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Tödliches Unfalldrama nach Streiterei

Von Thomas Streif, 07. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Tödliches Unfalldrama nach Streiterei
Im Rieder Schwurgerichtssaal musste sich der 23-Jährige verantworten. Bild: Streif

RIED. Prozess: Paketzusteller fühlte sich von Jugendlichen bedroht und fuhr in Panik los.

Wegen grob fahrlässiger Tötung musste sich gestern ein 23-jähriger Paketzusteller vor dem Landesgericht Ried verantworten. Am 14. April kam es in Tumeltsham, Bezirk Ried, zur Tragödie. Wie berichtet, klammerte sich ein 17-jähriger Nachtschwärmer aus dem Bezirk Schärding an die Fahrertür eines Salzburger Kleintransporters. Nachdem der Fahrer nach einem Streit in Panik losfuhr, stürzte der Innviertler auf die Straße, wurde überrollt und blieb tödlich verletzt liegen. Laut Gerichtsmedizin soll der 17-Jährige im Kopf- und Oberkörperbereich überrollt worden sein.

Die Jugendlichen hätten ihn an der Weiterfahrt gehindert. Da er aus Rumänien sei, habe er aber kaum etwas verstanden. Er habe sogar einen Freund telefonisch kontaktiert, dieser habe dann mit den Jugendlichen gesprochen. "Ich habe den beiden sogar mit dem Handy den Satz ‘lasst mich bitte fahren’ übersetzen lassen", schildert der Beschuldigte vor Gericht. Die Jugendlichen seien offensichtlich sehr stark betrunken gewesen, so der 23-Jährige, der angibt, sogar mit einem Stein bedroht worden zu sein.

Als er es endlich geschafft habe, einen der beiden Innviertler, die auf der Suche nach einem Taxi-Ersatz gewesen waren, aus der Fahrerkabine zu drängen, sei er langsam losgefahren. Der 17-Jährige dürfte sich dabei an der Fahrertür angehängt haben. "Ich wollte einfach nur weg, ich hatte Angst und bin losgefahren", so der Paketzusteller vor Gericht. Er habe zwar einen "Rumpler" gespürt, aber er sei davon ausgegangen, in Panik über eine Bordsteinkante gefahren zu sein.

Richter Andreas Rumplmayr verurteilte den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft. Grobe Fahrlässigkeit sei nicht gegeben gewesen. "Der Angeklagte hat nichts beschönigt. Dass er es mit der Angst zu tun bekam, ist grundsätzlich verständlich. Er darf aber in dieser Situation nicht wegfahren", so Rumplmayr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ausführliche Gerichtsreportage lesen Siehier. 

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4  Kommentare
4  Kommentare
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Milka (2.615 Kommentare)
am 07.10.2017 12:43

"Das er es mit der Angst zu tun bekam, ist Grundsätzlich verständlich, er hätte aber nicht wegfahren dürfen"

In welcher Welt leben wir eigentlich, wo uns sogar schon vorgesagt wird, das wir uns in einer Notsituation nicht nach unseren natürlichen Reflexen verhalten dürfen, nämlich zu fliehen.
Das nächste mal wird vielleicht jemand bestraft, der vor einem Überfall, Raub oder Vergewaltigung fliehen will, er oder sie hätte dort bleiben sollen, damit ja niemand von den Tätern verletzt wird.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 07.10.2017 09:35

Gerechtes Urteil!

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landlinzer (656 Kommentare)
am 07.10.2017 08:06

Wirklich schwierig wie man sich in so einer Situation richtig verhält, wenn man von besoffenen Idioten bedrängt wird.

Offtopic, aber irgenwie trotzdem passend: wir haben uns früher beim Fortgehen schon vorher überlegt wie wir nachher auch wieder heim kommen. Heutzutage herrscht eine Vollkasko-Mentalität, dass sich schon irgendwer darum kümmern wird. Genauso wie beim Bergwandern.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 07.10.2017 01:52

Herr Thomas Streif,

Wenn Sie zweimal über dieses Urteil berichten, darf ich Sie auch ein zweites Mal nach denm Alkoholisierungsgrad des 16-jährigen Opfers und des 17-jährigen Zeugen fragen.

Und sagen Sie jetzt bitte nicht, das sei nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gewesen.

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