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Todeslenker ging straffrei, weil Justiz Frist versäumte

Von (staro)   14.August 2018

Weil die Staatsanwaltschaft Linz um einen Tag zu spät eine neue Anklage gegen einen Lkw-Lenker einbrachte, der in St. Thomas am Blasenstein einen Radfahrer touchiert und getötet hatte, kommt der Lastwagenfahrer ohne eine gerichtliche Strafe davon.

"Wir entschuldigen uns für diesen einmaligen und bedauerlichen Fehler, dass die Frist ganz knapp versäumt wurde", sagte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Anklagebehörde. Es seien aber nun alle Kontrollmechanismen in Gang gesetzt und Gespräche geführt worden, "damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann". Was ist passiert? Am 17. Mai 2017 war in St. Thomas am Blasenstein im Bezirk Perg ein Lkw-Lenker auf der Pabneukirchner Straße unterwegs. In der Dämmerung wurde der Fernfahrer von der untergehenden Sonne geblendet – und dies etwa 18 Sekunden lang, wie ein Gutachter später feststellte. Ohne das Fahrtempo von 50 km/h dem Gebot des "Fahrens auf Sicht" anzupassen, setzte er seine Fahrt fort und fuhr von hinten auf einen Radfahrer auf. Der 63-Jährige wurde in die Wiese geschleudert und erlitt einen Genickbruch. Der Mann aus Saxen starb im Krankenhaus.

Unzuständigkeitsurteil

Die Staatsanwaltschaft Linz brachte wegen fahrlässiger Tötung eine Anklage ein, der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Perg verhandelt. Doch der Richter fällte im November 2017 ein Unzuständigkeitsurteil: Aufgrund der Aussagen des Gutachters liege der Verdacht auf eine grob fahrlässige Tötung nahe und über diesen dürfe nicht das Bezirksgericht, sondern müsse das Landesgericht urteilen, entschied das Bezirksgericht.

Zum Vergleich: Bei einer "normalen" fahrlässigen Tötung droht bis zu ein Jahr, bei grober Fahrlässigkeit bis zu drei Jahre Haftstrafe. Das Unzuständigkeitsurteil wurde am 14. November 2017 rechtskräftig, ab diesem Tag fing für die Staatsanwaltschaft die gesetzliche Drei-Monats-Frist zu laufen an, um in diesem Fall weitere Ermittlungsschritte durchzuführen und eine neue Anklage gegen den Lkw-Lenker beim Landesgericht einzubringen. Doch erst am 15. Februar wurde der Akt als anhängiges Verfahren ins Register eingetragen und die neue Anklage erhoben.

Zu spät reagiert

Zu spät, wie das Oberlandesgericht Linz kürzlich feststellte. Zwar habe eine Bezirksanwältin noch am 12. Februar beim Bezirksgericht Perg telefonisch die Zusendung des schriftlichen Unzuständigkeitsurteil urgiert. Doch dies sei zu wenig gewesen, denn die telefonische Anforderung eines Aktes stelle noch keinen Ermittlungsschritt im Sinne der Drei-Monats-Frist dar. Der OLG-Beschluss ist rechtskräftig, die Staatanwaltschaft hat damit ihr Recht auf Strafverfolgung verloren. Der Lkw-Lenker kann für den Unfall nicht mehr strafrechtlich belangt werden. 

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29. März 2024