Stichwahl: Justiz hat 246 Verdächtige im Visier
WIEN. Die Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung nach der ersten Bundespräsidentenstichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer am 1. Juli 2016 beschäftigt weiterhin die Justiz.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt österreichweit gegen 246 beteiligte Wahlfunktionäre.
Gegen sie besteht vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser durch Innenminister Wolfgang Sobotka (VP) hervor.
Bezirkswahlleiter einvernommen
In Oberösterreich werde nur im Zusammenhang mit der Bezirkswahlbehörde Freistadt ermittelt, sagte Rene Ruprecht, Sprecher der WKStA, den OÖNachrichten. Wie berichtet, befindet sich in Freistadt der Bezirkswahlleiter Bernhard Klein im Visier der Ermittler.
"Eine erste Einvernahme hat bereits im Herbst stattgefunden", sagt der Freistädter Bezirkshauptmann Alois Hochedlinger im OÖN-Gespräch. Mehr wolle er zu der Causa nicht sagen. "Ein laufendes Verfahren will ich nicht kommentieren."
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl aufgehoben, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in den Bezirken zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Der VfGH hatte dies damit begründet, dass die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden seien. Damit seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die direkt auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet seien.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Gegen welche Wahl-Funktionäre nun konkret ermittelt wird, wollte der Innenminister mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantworten. Gegen 112 Personen werde ausschließlich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Dieses Delikt ist mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht.
112 mutmaßliche Täter werden der "falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt" (bis zu drei Jahre Haft) beschuldigt. 18 Verdächtigen werden beide Delikte vorgeworfen.
Hinzu kommen auch noch Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage (bis zu drei Jahre Haft) und Verletzungen eines Amtsgeheimnisses (bis zu drei Jahre Haft). (staro)