Umstrittene Stromleitung wird vorerst nicht weitergebaut

Von nachrichten.at/apa   08.August 2018

Die Netz Oberösterreich GmbH, der Strom- und Netzbetreiber des Energie-AG-Konzerns, werde den Abschluss des Verfahrens abwarten, bevor die Stromleitung weiter errichtet werde. Man rechne mit rund 18 Monaten, bis darüber entschieden ist, ob nicht doch eine UVP durchgeführt werden muss.

Neun Kläger hatten einen Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung angefochten, wonach das Vorhaben keiner UVP bedürfe. Streitig war, ob der Schwellenwert für Rodungen (20 ha), ab dem eine UVP erforderlich wird, erreicht werde.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof um Klärung der Rechtslage aufgefordert, ob der geplante sogenannte Trassenaufhieb als Rodung anzusehen sei. Bei einem Trassenaufhieb handelt es sich um Flächen unterhalb von Leitungen, auf denen es zu Fällungen kommen kann, damit der Mindestabstand zu den Leitungsseilen gewahrt bleibt.

Der EuGH urteilte nun, dass Anhang II Nr. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die UVP bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten dahingehend auszulegen sei, dass Trassenaufhiebe zum Zweck der Errichtung und der Bewirtschaftung einer energiewirtschaftlichen Freileitungsanlage für die Dauer ihres rechtmäßigen Bestands "Abholzungen zum Zweck der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart" im Sinne dieser Bestimmung darstellen.