Pensionistin entging mit viel Glück Internet-Betrügern

Von Alfons Krieglsteiner   13.Juli 2018

Nicht einmal Adolf Wöss, Chef der Kriminalprävention im Landespolizeikommando, ist davon verschont geblieben: "Massenweise werden derzeit gefälschte E-Mails verschickt, auch ich habe schon eines bekommen", sagt er. "Ihre Steuerrückzahlung" steht im Betreff, als Absender wird das Finanzministerium vorgetäuscht. Klickt man den Link an, gibt’s ein böses Erwachen. Wie für eine 70-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck, die am Mittwoch nur mit viel Glück dem Verlust von mehreren Zehntausend Euro entgangen ist.

Auch sie hatte ein dubioses Mail mit der angekündigten Steuerrückzahlung erhalten. Als sie den Link öffnete, gelangte sie durch Eingabe von Verfügernummer und Passwort ins Netbanking-Portal ihres Girokontos. "Durch Klicken eines weiteren Links wurde ihr mitgeteilt, dass bald 1800 Euro auf ihr Konto rücküberwiesen werden", so die Polizei. Kurz darauf erhielt sie den Anruf einer Privatnummer.

Der Mann am anderen Ende der Leitung teilte ihr mit, dass die Überweisung noch dauern werde und schickte per SMS einen sechsstelligen TAN. Diesen sollte die Pensionistin am Telefon wiederholen. Sie korrigierte die Zahlen, die der Anrufer aufs Geratewohl angegeben hatte. Damit war der Unbekannte am Ziel, bedankte sich und legte auf.

Hausverstand gefragt

Da wurde die Frau misstrauisch. Sie informierte ihre Bank – und erfuhr, dass bereits ein hoher Geldbetrag abgebucht worden war. Glücklicherweise war das Geld noch zu retten, denn die Überweisung war auf eine Prepaidkarte erfolgt. "Die ist kein Bankkonto, deshalb kann so ein Transfer gar nicht funktionieren", erklärt Markus Pretzl, Pressesprecher der Oberbank. Das dürften die Gauner offenbar nicht gewusst haben.

Die gut organisierten Internet-Betrüger "sitzen" in Osteuropa, China, Russland. Sie kaufen Datensätze im Darknet oder spielen mittels Generiermaschinen mögliche Adressen durch, bis sie mit einer tatsächlich "landen". Kein seriöses Unternehmen würde über E-Mails zur Bekanntgabe persönlicher Daten auffordern, sagt Wöss. Sein Rat: "Schalten Sie den Hausverstand ein und informieren Sie im Zweifel die Polizei."