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Todeslenker ging straffrei, weil Justiz Frist versäumte

Von (staro), 14. August 2018, 00:04 Uhr
Todeslenker ging straffrei, weil Justiz Frist versäumte
Sanitäter konnten schwerverletztem Radfahrer nicht mehr helfen. Bild: Symbolfoto: OÖN

LINZ. Behörden-Panne nach tödlichem Verkehrsunfall im Bezirk Perg.

Weil die Staatsanwaltschaft Linz um einen Tag zu spät eine neue Anklage gegen einen Lkw-Lenker einbrachte, der in St. Thomas am Blasenstein einen Radfahrer touchiert und getötet hatte, kommt der Lastwagenfahrer ohne eine gerichtliche Strafe davon.

"Wir entschuldigen uns für diesen einmaligen und bedauerlichen Fehler, dass die Frist ganz knapp versäumt wurde", sagte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Anklagebehörde. Es seien aber nun alle Kontrollmechanismen in Gang gesetzt und Gespräche geführt worden, "damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann". Was ist passiert? Am 17. Mai 2017 war in St. Thomas am Blasenstein im Bezirk Perg ein Lkw-Lenker auf der Pabneukirchner Straße unterwegs. In der Dämmerung wurde der Fernfahrer von der untergehenden Sonne geblendet – und dies etwa 18 Sekunden lang, wie ein Gutachter später feststellte. Ohne das Fahrtempo von 50 km/h dem Gebot des "Fahrens auf Sicht" anzupassen, setzte er seine Fahrt fort und fuhr von hinten auf einen Radfahrer auf. Der 63-Jährige wurde in die Wiese geschleudert und erlitt einen Genickbruch. Der Mann aus Saxen starb im Krankenhaus.

Unzuständigkeitsurteil

Die Staatsanwaltschaft Linz brachte wegen fahrlässiger Tötung eine Anklage ein, der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Perg verhandelt. Doch der Richter fällte im November 2017 ein Unzuständigkeitsurteil: Aufgrund der Aussagen des Gutachters liege der Verdacht auf eine grob fahrlässige Tötung nahe und über diesen dürfe nicht das Bezirksgericht, sondern müsse das Landesgericht urteilen, entschied das Bezirksgericht.

Zum Vergleich: Bei einer "normalen" fahrlässigen Tötung droht bis zu ein Jahr, bei grober Fahrlässigkeit bis zu drei Jahre Haftstrafe. Das Unzuständigkeitsurteil wurde am 14. November 2017 rechtskräftig, ab diesem Tag fing für die Staatsanwaltschaft die gesetzliche Drei-Monats-Frist zu laufen an, um in diesem Fall weitere Ermittlungsschritte durchzuführen und eine neue Anklage gegen den Lkw-Lenker beim Landesgericht einzubringen. Doch erst am 15. Februar wurde der Akt als anhängiges Verfahren ins Register eingetragen und die neue Anklage erhoben.

Zu spät reagiert

Zu spät, wie das Oberlandesgericht Linz kürzlich feststellte. Zwar habe eine Bezirksanwältin noch am 12. Februar beim Bezirksgericht Perg telefonisch die Zusendung des schriftlichen Unzuständigkeitsurteil urgiert. Doch dies sei zu wenig gewesen, denn die telefonische Anforderung eines Aktes stelle noch keinen Ermittlungsschritt im Sinne der Drei-Monats-Frist dar. Der OLG-Beschluss ist rechtskräftig, die Staatanwaltschaft hat damit ihr Recht auf Strafverfolgung verloren. Der Lkw-Lenker kann für den Unfall nicht mehr strafrechtlich belangt werden. 

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79  Kommentare
79  Kommentare
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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 15.08.2018 21:48

BEAMTE eben und nebenbei sei erwähnt Sie haben die meisten KRANKENSTANDSTAGE. 100% überarbeitet weil sie Tasse ja auch noch selbt in Espresso Maschine stellen müssen .

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bedasen (286 Kommentare)
am 15.08.2018 14:58

Nachdem ich aus eigener belegbarer Erfahrung die Aktivitäten unserer Exekutive und Gerichtsbarkeit kenne bin ich darüber weder erstaunt noch verwundert.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 15.08.2018 10:10

Liebe OÖN,
wenn ein C- oder D-Promi einen Furz lässt, recherchiert und berichtet ihr bis ins kleinste Detail.

