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Stadt gegen Finanzpolizei: Wer hat recht?

24. November 2018, 00:04 Uhr

LINZ. Unterschiedliche Standpunkte bei Verjährungsfrist.

Verjährt oder nicht? Diese Woche stritten die Vertreter des Linzer Magistrats und die Finanzpolizei unter anderem über einen Fall aus dem Jahr 2014. Damals soll eine Linzer Firma über ein kroatisches Subunternehmen auf einer Baustelle in Wien von März bis Ende April 25 Arbeiter illegal beschäftigt haben. Eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro hätte fällig werden können. Doch die Abteilung Verwaltungsstrafen erklärte den Fall per Bescheid mit 1. Mai 2017 für verjährt. Aus der Sicht der Finanz war dies der falsche Schritt. Denn der Magistrat habe noch im Dezember 2014 die beschuldigte Firma zu einer Stellungnahme aufgefordert, sodass die dreijährige Verjährungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen habe. Die Firma hätte also noch bis Dezember 2017 belangt werden können.

Die OÖN sprachen gestern mit mehreren Juristen, die namentlich nicht genannt werden wollten. Die Experten waren dabei geteilter Meinung. Sowohl die Sichtweise der Finanzpolizei als auch die Ansicht des Magistrats finde im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) seine Deckung.

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