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Prügel bei 1.-Mai-Demonstration: „Einsatz der Polizei rechtswidrig“

Von staro   14.Juli 2011

Wie jedes Jahr gab es am 1. Mai 2009 neben dem Aufmarsch der Sozialdemokraten eine KPÖ-Demo linker Aktivisten, bei der es bislang nie Zwischenfälle gegeben hatte. Doch an diesem Tag war die Situation angespannt, weil auch eine Kundgebung Rechtsextremer geplant war, die aber behördlich untersagt worden war. Um einen Zusammenstoß Linker und Rechter zu verhindern, blockierte beim Blumauerplatz ein massives Polizeiaufgebot mehrere hundert linke Demonstranten beim Abmarschieren. Als Grund gab die Polizei an, es seien auch Vermummte unter den Teilnehmern, weswegen Personenkontrollen notwendig wären.

Videoaufnahmen dokumentieren, wie eine nicht vermummte, friedliche Demonstrantengruppe von Beamten eingekesselt wurde, als plötzlich Polizisten mit Schlagstöcken losprügeln und mehrere Personen festnehmen. Darunter auch den Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. „Ich habe mich vor den Polizeiknüppeln eingeigelt. Erst später habe ich blaue Flecken bemerkt“, sagte Zendron nach dem Vorfall in einem OÖN-Interview. Danach drehte die Polizei den Spieß um und zeigte fünf Demonstranten, auch Zendron, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an. Doch seit dem Februar 2010 hat die Justiz alle Angezeigten rechtskräftig freigesprochen.

Die Betroffenen beschwerten sich über die Polizei beim UVS. Dieser erklärte sich in einer Entscheidung zunächst für nicht zuständig, weil der UVS Aktionen im Rahmen kriminalpolizeilicher Tätigkeit gar nicht prüfen dürfe. Dies könne nur die Justiz. Der Linzer Anwalt der Demonstranten, Rene Haumer zog daraufhin vor den Verfassungsgerichtshof und brachte eine Bestimmung der Strafprozessordnung zum Kippen, weswegen der UVS zur Entscheidung über den Polizeieinsatz plötzlich wieder zuständig war.

Nun entschied der UVS, der Polizeieinsatz sei rechtswidrig gewesen, außerdem seien die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Die öffentliche Hand muss den Opfern nun die Verfahrenskosten, mehrere tausend Euro zahlen.

Zuletzt standen fünf Polizisten wegen Körperverletzung unter Verdacht. Gegen vier wurde das Verfahren eingestellt. Ein Beamter erhielt statt einer Vorstrafe eine Diversion gegen Zahlung einer Geldbuße. Doch Zendron hat auf diesen Betrag verzichtet.

 

Zitate

"Es ist ein Erfolg für mich als Anwalt und auch ein politischer Erfolg. Viele Stimmen meinten im Vorfeld, die Polizei habe eh alles korrekt gemacht.", Rene Haumer, Anwalt der Demonstranten

"Ich will die Entscheidung des UVS nicht kommentieren. Wir haben unsere Lehren aus der Sache gezogen.", Erwin Fuchs, Stv. Linzer Polizeidirektor

Ich habe mich vor den Polizeiknüppeln eingeigelt und nichts gespürt.
"Ich bemerkte erst später, dass ich blaue auch Flecken hatte.", Rainer Zendron, Vizerektor, Linzer Kunstuni

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25. April 2024