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Rolli-Fahrer zog in Neubau: Keller ist unerreichbar

04.April 2014

"Ich wollte ihm damit seinen sehnlichsten Wunsch nach mehr Selbstbestimmung erfüllen", sagt der Waldhausener.

Doch seit Fertigstellung vergingen fast zwei Jahre, bis der 30-Jährige kürzlich einziehen konnte. Die Wohnung wurde beim Bau extra für Matthias G. behindertengerecht gestaltet, doch die Selbstbestimmung endete an der Haustür. Diese konnte der Rolli-Fahrer nicht öffnen. Auch die Kellerräume und die Tiefgarage sind für ihn tabu: Den eingebauten Treppenlift kann er nicht nutzen, weil es zu wenig Platz zum Auf- und Abfahren gibt. Dazu kamen weitere Mängel.

Während es für die Haustür mittlerweile eine automatische Öffnung gibt, ist das Lift-Problem noch ungelöst. Der Bauträger beruft sich auf den Baubescheid: "Wir haben das getan, was uns die Baubehörde aufgetragen hat." Die Haustür habe der Norm entsprochen, der Lift sei von einer Spezial-Firma geplant und vom TÜV geprüft. Bürgermeister Franz Gassner (VP) gibt als Chef der Baubehörde zu, dass der Lift zwar den Normen entspricht, aber nicht alltagstauglich sei: "Wir werden bald einen neuen Baubescheid erlassen."

Ein Gerichtsverfahren gegen den Bauträger wegen Diskriminierung endete mit einem Vergleich und 2000 Euro Schadenersatz. Das zeige gesetzliche Schwächen auf, sagt Andrea Ludwig vom Klagsverband, die die Familie vertrat. "Selbst wenn unser Mandat das Verfahren gewonnen hätte, besteht für den Bauträger keine Verpflichtung, die Barrieren zu beseitigen." Seit Einführung des Gesetzes 2006 gab es laut Schätzungen 20 Klagen. In Oberösterreich gab es 2013 16 Schlichtungsverfahren. (hes)

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