Tödliche Tritte wegen Streit um Wodka: Je sieben Jahre Haft für vier Bettler
LINZ. Vier Slowaken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je sieben Jahren Haft verurteilt
Wer den Park beim Linzer Hessenplatz kennt, weiß über den übel beleumundeten Ruf dieses Ortes als Treffpunkt für gescheiterte Existenzen Bescheid. Am späten Nachmittag des 9. Juni 2012 musste die Polizei nicht zum ersten Mal dorthin wegen einer Prügelei ausrücken.
Ein 47-jähriger Linzer war während eines Trinkgelages so massiv zusammengeschlagen worden, dass der Mann im Koma fünf Tage später im Spital seinen Verletzungen erlag. Als Tatverdächtige wurden vier slowakische Bettler im Alter zwischen 26 und 33 Jahren ausgeforscht. Sie sollen das Opfer im Park beschuldigt haben, ihnen eine Flasche Wodka gestohlen zu haben. Es folgten laut Anklage massive Schläge und Fußtritte.
Der Kopf des Opfers sei „so geschwollen gewesen wie ein Fußball“, sagte der Gerichtsmediziner. Der Prozess war im Dezember wegen der Anhörung weiterer Zeugen vertagt worden. Denn die Angeklagten bestritten die Tat. Und andere Beobachter des Geschehens waren teilweise so betrunken gewesen, dass die Beweiskraft ihrer Zeugenaussagen vor Gericht als eher bescheiden eingestuft wurde. Gestern vernahm Richter Klaus Peter Bittmann noch zwei Polizisten, die an den Tatort gerufen worden waren. Doch auch die Beamten hatten die Täter nicht gesehen und befragten Zeugen über den Vorfall. Weil er trotz Zeugenladung nicht erschienen war, ließ der Richter gestern noch einen afrikanischen Asylwerber vorführen, der sich an dem Nachmittag der Tat ebenso am Hessenplatz aufgehalten hatte. Der 32-Jährige aus Somalia sah den schwer Verletzten blutend am Boden liegen.
Die Verteidiger der vier Slowaken betonten, es gebe keinerlei Sachbeweise. Die von der Staatsanwältin ins Treffen geführte „Kronzeugin“ habe sich in den Einvernahmen mehrfach widersprochen. Ebenso verwies die Staatsanwältin auf die vielen Widersprüche in den Aussagen der Beschuldigten. So meinte einer, er habe in den tödlichen Streit nur schlichtend eingreifen wollen. Die anderen versicherten hingegen, gar nichts mit der Tat zu tun gehabt zu haben. „Kein einigermaßen intelligenter Täter würde von der Slowakei nach Österreich zurückkehren, um sich der Polizei zu stellen, wenn er schuldig ist“, sagte ein Verteidiger. Der Richter sprach das Quartett dennoch schuldig: jeweils sieben Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.