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"Sexualität ist in Afghanistan ein Tabuthema"

Von Alfons Krieglsteiner   09.August 2017

Viele junge Männer aus Afghanistan wollen nach Europa. In die Freiheit. Und manchmal verstehen sie dann diese Freiheit falsch: dass man ungestraft tun dürfe, was daheim streng verboten wäre. Auch in sexueller Hinsicht. 22 Afghanen galten im Jahr 2015 bei sexuellen Übergriffen in Österreich als tatverdächtig, besagt die Statistik des Bundeskriminalamts. Im Vorjahr hat sich diese Zahl mit 64 Verdächtigen annähernd verdreifacht, während sie bei den Inländern mit 443 gegenüber 438 fast unverändert geblieben ist.

Der jüngste aufsehenerregende Fall wurde gestern in Wien verhandelt: Ein 18-jähriger afghanischer Asylwerber soll am 24. Juni beim Donauinselfest in Wien eine 21-jährige Studentin zu vergewaltigen versucht haben (siehe Kasten).

Nacktheit als Kulturschock

"Auch wenn man afghanische Migranten nicht unter Generalverdacht stellen darf, zeigt sich doch, dass sich durch den verstärkten Zuzug junger Männer aus patriarchalischen Gesellschaften wie Afghanistan die Wahrscheinlichkeit für solche Delikte erhöht hat", sagt Karl Mahringer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Afghanistan, Irak und Syrien und zuständig für Asylverfahren beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Die Ursache liege in der Sozialisation, die sie in ihrer Heimat erfahren haben. "Sexualität ist in Afghanistan ein Tabuthema", sagt Mahringer. Ehen werden arrangiert, vorher gibt es keinen Sex. Frauen zeigen öffentlich niemals "nackte Haut". Wenn die jungen Flüchtlinge dann zu uns kommen, "erleben sie als ,fast nackt’, was für uns ein normaler Anblick ist, und können ihre Impulse manchmal nicht kontrollieren", so Mahringer.

Von 2009 bis 2014 hat der 64-jährige Steirer fast durchgehend in dem von Krieg und Gewalt erschütterten Land gelebt. Seit 2016 führt ihn seine Tätigkeit als Sachverständiger regelmäßig wieder dorthin zurück. Er überprüft "vor Ort" die Angaben von Flüchtlingen, die gegen eine abschlägige Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen Beschwerde erhoben haben. Wie genau sie es dabei nehmen? "Sie geben nicht bewusst etwas Falsches an, erzählen aber oft Geschichten, mit denen sie sich für ihren Antrag mehr Erfolg versprechen."

Die Macht der "Weißbärte"

Es sind nicht nur die Vergehen an sich. Es ist oft auch das fehlende Unrechtsbewusstsein afghanischer Straftäter, das die Bevölkerung bei uns gegen sie aufbringt. Mahringer erklärt das mit "völlig anderen Moralvorstellungen".

Zwar gibt auch in Afghanistan der Staat vor, was Recht und was Unrecht ist. Doch nur in den großen Städten hat die Zentralregierung das Sagen. Anders auf dem Land: Dort verwalten sich die Clans selber, und über die Einhaltung der Alltagsregeln, die sich an der islamischen Scharia orientieren, wachen die "Weißbärte" genannten Dorfältesten.

"Über allem steht der Schutz der Familienehre", sagt Mahringer. Die Frau ist die "Anlaufstelle bei innerfamiliären Angelegenheiten", der Mann hingegen ist das dominante Oberhaupt. Nur in Bezug auf die Familie gelten strenge Normen. Fremden gegenüber darf man sich hingegen viel mehr herausnehmen.

Völlige moralische Freiheit genießen die privaten Kriegsherren, die "Warlords". Wie in Zentralasien Tradition, halten sie sich nach Belieben "Lustknaben", so genannte "Bacha Bazi". Eine Praxis, die unter den Taliban verboten wurde, heute aber wieder üblich ist: "Nach unserem Verständnis stellt das einen klaren sexuellen Missbrauch Minderjähriger dar, doch in der afghanischen Gesellschaft sieht man das weitgehend als Tradition", sagt Mahringer.

Sind Ausländer in Afghanistan besonders gefährdet? "Ich habe noch nie eine bedrohliche Situation erlebt", so Mahringer. Vorsehen müsse man sich vor allem im Regierungsviertel von Kabul und bei den Einrichtungen der internationalen Institutionen. Und bei Überlandfahrten gilt: Nur nicht auffallen. "Besser, man ist dort im normalen Auto unterwegs statt in gepanzerten Fahrzeugen."

Nur 25 Prozent der Flüchtlinge aus Afghanistan waren in ihrer Heimat tatsächlich Verfolgung ausgesetzt, sagt Mahringer. Er hat mit vielen "Rückkehrern" gesprochen. Trotz der Abschiebung würden sie die Verfahren in Österreich meist als fair beurteilen.

Unsere Gesetze hätten sie als "viel milder als in Afghanistan" erlebt. Und immer wieder bekomme er zu hören: "Bei euch fragt man doch immer zuerst, ob nicht die Polizei schuld ist."

 

Prozess in Wien: Die versuchte Vergewaltigung einer 21-jährigen Studentin beim Donauinselfest wurde gestern vor dem Wiener Straflandesgericht verhandelt. Beim Angeklagten handelt es sich um einen mittlerweile 19-jährigen afghanischen Asylwerber. Er soll die Frau, die zunächst von etwa 30 Afghanen belästigt worden war, auf ihrer Flucht verfolgt haben. Als er sie laut Anklage in ein Gebüsch zerrte und ihr die Kleider vom Leib riss, wurde er von einem Zivilbeamten entdeckt und festgenommen. Wegen seines jugendlichen Alters wurde er gestern vorläufig enthaftet. Ein psychiatrisches Gutachten soll über seine Zurechnungsfähigkeit entscheiden.

Video: Auch Servus TV berichtete über den Prozess

 

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