Prozess nach Glasplatten-Unfall startet: "Alleine würde ich mich nicht hintrauen"
LINZ. Aldina Z. wurde vor zwei Jahren schwer verletzt, dem Chef der Glasfirma drohen bis zu zwei Jahre Haft.
"Ich bin schon nervös", sagte gestern Aldina Z. Seit vielen Monaten wartet die 28-Jährige auf den heutigen Tag. Jenen Tag, an dem die Verhandlung nach ihrem folgenschweren Unfall vor knapp zwei Jahren in der Linzer PlusCity stattfindet.
Damals, es war der 16. Februar 2016, hatte die stellvertretende Filialleiterin gemeinsam mit einer Reinigungskraft um neun Uhr früh die Interio-Filiale aufsperren wollen. Dazu zogen die beiden Mitarbeiterinnen die drei rund einen Zentimeter dicken Türen aus Sicherheitsglas auseinander. Dabei sprangen die Glasplatten mit einem Ruck aus der Führungsschiene und brachen sofort in sich zusammen. Ein weiteres Element fiel um und begrub die damals 27-jährige und im fünften Monat schwangere Aldina Z. unter sich. Die gebürtige Bosnierin hatte damals neben schwersten Kopfverletzungen auch einen Bruch der Wirbelsäule erlitten und musste monatelang im Spital behandelt werden.
Bis zu zwei Jahre Haft
Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss sich daher der Geschäftsführer jener niederösterreichischen Firma heute Vormittag am Landesgericht Linz verantworten, die die Glastür im Jahr 2012 in der Interio-Filiale eingebaut hatte. Im Zuge des Verfahrens soll geprüft werden, ob die Tür die Tragsicherheit sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllt hatte und ob die Wartungspflicht eingehalten worden ist. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Auch Aldina Z. kommt zum Prozess. Jedoch nur in Begleitung ihres Bruders, ihres seelischen Beistands, wie sie den OÖNachrichten sagte: "Alleine würde ich mich nicht hintrauen."
Was sie sich von diesem Gerichtstermin erhofft? "Keine Ahnung, es wird, wie es wird", sagt sie und atmet tief durch. "Ich versuche, nicht zu viel darüber nachzudenken, sonst stresst mich das zu sehr." Das einzig Beruhigende sei die Aussicht, "dass mit dem Prozess endlich irgendetwas abgeschlossen wird". Bis heute leidet die junge Mutter – ihre Tochter Amina kam wie durch ein Wunder drei Monate nach dem Unglück gesund zur Welt – unter den körperlichen und psychischen Folgen des Unfalles. Erst kürzlich musste sie die Rehabilitation beenden. "Aus Zeitgründen", wie sie sagt. "Ich muss mich ja um meine Tochter kümmern."
Der ursprünglich erste Prozesstag hatte im November 2016 am Trauner Bezirksgerichtstattgefunden. Da damals die Anklage von fahrlässiger Körperverletzung auf grobe Fahrlässigkeit erweitert worden war, wurde somit das Landesgericht Linz zuständig.
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Danke für den letzten Absatz, aber dieser stand heute Früh noch nicht im Text. Also zweite Instanz.
Ja, das mit Gericht von Traun, ergab auch eine Verwunderung für mich (dh wusste ich nicht, wobei als Jugendlicher, bis ca 35 - 40 Jahre sehr medieninfobewusst), dass das Gericht in Traun, jenes in Urfahr ersetzt.
Grund dafür der Anschlag eines Beklagten (Grundstücksstreiterei), der dort eine Art Anschlag an die Herrschenden verübte, mit einigen Toten. Weiß nicht mehr, glaube das war vor 11/9, oder?
Warum Traun, vielleicht weil dort eurer Hero, der Pepi wohnt/lebt? Soll ja mit der ersten Hauptstadt in der BRD ähnlich gewesen sein, dh mit Bonn.
Gut, das meiste Gerichtspersonal kommt aber von Urfahr, wurde mir erklär. Die müssen nun die Einwohner von Linz belästigen, um um zum Arbeitsort zu kommen.
Zusätzlich komisch auf diesem Gericht: Weil vermutlich so Fuzzi-klein, gibt es dort nicht die klassischen Eingangskontrollen, wie ich sie zB als Jugendlicher das erste Mal in Neapel sah.
Die ÖNORM B 3716 regelt Verglasungen, die an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind. Die Verglasungen werden nach ihren Neigungswinkel zur Vertikalen eingeteilt in: - Horizontalverglasung: Neigungswinkel > 15, - Vertikalverglasung: Neigungswinkel <= 15. Sie gilt nicht für Verglasungen, - die gegen Absturz sichern, - für Gewächshäuser nach ÖNORM EN 13031-1, - für geklebte Glaskonstruktionen nach EOTA - ETAG Nr. 002 Teil 1, - die planmäßig zur Aussteifung herangezogen werden, - für gebogene Verglasungen und - für Instandsetzungen.