Warum recherchiert ihr nicht, wer dem LKW-Fahrer das Gerichtsverfahren “aus dem Weg geräumt“ hat??
Dass das ein einfaches “Vergessen“ war, glaubt doch kein einzige Mensch!

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( Kommentare)
am 15.08.2018 09:36

Anzeige gegen die Stadt wwegen verschleppung. Fertig

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jopc (7.371 Kommentare)
am 15.08.2018 00:09

Aber ganz wichtig ist ja schließlich der Kampf gegen doe pösen Rechten.
Da hat man sofort Kapazitäten, auch für Berufungen bleibt Zeit.

So eine Justiz ist nur zum Kotzen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.08.2018 22:44

in HH ist ein Afghane zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden aber die Justiz war sich nicht klar ob sie ihn einsperren oder abschieben .
Nun hat er in Freiheit ein junges Mädel vergewaltigt . traurig

ein Beweis wie schlecht die Justiz arbeitet , schiebt es aber auf Überlastung !!!

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 14.08.2018 21:01

Ich möchte wissen, wen der LKW-Lenker bei Gericht so gut kennt!!

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 14.08.2018 21:03

Dem “Vergesslichen“ drohen KEINE Konsequenzen!

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 14.08.2018 23:05

du hochhaus (259)

das würde ich auch gerne wissen,
aber vielleicht musste ja seine fa. ihm helfen da er vielleicht sein wissen dafür einsetze (Erpressung)

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kpader (11.506 Kommentare)
am 14.08.2018 21:00

Armselig!

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( Kommentare)
am 14.08.2018 17:52

Is scho guat wann ma vue Leit kennt....

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 14.08.2018 17:43

vielleicht wäre der lenker auch trotz verfahren frei gegangen,
aber hier wird draufloskommentiert, wie in einer republik der bananen !

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buchbinder59 (694 Kommentare)
am 14.08.2018 23:12

wie sagt die Banane 🍌 ? Ich bin von Affen 🐒 umgeben 😡

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strawo (186 Kommentare)
am 14.08.2018 17:24

Ein schrecklicher Unfall reisst einen (super netten) Menschen aus dem Leben. Das ist das einzig Tragische bei dieser Geschichte. Zivilrechtlich ist der Unfallenker immer noch für seine Tat (Unfall!!) verantwortlich und kann auf alles Mögliche verklagt werden.
Das Gewissen mit sich herumzutagen, einen Menschen getötet zu haben, ist die größte Strafe. Nicht einmal sein Besitz wird dem Unfalllenker helfen, oder den Karl wieder lebendig machen!

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 14.08.2018 15:58

welche Konsequenzen gibt es ?

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welserfranzl (32 Kommentare)
am 14.08.2018 19:10

Wenn das einem Gemeinde-, Landes- oder anderem nicht der Justiz angehörigen Bundesbeamten passieren würde, wäre die Staatsanwaltschaft schnell mit Ermittlungen wegen Amtsmißbrauches zur Stelle.

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 14.08.2018 14:17

Kann man eigentlich die Staatsanwaltschaft klagen ?

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 14.08.2018 23:11

Du Steuerzahler2000

Man kann schon eine Anzeige auch gegen einen Staatsanwalt,in machen aber das wird dann eine Tür weiter geprüft!
und was herauskommt wissen wir ja dabei
und gar nicht davon zu reden welche Konsequenzen das für den Anzeiger haben kann!!

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welserin1964 (84 Kommentare)
am 14.08.2018 13:43

würden solche versäumnisse in der privatwirtschaft passieren wad wäre da wohl die konseqenz?

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 14.08.2018 13:17

Solche Pannen die Opfer schädigen passieren laufend.

Und dann Sich wundern wenn Immer mehr in Oberösterreich dann Radikal werden.

Wer steht für die Fehler gerade. Wie immer in OÖ. Die Täter im öffentlichen Dienst decken Sich gegenseitig.

Und das soll jetzt ein Trost für Familien - Bekannte sein.

Hilft die Politik wenigstens den Opfern?
Davon hörst liest nie etwas.

Wie es bei den Opfern weitergeht.

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( Kommentare)
am 14.08.2018 13:19

Sagt ein Täter.....

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derbaer (1.015 Kommentare)
am 14.08.2018 22:45

Immer diese Amokfahrer, goi....

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.08.2018 13:10

UNFASSBAR !

Das System stinkt bis zum Himmel denn sowas passiert in der Internet Zeit in LINZ !!!!

