Über das „kleine“, große Automaten-Glücksspiel
Unter „kleinem Glücksspiel“ versteht man einen Spieleinsatz von maximal 20 Cent und einen Höchstgewinn von 20 Euro. Während das „große Glücksspiel“ beim Bund monopolisiert ist und ausschließlich von staatlichen Unternehmen, die hierfür eine ...
Unter „kleinem Glücksspiel“ versteht man einen Spieleinsatz von maximal 20 Cent und einen Höchstgewinn von 20 Euro. Während das „große Glücksspiel“ beim Bund monopolisiert ist und ausschließlich von staatlichen Unternehmen, die hierfür eine Lizenz besitzen, betrieben werden darf, wird das „kleine Glücksspiel“ im rechtlichen Graubereich ausgeübt. In einigen Bundesländern ist dieses kleine Spiel legal, in Oberösterreich hingegen verboten.
Unabhängig davon, ob das „kleine Glücksspiel“, hauptsächlich in Form von Automaten, in den Bundesländern legal oder illegal ist, hat sich allerdings eine rechtswidrige Praxis entwickelt. Die computergesteuerten Automaten sind häufig so programmiert, dass der Einsatz für ein Spiel (zum Beispiel auf einer virtuellen Drehscheibe möglichst viele gleiche Obst-Symbole zu erreichen) tatsächlich nur 50 Cent kostet. Bloß dauert so ein Spiel lediglich wenige Sekunden, sodass der Spieler mit Hilfe eines Geldscheineinzugs in der Lage ist, den Automaten mit mehreren hundert Euro aufzuladen und gleich hunderte Spiele auf einmal zu absolvieren, sodass sich bei einer Automatensitzung Gewinne bzw. Verluste zu Beträgen von mehreren tausend Euro aufsummieren können.
Die OÖN sprachen unlängst mit zwei Glücksspielsüchtigen, die bei der Linzer Schuldnerhilfe in Therapie sind. Ein 46-Jähriger berichtete von 6000 Euro Verlust, die einer dieser (illegalen) Automaten in nur einer Nacht geschluckt habe. „Sobald ich Geld in der Hand habe, muss ich spielen“, sagte eine 41-jährige suchtkranke Frau den OÖN. Der Schuldenberg der Frau wegen ihrer Spielsucht beträgt 35.000 Euro. Laut Experten geraten viele Süchtige auch in die Beschaffungskriminalität. (staro)