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„Überlange Prozessdauer für Gumpinger nicht zumutbar“

10. September 2011, 00:04 Uhr
„Überlange Prozessdauer für Gumpinger nicht zumutbar“
Ich wollte immer, dass die eingeladenen Osteuropäer wieder nach Hause fahren und ich habe daran auch kein Geld verdient.Otto GumpingerBeschuldigter Bild: APA

LINZ. Seit vier Jahren muss sich der Ex-Politiker Otto Gumpinger vor Gericht wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung verantworten. Sein Anwalt forderte gestern bei Gericht einen schnellen Abschluss des Verfahrens.

Wie berichtet, stockte der Prozess zuletzt wegen eines karenzbedingten Richterwechsels. So musste Richter Thomas Kindermann gestern die Hauptverhandlung neu eröffnen und den angeklagten Gumpinger (55) neuerlich zu seinen persönlichen Daten befragen.

Der ehemalige Landtagsabgeordnete und frühere Präsident des Familienbundes lebt nach wie vor von seinem 3000 Euro Nettogehalt als Landesbeamter. Gumpinger bekannte sich nicht schuldig, mit Ausnahme jener Vorwürfe, wegen der er bereits 2008 rechtskräftig verurteilt worden war.

Damals hatte ihn die Justiz für schuldig befunden, 27 aus Moldawien stammende Touristen mit einer Busreise illegal in den Schengenraum gebracht zu haben. Dass er dafür auch pro Geschlepptem 450 Euro kassiert haben soll, war nicht beweisbar. Dennoch bleibt die Frage der Gewerbsmäßigkeit Thema des neuen Prozesses.

Gumpinger engagierte schließlich einen Detektiv, der in Moldawien entlastendes Material sammeln sollte. Nun hat die Justiz zwei Jahre lang versucht, die vom Detektiv ermittelten Zeugen zu finden und einzuvernehmen. Mehrfach wurde vergeblich versucht, über Rechtshilfeersuchen die Zeugen von moldawischen Behörden befragen zu lassen. Videokonferenzen scheiterten aus technischen Gründen, sagte Richter Kindermann.

„Das zeigt, dass diese Zeugen gar kein Interesse mehr an einer Aussage haben“, sagte Staatsanwalt Alfred Schaumüller. Er verzichtete, ebenso wie Verteidiger Wolfgang Denkmair, auf einen neuerlichen Versuch, die Zeugen vorzuladen. „Die überlange Verfahrensdauer ist meinem Mandanten nicht mehr zumutbar“, sagte Gumpingers Anwalt.

Der Prozess wurde gestern neuerlich auf den 14. Oktober 2011 vertagt. Voraussichtlich soll es an diesem Tag die Plädoyers und ein Urteil geben. (staro)

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2  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 12.09.2011 09:06

wenn er die Entlastungszeuge nicht bringen kann, kann man ja das Ersturteil bestätigen

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( Kommentare)
am 10.09.2011 09:45

Der ehemalige Landtagsabgeordnete und frühere Präsident des Familienbundes lebt nach wie vor von seinem 3000 Euro Nettogehalt als Landesbeamter.

---------

Na, damit wird er ja hoffentlich auskommen, aber vielleicht wären ein paar Wochen Gratisurlaub im Häfn eine willkommene Zubesserung.

So mancher Hackler mit Familie muss mit weniger als der Hälfte ein Monat lang auskommen.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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