Sierninger verkaufte "Großvaters" Hitlerbüste

Von Hannes Fehringer   25.Jänner 2017

Der Mann mit kurz geschorenem Haar und Ziegenbart erschien im Schwurgerichtssaal des Steyrer Landesgerichtes im Norweger-Pullover, dessen Ärmel auch die Handgelenke bedeckten. Und das war besser so. Im Freibad in Sierning hatte sich der 38-jährige Leasingarbeiter Günther Adolf A. im Sommer nur in Badehose mit nacktem Oberkörper gezeigt, und da bekam alle Welt seine Tätowierungen zu sehen: den deutschen Reichsadler, dessen Schwingen sich über beide Schulterblätter spannten, den SA-Führer Horst Wessel auf dem Oberarm und das Feldzeichen der "Leibstandarte Adolf Hitler" unter der Achsel. Ein Badegast informierte wegen der auf der Haut zur Schau getragenen Nazi-Symbole den Bademeister und rief die Polizei.

Günther Adolf A. ist wegen seiner rechtsextremen Umtriebe kein Unbekannter beim Verfassungsschutz. Bereits dreimal wurde der Mann, der dem Germanenkult anhängt und sich vor 24 Jahren die erste Rune stechen ließ, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt und saß deswegen schon drei Jahre im Gefängnis. Bei den Hausdurchsuchungen nach dem Badetag in Sierning waren die Fahnder erneut auf der Computerfestplatte des Vaters zweier Kinder fündig geworden. Über das "Thiazi-Net", das größte "Weltnetzwerk" aller Holocaust-Leugner und Hitler-Verehrer, hat Günther Adolf A. CDs und LPs aus seiner braunen Plattensammlung zum Kauf angeboten. Ein solches Machwerk des braunen Barden "Reichstrunkenbold", des verurteilten Neonazis Philip Tschentscher, spielte Richterin Christina Forstner den Geschworenen vor.

"Mag sein, aber" relativierte der Angeklagte alle Vorhalte, dass sein Wohnzimmerschrank mit Gegenständen überquoll, die man mit den Nazis in Verbindung bringen könnte. Die Hitlerbüste, die er über das braune Internet verkaufen wollte, sei ein "Erinnerungsstück an meinen Großvater" gewesen. Wie der Dolch der Hitlerjugend. Den SA-Terroristen Horst Wessel nannte er einen "Freiheitskämpfer, der nichts getan hat und für seine Überzeugung gestorben ist." Überhaupt habe er die Sachen nur im Internet angeboten, um "das Zeug loszuwerden".

Die Geschworenen glaubten Günther Adolf A. kein Wort, dass er mit der Szene Schluss gemacht und mit den Neonazis nichts mehr am Hut habe. Die Fahnder haben in seiner Wohnung Fotos von der Teilnahme an rechtsextremen Kundgebungen gefunden. Zudem hat der Sierninger auch für das "Thiazi-Net" 65 Euro gespendet – "als Inseratengeld", wie er sagte.

Die Geschworenen fanden ihn der nationalsozialistischen Wiederbetätigung wegen des Internethandels und der Spende schuldig. Günther Adolf A. wurde zu zwei Jahren und neun Monate unbedingter Haft verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit und Staatsanwalt Andreas Pechatschek gab keine Erklärung ab – das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.