Die Frage ist, wurde nach den vorgeschriebenen Normen gearbeitet. Sachverständige werden sich nach diesen Richtlienien halten müssen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen. Danach richtet sich bestimmt auch das Urteil des Richters.
Da es nicht um Fixverglasungen geht, werden eher die einschlägigen Normen für Türen und Tore sowie statische Auslegungen relevant sein.
Geniales Rechtssystem: schwere Körperverletzung mit tötlichem Ausgang 3 Jahre nach 1 1/2 Jahren mit Fussfessel wieder frei, für Unfall (zwar tragisch) 2 Jahre Haftandrohung ...
Du vergleichst eine tatsächliche unbedingte Haftstrafe mit einer maximalen Haftandrohung, die noch dazu in der Regel auf Bewährung erfolgt?
Mit Fußfessel ist man übrigens nicht "frei".
Dass man in Österreich zwei Jahre auf eine Verhandlung warten muss, ist traurig. Der jungen Frau und ihrer Familie wünsche ich alles Gute.
Wäre es eine Woche nach dem Unfall besser gewesen?
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wird das Verhalten der jeweiligen Firmenverantwortlichen sicher ganz genau geprüft und etwaiges Kontroll-Fehlverhalten sicher scharf geahndet - sage ich jetzt einmal ganz abstrakt, über die konkret beschuldigte Person und somit das konkrete Verfahren hinaus.
Der Fall könnte ja ohne weiteres auch verwaltungsstrafrechtliche, weitere Dimensionen haben. Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt da kaum einen Pardon.
Der Frau alles Gute, dass sich ihr Leben wieder "einrenkt".
beim Hochhausbrand in London mit 80 Toten ist man nicht so kleinlich wie sie hier immer theoretisch richtig argumentieren.
auch Atomkraftwerke werden nicht so penibel betrieben wie es im Handbuch steht und wenn dann was explodert und schöne Bescherung bereitet in Form von Tatoos innen und Außen, dann sind die ganzen Gesetzes Heinis total überfordert und ratlos.
Dabei könnte eine billige Verlängerungskabelsteckdose an geeigneten SChaltpunkten schon dazu führen, das Hunderte sterben und Zehntausende leiden.
Es gibt nur eine Konsequenz, so große Glastüren generell zu verbieten, was ja im Grunde genommen im geschlossenen klimatisierten Innenbereich durch ein Stahl Gitter thermisch auch kein Problem darstellen würde.
Da werden die Sachverständigen letztendlich bestimmend sein.
Wäre schön, wenn in Zukunft auch mal jene Kompetenzen (Voraussetzungen) für Organisationen zur (Mit)Beurteilung kommen: Führungskompentenz und Organisationsfähigkeit.
Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen liegt der Schwerpunkt bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln. Das kann sich in Einzelfällen durchaus bis in den organisatorischen Bereich ziehen, in diesem Fall ist es aber relativ überschaubar.
Einer der wesentlichen Punkte wird sein, inwieweit man den Kunden über Inspektions- und Wartungsverpflichtungen bzw. Notwendigkeiten informiert hat. Sofern es sich nicht überhaupt um einen nachweislichen Konstruktionsfehler handelt.
Was denn noch alles?
Der Firmenchef soll ein Spitzentechniker (in 3 Fachrichtungen) sein und gleichzeitig auch noch ein Spitzenkaufmann, damit er nicht in "Ausgleiche und Konkurse" aufscheint.
Ja, ein Plyschologe zur Menschenführung muss er sein und ein Jurist, damit er eure Winkelzüge abfangen kann. Und ein Tausendsassa, damit er auf allen Baustellen gleichzeitig die Arbeiten überwacht, beim Wareneingang das Material überprüft und in den Büros den Tippsen auf die Finger schaut.
Ein KFZ-Experte, der den Fuhrpark ständig auf Schuss hält, ein Elektromeister für die Hausinstallation und ein Informatiker, der seine Intelligenzler überwacht.
Die (Groß)Kunden muss er betreuen, mit den Banken und mit dem Steuerkontrolleur muss er sich rumschlagen, die Werbung muss er führen und die Reklamationen muss er abhaken.
so stelle sich das die Gesetzeskundigen vor, ohne zu ahnen, das in Verwaltungsverfahren die einfachsten Dinge manchmal nicht rechtlich korrekt ablaufen, siehe St. Wolfgang und Prüfung durch Gemeindeaufsicht dazu.