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Polizei fasste Mopedlenker (14) nach wilder Verfolgungsjagd

Von nachrichten.at, 05. Juni 2016, 13:16 Uhr
(Symbolfoto) Bild: Weihbold

STEYR. Mehrere Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer hat 14-jähriger Mopedlenker gefährdet, als er in der Nacht auf Sonntag durch die Steyrer Innenstadt raste.

Eine Streifenwagenbesatzung war gegen 3:15 Uhr auf der Ennser Straße in Steyr auf das Moped, auf dem zwei Burschen saßen, aufmerksam geworden, weil es keine Kennzeichentafel hatte. Als der Lenker, der keinen Führerschein hatte, den Streifenwagen sah, gab er Gas und fuhr bei Rotlicht in den sogenannten Ennser Knoten, eine größere Kreuzung am Stadtteil Tabor, ein. Die Beamten verfolgten das die Burschen mit Blaulicht und versuchten sie zu überholen. Um das zu verhindern lenkte der 14-Jährige das Zweirad in die Mitte der Fahrbahn. Er fuhr weiter durch die engen Gassen im Stadtteil Steyrdorf. Da die Polizisten Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht zusätzlich gefährden wollten, verringerten sie die Geschwindigkeit und vergrößerten den Abstand zum Moped.

Fußgängerin gestreift

Der Teenager fuhr in die Fußgängerzone Richtung Stadtplatz ein, wobei das Moped über eine Bodenunebenheit sprang. Der Lenker konnte das Fahrzeug gerade noch unter Kontrolle bringen und entging einem Zusammenstoß mit zwei Fußgängerinnen nur knapp. Am Stadtplatz bog er rechts in die Pfarrgasse ein, auf der zu dieser Zeit viele Nachtschwärmer unterwegs waren. Beim Einbiegen kam der Mopedlenker kurz aus dem Gleichgewicht und streifte eine Fußgängerin knapp am Rücken, als diese gerade zur Seite springen wollte. Trotzdem beschleunigte der Bursch sein Zweirad weiter. Mehrere Passanten konnten, durch Sirene und Blaulicht des Polizeiwagens vorgewarnt, noch rechtzeitig zur Seite springen.

Über Gehweg geflüchtet

Der Lenker raste weiter, über eine Kreuzung bei roter Ampel, Richtung Garsten, drängte das Polizeiauto immer wieder ab und gefährdete weitere Verkehrsteilnehmer. Als der Mopedlenker über einen Gehweg flüchtete verloren ihn die Polizisten aus den Augen. Mehrere Streifen nahmen die Fahndung auf. Gegen 4:20 Uhr wurde das Moped in der Schlühslmayrsiedlung erneut entdeckt. Wieder flüchtete der 14-Jährige vor der Polizei und drängte das Polizeiauto beim Überholen ab.

In Garsten endete die Fahrt. Der Lenker fuhr in eine Sackgasse, die an einem Feld endete. Ohne zu bremsen fuhr er weiter und sprang mit dem Moped in das Feld, wo es zu Sturz kam. Der Lenker und sein Mitfahrer wurden vom Moped geschleudert. Sie blieben unverletzt. Der 14-Jährige versuchte sofort wieder das Moped zu starten und die Flucht fortzusetzen. Die Beiden konnten schlussendlich gestellt werden.

"In Panik davongerast"

Da zuerst der Verdacht bestand, das Moped könnte gestohlen sein, wurde der Lenker vorübergehend festgenommen. Der Lenker, ein 14-Jähriger aus Garsten, hatte das nicht zugelassene Moped ohne Erlaubnis seines Vaters in Betrieb genommen und wollte mit seinem 16-jährigen Freund herumfahren. Als er die Polizei gesehen hat, ist er in Panik geraten und davongerast. Der 14-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Steyr und wegen mehrerer Verkehrsübertretungen angezeigt.

Die Polizei ersucht Passanten, die von dem Mopedlenker gefährdet oder verletzt wurden, sich zu melden. Bei der Kriminalpolizei in Steyr unter der Telefonnummer 059133-46 33 33 oder bei jeder Polizeidienststelle.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 06.06.2016 09:30

Polizei profilierte sich!
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Das Gericht ist verpflichtet, vor jeder Verurteilung einer Jugendlichen/eines Jugendlichen zu überprüfen, ob sie/er zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wird festgestellt, dass die Jugendliche/der Jugendliche nicht einsichtig war, so ist sie/er nicht deliktsfähig und daher nicht strafbar.
Als jetzt sind die Psychofuzzis an der Reihe. zwinkern
Was sie getan haben war nicht in Ordnung aber mir persönlich wäre es auch lieber sie würden sich um Giftler und anderes Gesocks kümmern.

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 06.06.2016 12:12

Ich kann hier keine Profilierung erkennen. Die Polizei tat lediglich, was in so einem Fall zu tun war. Wie weit es von den Medien aufgebauscht wird, ist eine andere Geschichte.

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buchbinder59 (694 Kommentare)
am 05.06.2016 22:25

Früh übt sich auf dem Weg zum Rowdy...

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 05.06.2016 19:30

Eine Heldentat der Steyrer Polizei, der fährt ja sogar ein SegWay davon.

Liegt es am Kommando, liegt es an den Kapplern, irgendwo ist der Wurm drinnen.

ZigGiftler und Sandler bevölkern das Stadtbild, bis spät in die Nacht wird hinter dem alten Postgebäude "Dukartstrasse" gesoffen und geschrieen, Ratten und sonstiges Getier laufen herum und keinem kümmert das.

Aber ein Mopetler wird verfolgt wie der größte Verbrecher.

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 06.06.2016 12:16

Was willst denn gegen die Sandler am Bahnhof machen? Sie täglich ermahnen oder gar täglich in Gewahrsam nehmen? Anzeigen bringt auch nichts, weil bei denen nichts zu holen ist.

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( Kommentare)
am 05.06.2016 15:14

Das erinnert mich an meine Jugend. Auch ich konnte es nicht lassen mit dem Moped, unter 16 Jahren zu fahren. Wir sind aber Waldwege gefahren, welche privat sind. Natürlich aber bis dorthin, oder zurück waren es öffentliche Straßen. Und da hat die Gendarmerie gepasst, wenn sie einem schon am "Korn" hatten.

Das Mopedfahren in diesem Alter war wie eine Sucht, die mir dann doch schlussendlich, ohne großer Schrammen, die Gendarmen ausgetrieben haben.

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Helgari (495 Kommentare)
am 05.06.2016 14:41

In diesem Fall ist es schwer, abzuwägen, ob der Polizeieinsatz angemessen war. Hätte die Polizei nicht eingegriffen, wäre niemand gefährdet worden. Andererseits waren die jungen Männer ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

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Marmeladebrot (1 Kommentare)
am 05.06.2016 15:13

Das kann man so nicht sagen. Vielleicht hätte der Bursch auch ohne das Eingreifen der Polizei Verkehrsregeln verletzt (einmal davon abgesehen, dass er keinen Führerschein hatte und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gefahren ist) und Passanten in Gefahr gebracht. Auch ohne verfolgt zu werden kann man in einer Fußgängerzone fahren oder die Geschwindigkeit erhöhen.

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