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2good4U (17.556 Kommentare)
am 14.08.2018 12:46

Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob die verantwortlichen Personen in dieser Sache grob fahrlässig gehandelt haben und ob es daher einen Straftatbestand darstellt wenn dadurch ein anderer Straftäter seiner Strafe entgeht?

Ein Tipp von mir: Wichtige Termine in den Kalender eintragen!

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heimatverliere (541 Kommentare)
am 14.08.2018 12:05

Und welche Konsequenz hat das nun für die handelnden Personen? Keine! Wenn ich in meinem Job so eine Scheisse baue, stehen schon 10 Anwälte da und stellen mich an den Pranger.Aber auch wenn ein Patientenanwalt etwas verbockt, hat das keine Konsequenz.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 14.08.2018 11:59

Ich frage mich nur: Wer lässt sich solche Verfahren einfallen? Müsste doch genügen, den Akt an das zuständige Landesgericht - unter gleichzeitiger Information (Cc.) aller Beteiligten (Sta, Ra, Beschuldigter) weiterzuleiten.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 14.08.2018 11:06

Eines vorweg:Ich hatte noch nie etwas mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Ich kenne aber viele aus diesem Bereich, auch Anwälte und Richter.
Meine Meinung: Bist du ehrgeizig und fleißig und juristisch gut drauf, wirst du Anwalt.
Dasselbe trifft auch für die meisten(mit Betonung auf meisten) Richter zu. Bist du juristisch ein Armutschkerl, dann wirst du Staatsanwalt.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 14.08.2018 11:07

Trifft natürlich auch nicht auf jeden zu und es gilt die Unschuldsvermutung!!!

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Grufti2016 (433 Kommentare)
am 14.08.2018 10:58

Immer wieder kommt mir der Gedanke das in Europa die Gesetzes Abwicklung bzw. die Ausführung von Gesetzen ein Glücksakt ist oder von Lobbyisten aufgeweicht und gesteuert wird.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 14.08.2018 11:11

@Grufti. Nein, da irrst du dich gewaltig! Es ist ausschließlich die von den Lebensrealitäten abgehobene Richterei samt vorgelagerten Staatsanwaltschaften und deren Faulheit warum die von den Volksvertretungen beschlossenen Gesetze willkürlich ausgelegt werden. Da gibt es, z.B. das "außerordentliche Milderungsrecht" etwa der RichterInnen, mit dem jedes gesetzliche Mindeststrafrecht komfortabel unterlaufen wird.

Dafür aber, wenn es um ihnen politisch erwünschte Verfolgungshandlungen geht, wird zehn Jahre lang von einer Dutzendschaft von StA erhoben, um einen unliebsamen (Ex-)Poltiker wie KHG glamourös "zur Strecke" zu bringen. (Beim Julius Meinl V. wird dann "die Republik" der Steuerzahler dessen Schadenersatz- und anderen Forderungen in Zig-Millionenhöhe zu berappen haben...)

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.08.2018 11:35

> Es ist ausschließlich die von den Lebensrealitäten abgehobene
> Richterei samt vorgelagerten Staatsanwaltschaften und deren
> Faulheit

Diese Einstellung zur Staatsanwaltschaft kann zwar praktisch zutreffen aber damit ist der Begriff StaatsANWALT endgültig widersinnig und eine Heuchelei. Der Begriff trifft ohnehin die Aufgabe nicht, denn sie ist die leitende exekutive Ermittlungsbehorde. Der Verteidiger ist keine Behörde.

Bei der Verhandlung spielt zwar der Staatsanwalt ein wenig einen Gegenspieler zum Täteranwalt und der Richter kann das Spiel sogar mitspielen aber vorher hatte er ganz andere Machtmöglichkeiten.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 14.08.2018 12:07

@jago. Der Staats-Anwalt hat in einem Verfahren den Strafrechtsanspruch des Staates und an Hand von dessen Gesetze zu artikulieren. Im Ermittlungsverfahren hätte er auch die Seite des Beschuldigten zu berücksichtigen... (Na ja meine mageren 10 Vorlesungsstunden Strafrecht sind schon Jahrzehnte vorbei grinsen)

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.08.2018 18:17

Im Ermittlungsverfahren ist er Ermittler über den Polizisten, daher ist er Exekutiver. Die judikative Funktion fällt erst dem Gericht zu, in dem der Anwalt des Angeklagten den Paragraphen-Sachverstand einbringt aber nur wenig Gegengewicht darstellt zur exekutiven Masse der Ermittlerhierarchie.

