Schuldfrage geklärt: Anwalt fordert Entschädigung für RIKs Witwe
LINZ. Am 29. Mai starben bei einem Verkehrsunfall in Lambrechten (Bez. Ried/I.) der Linzer Musiker RIK (47) und ein Familienvater aus Riedau. Das Unfallprotokoll der Polizei Taiskirchen liegt jetzt dem Anwalt von RIKs Witwe vor. Der sieht die Alleinschuld bei RIKs Unfallgegner.
„Es gab keine Augenzeugen, aber die Polizei konnte Lack-, Öl- und Schleuderspuren sowie Einkerbungen im Asphalt auswerten und den beiden beteiligten Fahrzeugen zuordnen“, sagt der von RIKs Witwe Gerlinde Benedik beauftragte Linzer Rechtsanwalt Markus Weixlbaumer.
Ergebnis: Der Unfall auf der Osternacher Straße in Lambrechten passierte auf dem von RIK benutzten Fahrstreifen. Für Weixlbaumer steht damit fest, dass der 41-jährige Riedauer auf der Heimfahrt von einer Vereinsfeier über die Fahrbahnmitte geraten sein muss.
Versicherung prüft noch
Der Schwerpunkt des Aufpralls sei bei beiden Fahrzeugen im mittleren und linken Frontbereich gelegen: „Sie müssen ‘Mann gegen Mann’ aufeinandergeprallt sein.“ Beide Wagen wurden in die Wiese geschleudert, die Lenker waren auf der Stelle tot. Der Linzer Anwalt wird jetzt bei der Haftpflichtversicherung des Riedauers zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Ob dessen Versicherung das Alleinverschulden ihres Mandanten anerkennt, hängt von der Prüfung des Behördenprotokolls durch einen hausinternen Sachverständigen ab. Weixlbaumer rechnet mit einem Ergebnis „in den nächsten Wochen“. In welcher Höhe RIKs Witwe allenfalls entgangener Unterhalt für die Zukunft zusteht, wird vom Anwalt noch erhoben. Sollte die Versicherung des Riedauers solche Ansprüche ablehnen, „werden wir den Zivilrechtsweg beschreiten“, sagt Weixlbaumer.
Die Frage, ob bei dem Unfall Alkohol im Spiel war, kann der Linzer Anwalt für RIK definitiv verneinen: „Er kam von einer Firmenfeier, er hat dort wie immer nur Kaffee und Wasser getrunken.“