Pumpgun bei Pater beschlagnahmt

Von Von Gerhild Niedoba   03.September 2010

Bei dem 77-jährigen, mittlerweile vom Dienst suspendierten Pater A. wurde nun bei einer Hausdurchsuchung eine Pumpgun sichergestellt. Das bestätigte gestern der Steyrer Staatsanwalt Andreas Pechatschek auf Anfrage der OÖNachrichten. Eine derartige Waffe ist seit Mitte der 90er-Jahre waffenscheinpflichtig. Da der Geistliche die Pumpgun seither aber nicht hat registrieren lassen, könnte ihm das Vergehen nach Paragraf 50 Waffengesetz angelastet werden, sagt der Staatsanwalt.

Pater A. wird darüber hinaus ein weiteres Delikt vorgeworfen: Er soll einst Internatsschüler des Benediktinerstifts sexuell missbraucht und auch brutal misshandelt haben. Wenige Wochen, nachdem diese Vorwürfe laut wurden, entschuldigte er sich öffentlich dafür, „oft launenhaft und allzu unbeherrscht“ gewesen zu sein. Noch ist unklar, ob gegen Pater A. Anklage wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erhoben wird.

Dafür ausschlaggebend ist ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Derzeit sucht die Staatsanwaltschaft einen geeigneten Experten. Und das ist laut Pechatschek nicht so leicht. Der Gutachter müsse mehrere Fachkompetenzen aufweisen. Da er feststellen muss, ob bei den insgesamt 22 potenziellen Opfern psychische Dauerfolgen vorliegen, sollte er sowohl Arzt als auch Psychologe sein.

Je schwerwiegender sich die Folgen des Missbrauchs herausstellen, desto höher ist die Strafdrohung. Und das entscheidet dann darüber, ob der Fall verjährt ist oder nicht. „Und je höher die Strafdrohung, umso länger die Verjährungsfrist“, sagt Pechatschek.

Weitere Fälle verjährt

Diese ist in den zwei anderen Fällen, die die Staatsanwaltschaft seit Monaten geprüft hat, nun definitiv verstrichen. Die Taten reichen teilweise bis Ende der Siebziger- bzw. Achtzigerjahre zurück. Demnach muss weder Pater P., noch ein Erzieher des Heimes eine Anklage befürchten. Pater P. war sexueller Missbrauch vorgeworfen worden, dem Erzieher neben Körperverletzung auch Quälen bzw. Vernachlässigen unmündiger Personen.