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Peitschenhiebe und "Doktorspiele" - Pater Alfons ist schuldig

06. November 2014, 10:42 Uhr
Peitschenhiebe und "Doktorspiele" Höchstgericht: Pater Alfons ist schuldig
Der Angeklagte beim Prozess im Juli 2013 im Steyrer Schwurgerichtssaal Bild: APA

WIEN/KREMSMÜNSTER. Ex-Pater und Erzieher des Stiftsgymnasiums Kremsmünster missbrauchte 24 Buben.

Fast eineinhalb Jahre hat es gedauert, nun ist der Schuldspruch gegen den 81-jährigen August M., bekannt unter dem Ordensnamen Pater Alfons, rechtskräftig. Demnach hat der inzwischen in den Laienstand versetzte ehemalige Ex-Konviktsleiter und Musiklehrer des Benediktinerklosters von den 70er Jahren bis in die 90er Jahre insgesamt 24 minderjährige Zöglinge sexuell missbraucht, geschlagen beziehungsweise gequält.

Am 3. Juli 2013 wurde der Theologe wegen insgesamt 52 Tatvorwürfen zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dagegen erhob der Verteidiger des Geistlichen eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof. Diese hat der OGH gestern zurückgewiesen. Nun muss das Oberlandesgericht Linz noch über die Höhe der Strafe und über die Schadenersatzansprüche der Opfer entscheiden. Ein Termin für den Berufungsprozess beim OLG steht noch nicht fest.

Die im Urteil des OGH aufgelisteten Fakten sind erschütternd, zeichnen ein Bild von wehrlosen Kindern, die auch schwere sexuelle Übergriffe in den Gemächern des Paters oder unter der Dusche über sich ergehen lassen mussten und die als "Vogelfreie" mit Fußtritten und einer Ochsenpeitsche malträtiert wurden. "Die Entscheidung gibt einem das Gefühl, dass man an den Rechtsstaat glauben kann. Sie ist ein gutes Zeichen, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein", sagt eines der Opfer und empfindet Genugtuung. Nachsatz: "Ich habe meinen ehemaligen Klassenlehrer schon per E-Mail informiert. Der meinte nämlich, dass das alles ,Blödsinn’ ist, was wir machen, und dabei eh nix herauskommen wird." Strafrechtlich wären viele Taten aus der Vergangenheit bereits verjährt gewesen. Der juristische Knackpunkt war, dass der Pater von 1995 bis zu einer Hausdurchsuchung im März 2010 illegal eine Pumpgun besessen hatte. Dies wertete der OGH als "Dauerdelikt", das eine Verjährung der früheren Taten verhindert.

"Es geht meinem Mandanten körperlich nicht gut. Er ist seinem Alter entsprechend angeschlagen, ich kann mir nicht vorstellen, dass er haftfähig sein wird", sagt Rechtsanwalt Oliver Plöckinger, der Verteidiger des Verurteilten. Er schätzt, dass der Prozess beim OLG zu Jahresende oder Anfang 2015 stattfinden wird. (staro)

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