenn man sich mit dessen Äußerungen nicht identifiziert", so der Urteilsspruch.

Hält das Urteil, würde das bedeutet, dass jeder, der den Link zu einer Website postet, auch für deren Inhalt verantwortlich ist. Und ist dieser rechtswidrig, kann der Poster auch zur Verantwortung gezogen werden. Das hätte weitreichende Folgen für die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google + und die Weiterverbreitung von Inhalten darin.

"Betroffener kann gegen jede Quelle vorgehen"

Rechtsanwalt Alexander Koukal, der auf soziale Medien spezialisiert ist, sieht das umstrittene Urteil positiv: "Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung umfasst keine unwahren Aussagen. Kritik an Banken oder wem auch immer ist zulässig, sie muss sich aber auf wahre Tatsachen stützen und beweisbar sein. Ansonsten ist das Kreditschädigung." Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung könnte dazu führen, dass sich einerseits Geschädigte gegen rechswidrige Postings zur Wehr setzen können und andererseits Poster weniger leichtfertig verlinken und kritisieren.

Zur Verantwortung können Poster auch dann gezogen werden, wenn sie sich gar nicht mit dem Inhalt identifzieren oder den Link sogar kritisch kommentieren. "Wenn ich das teile, kann ich aber nicht sagen, dass ich nichts damit zu tun habe. Ich möchte ja, dass meine Freunde das lesen", erklärt Koukal, warum Urheber und Verbreiter gleichermaßen rechtlich belangt werden können: "Der Betroffene kann gegen jede Quelle vorgehen."

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dass es in der nächsten Instanz bestätigt wird, hält Koukal aber für sehr wahrscheinlich. "Ich kann nur jedem raten, genau zu lesen, was man postet. Und wenn eine Aufforderung kommt, den Link zu löschen, dieser auch nachzukommen", so der Rechtsanwalt.

 

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