Deswegen habe ich auf die Dreimächtebedeutung in der Demokratie hingewiesen.

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mynachrichten1 (15.435 Kommentare)
am 14.08.2018 10:51

Bürgerrechte am Beispiel mutmaßlicher Behördenwillkür: " Sätze wie ich bin nicht dein Feind, sondern die Behörde", dürften viel Wahrheit in sich haben, wenn sich nach Jahren immer mehr herausstellt, das eh Alles allein aus der Kompliziertheit heraus nur mehr von Spezialisten abgelehnt und in weiterer Folge bestraft werden kann.

Wer meint, er kann auf in d Öffentl. nette Worte von Politikern vertrauen, wenn es um persönliche Rechte geht, der wird unter solchen Umständen eines Besseren belehrt.

Intransparenz und vorgefertigte Amtswege und ganz schön still werden lassen um die Umstände, die gegen jeden Hausverstand mit Unsummen an Aufwand verhindert werden sollen.

Man glaubt es nur dann, wenn man es gesehen hat. Und für Medien gibt es bis heute keine mutmaßliche Behördenwillkür.

Dabei könnte man sich ja denken, das nicht nur sichtbare Politikereinstellungen, sondern auch gerade Theoretiker um nicht weniger weit daneben liegen können!

Es gilt natürlich die UV.

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mynachrichten1 (15.435 Kommentare)
am 14.08.2018 11:00

Jedenfalls dürfte die Zivilchourage, aber auch die Medienchourage vor noch so extrem schrägen Amts Verfahren nahezu gegen Null gehen.

Nur wenn etwas von staatstragender Bedeutung ist, dann gibt es Medien, die sich was trauen in Österreich und gewisse Aufdeckungsjournalisten, die ihre Sache gut gemacht haben.

Im obigen Fall ist eine Frist übersehen worden, aber in anderen Fällen liegen die Fakten in Akten und wenn man will nachvollziehbar.

Und außerdem kann man ja fachlich argumentieren, was dann bei Leuten die die Sache verstehen zu Lösungen führen könnten.

Derart verfahrene Sachen zeigen aber auch, das vielleicht nicht immer die Besten an Entscheidungsfunktionen sitzen, was dann viel Unsinn und SChaden ersparen könnte.
Deshalb hüte man sich vor Jenen (wenn man es dann schön langsam erkennt, weil man für blöd verkauft) , die ihre Netze stark aufgespannt haben, den Politiker Sprechstunden sind in solchen Sachen vielfach für die Katz.

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sagenhaft (2.091 Kommentare)
am 16.08.2018 04:32

ja, wir sind eben eine Beamtendiktatur geworden. das wird immer deutlicher

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 14.08.2018 10:12

welche Zufälle es so gibt in AT - wers glaubt wird seelig!
Das war natürlich ein abgechartetes Spiel mit 1 Tag Verspätung.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 14.08.2018 10:58

Ganz einfach: Die verantwortliche Staatsanwältin war halt nur zu faul. Da ist das kleine Hoppala passiert - und wen stört's bei unserern RechtsverwahrerInnen?

Niemand getraute sich diesem exklusiven Beamtenzirkus irgend eine Leistung vorzuschreiben. Von wegen eben der "Unabhängigkeit der Justiz" - mit der sich diese ganze Richter- und Staatsanwaltschaftkorona jedem Leistungsmaßstab entziehen kann...

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.08.2018 11:15

Dass die Staatsanwälte der Justiz zugeteilt werden, halte ich im Dreimächtesystem für grundsätzlich falsch.

Der Staatsanwalt gehört als Ermittler hierarchisch ganz oben in die Exekutive und ist nicht unabhängig wie die Richter in der Judkative.

Dass die Staatsanwälte im selben Gebäude untergebracht sind wie die Gerichte macht mir große Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der Gerichte. Das ist ein Relikt aus der Monarchie.

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 14.08.2018 09:55

Hallo

ich glaube da an keinen Fehler unsere Sta ist schon lange nicht mehr unabhängig!!!

und es wird auch ungesühnt bleiben dieser angebliche Fehler !!!

mehr als 90% Prozent der zurecht eingebrachten Anzeigen Wegen Amtsmissbrauches werden einfach niedergeschlagen!!!

es ist halt so die Zeiten werden wieder härter !!!!!

