Rauchverbot bis 18: Das sagen die Jugendlichen

01.April 2017

Das Rauchverbot für unter 18-Jährige kommt: Österreichs Jugendlandesräte haben sich bei einer Konferenz in Krems erwartungsgemäß auf die Umsetzung dieses Vorschlags von Familienministerin Sophie Karmasin (VP) geeinigt.

Mitte 2018 soll das neue Alterslimit für den Kauf von Zigaretten in Kraft treten. Karmasin sprach von einem Meilenstein. Auch Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SP) zeigte sich über den Beschluss erfreut.

Bisher ist Rauchen in Österreich schon ab 16 erlaubt. Viele Jugendliche beginnen freilich schon viel früher mit dem Rauchen. Das zeigt eine Umfrage der MedUni Wien.

27,3 Prozent der 13-Jährigen haben das Rauchen demnach schon ausprobiert, von den 15-Jährigen gar schon fast jeder Zweite. 28,8 Prozent dieser Altersgruppe sind überhaupt schon regelmäßige Raucher. Bei den 13-Jährigen sind es 15,6 Prozent (siehe auch Grafik).

Österreich sei neben Belgien und Luxemburg das letzte Land in Europa, in dem Rauchen ab 16 erlaubt ist, sagte Karmasin. "Wir sollten also den anderen Ländern folgen", sagte die Ministerin. "Auch wenn ich kein großer Freund neuer Verbote bin, wurde heute ein wichtiger Beschluss gefasst", sagt der in Oberösterreich für die Jugendagenden zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer (VP).

Einig war man sich, dass es nicht um den erhobenen Zeigefinger und zusätzliche Sanktionen gehe, sondern auch um Prävention. Die Trafikanteninnung hat ihre Unterstützung bei der Einhaltung der neuen Regelung zugesagt.

Jugendschutz-Vereinheitlichung

Die Zustimmung der Jugendlandesräte zur Anhebung des Schutzalters ist notwendig, weil der Jugendschutz Ländersache ist. Der Neun-Länder-Konsens soll als Blaupause für eine weitere Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich dienen. In anderen Fragen – etwa bei den Ausgehzeiten – hatten sich die Länder bisher nicht auf eine Vereinheitlichung einigen können.

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Verbot in der Gastronomie

Ab Mai 2018 tritt auch das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Das Verbot wird für alle öffentlich zugänglichen Räume, in denen Speisen und Getränke ausgegeben werden, gelten. Auch überall dort, wo öffentliche Aktivitäten "im Beisein von Kindern und Jugendlichen" stattfinden. Das Verbot gilt daher auch für Feiern in Pfarrheimen, Feuerwehrzeughäusern und Vereinshäusern.