"Sieg Heil" im Partykeller: Bedingte Haft für "Waffenbrüder"

Von nachrichten.at/staro   13.November 2017

Der Erstangeklagte, der auch wegen gefährlicher Drohung verurteilt wurde, bekam zudem eine unbedingte Geldstrafe von 3.240 Euro. Alle Angeklagten haben auf Rechtsmittel verzichtet, ebenso der Staatsanwalt. Die Urteile sind rechtskräftig.

Er habe als Verteidiger schon zahlreiche Prozesse wegen Wiederbetätigung erlebt, sagte der Rechtsanwalt Andreas Mauhart, der drei der fünf Beschuldigten im Alter von 21 bis 24 Jahren vertrat. "Aber dieser Fall ist besonders: alle Angeklagten haben eine Arbeit, alle fünf sind nicht tätowiert und keiner ist vorbestraft“, sagte der Verteidiger. Seriös gekleidet in Hemden und Sakkos wirkten die fünf „Waffenbrüder“ (wie sie ihre WhatsApp-Gruppe nannten) mit ihren College Boy-Frisuren wie die netten Nachbarsburschen von nebenan.

Staatsanwalt Alfred Schaumüller warf ihnen schwere Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor. So traf sich die Gruppe im Partykeller des Hauptangeklagten, wo über die Flüchtlingskrise diskutiert und Nazi-Parolen ausgegeben wurden. Das Anzünden der Kohle für die Wasserpfeife wurde beispielsweise mit „Verbrennt, ihr Juden“ bedacht. Die „Waffenbrüder“ grüßen einander mit „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“. 

Immer wieder zog es die Gruppe auch in die Traunauen, wo sie Schießübungen abhielten: mit einer verbotenen Glock 17, einer Schrotflinte und legalen Softguns. Beim Hantieren damit kam es laut Anklage zu einem Unfall. Einer der fünf wurde durch ein Plastikprojektil am Auge verletzt und seine Marken-Sonnenbrille ging zu Bruch. Dies löste einen heftigen Streit aus und der Geschädigte ging zur Polizei und erstattete Anzeige, was ihm letztendlich selbst ein Verfahren und eine Anklage einbrockte. Die Ermittler fanden beispielsweise heraus, dass vier der fünf Männer am 20. April 2016 nach Braunau gereist waren, um sich dort vor dem „Hitlerhaus“ mit ausgestreckten rechten Armen fotografieren zu lassen. 

"Ich wollte cool sein", sagte der Erstangeklagte, "es war dumm von mir". Er muss sich zudem auch wegen gefährlicher Drohung verantworten: Er soll mit einer Waffe auf einen seiner Kameraden gezielt und erst wieder aufgehört haben, als ihm ein anderer aus der Gruppe versicherte, dass es sich bei dem Bedrohten "um keinen Asylanten handelt".