Aber wie heist es auch so schon von mir bekommen sie ein Urteil Gerechtigkeit bekommen sie weiter oben. (die meisten Richter ,in sind doch gar nicht mehr interesiert einen Fall aufzuklären es kommt immer mehr darauf an wie gut oder schlecht ein Ra ist!!!)

aber wir Wahlen die Personen die was ändern könnten bzw. das kontrollieren, prüfen sollten das das eben nicht so läuft!!

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aeck (2.060 Kommentare)
am 14.08.2018 11:54

Der Staatsanwalt hat auch nicht Unabhängig zu sein, sondern den Staat, oder wie hier, das Opfer zu vertreten...
Der Richter muss unabhängig sein.

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 14.08.2018 23:24

du aeck

du hast natürlich recht das sie für das opfer da sein müssten.
aber das ist ja leider mittlerweile sehr selten geworden!!!
weil sehr oft Einfluss genommen wird auf die sta.
und es keine Konsequenzen gibt für den Beamten wies halt bei Beamten so üblich ist!!!!

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StefanieSuper (5.161 Kommentare)
am 14.08.2018 09:30

Wenn Sie der Finanz gegenüber einen Termin übersehen erhalten Sie einen Säumniszuschlag. Aber es ist ein Unterschied zwischen einem Bürger und einem Staatsanwalt. Da herrscht wohl Narrenfreiheit.

Der LKW-Fahrer wird - um Kosten zu sparen - wahrscheinlich ein Getriebener gewesen sein. Schneller, billiger das ist die Devise der Transportwirtschaft, damit Produkte, die wir gar nicht benötigen, billiger bei uns ankommen. Den Tod des Radfahrer wird er wohl mit seinem Gewissen selber ausmachen müssen.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 14.08.2018 11:03

Komisch, wer sind denn diese bösen Leute, die "Produkte die wir (wer ist da konkret die "wir") gar nicht" bräuchten - sind sie trotzdem mit ihrem Geld kauften? Wer schreibt denn wem vor, was er/sie mit ihrem/seinem "zu brauchen" hätte? Das Zentralkommitee der Gehirnwäschereien? (Ja, da vom realen wie nationalen Sozialismus kennen wir das eh, dass durch Bezugskarten vorgeschrieben wurde, was und wem und wieviel "zugeteilt" werden darf. traurig

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goedi68 (2 Kommentare)
am 14.08.2018 09:19

Unser Beamtenstaat ist der nackte Wahnsinn! Wo soll das noch hinführen....

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mynachrichten1 (15.435 Kommentare)
am 14.08.2018 11:12

jeder mit etwas negativen Erfahrungen weiß, im Geschäft bekommt man das was angeschrieben ist. Im Amt ist das anders.
Persönlich ist es mir passiert, das halt ein Nachbar Platzhirsch gemeint hat, er könnte mich bei einem Bau nach seiner Fason beschränken. Es hat dann Jahre länger gedauert. Der Beamte hat sich dann aufrichtig entschuldigt, weil er für den Nachbarn Partei ergriffen hat.
Eine viel bessere Lösung, auch für den Nachbarn ist dadurch, weil mich die Gemeinde geschnitten hat verhindert worden.
Übrigens rate ich jedem zu Mediation, auch mit der Gemeinde, in meinem Fall hat ein Bezirksbauamtsbeamter seine Autorität genutzt, um wieder Schwung in die Sache zu bringen,
für Anwälte, die noch dazu sehr unterschiedliche Qualifikation besitzen brauchte ich kein Geld ausgeben.

Schauplatzwechsel: Es gibt extreme Unterschiede auf allen Ebenen bezüglich Experten.
Es gibt kaum Leute und Gemeinden, die optimale Sachkompentenz im Streitfall zeigen ----es fehlen UNABHÄNGIGE EXP

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Gelesen (716 Kommentare)
am 14.08.2018 09:13

Lieber etwas Büroschlaf als gar keinen Schlaf.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 14.08.2018 08:26

Sauerei in der Bnanaenrepublik. Mord verjährt nicht! traurig

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 14.08.2018 08:39

Mord ist vorsätzlich..... das ist etwas ganz anderes als so ein Unfall.

Ich denke damit leben zu müssen, dass man aufgrund eines Unfalls ein Menschenleben auf dem Gewissen hat, ist auch eine schwere Bürde.... und von der kann einen kein versagender Amtschimmel der Welt befreien.

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forensik (859 Kommentare)
am 14.08.2018 08:58

Wenn der Fahrer Anstand besitzt, spendet er eine größere Summe an das Rote Kreuz.

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