Paar aus Braunau klagte: Adoptionsverbot aufgehoben

15.Jänner 2015

Eine der Frauen hatte die Tochter ihrer Partnerin adoptiert – gemeinsam ein fremdes Kind aufzunehmen, war ihnen aber verboten. Sie klagten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) – und dieser gab ihnen nun Recht: Präsident Gerhart Holzinger teilte gestern die Aufhebung des Adoptionsverbotes für homosexuelle Paare mit. "Wir freuen uns über dieses Ergebnis", sagt eine der beiden den OÖN.

Adoptionen waren Schwulen und Lesben bisher nur als Einzelpersonen möglich, ihre Partner waren für das Kind wie Fremde. Paare dürfen zwar seit 2013 die leiblichen Kinder ihres Partners adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder ist ihnen jedoch untersagt. Diesen Passus kippten die Verfassungsrichter jetzt. Begründung: Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine Regelung, die nur nach der sexuellen Orientierung differenziere. Die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember.

"Schwarzer Tag für die Kinder"

Justizminister Wolfgang Brand-stetter teilte gestern mit, er werde das Urteil "fristgerecht umsetzen". Österreich wird damit künftig eine Sonderstellung in Europa einnehmen, was den Umgang mit homosexuellen Partnerschaften betrifft. Zwar wird gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption, nicht jedoch die Ehe erlaubt.

Zu der Entscheidung der Verfassungsrichter gab es gestern eine Vielzahl an Stellungnahmen: VP-Chef Reinhold Mitterlehner respektiert den Richterspruch, sagte aber auch, "dass die ÖVP weiter die traditionelle Familie mit Vater, Mutter, Kind forcieren und fördern will". Die VP hatte das Adoptionsrecht für Homosexuelle zuletzt abgelehnt. Die FP sprach gar von "einem schwarzen Tag für die Kinder". Dieses Konstrukt würde deren Psyche schaden.

Viel Zustimmung und weitere Forderungen kam dagegen vonseiten SPÖ, Grünen, Neos und Homosexuellen-Initiativen. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SP) sieht sich bestärkt darin, dass in Sachen Gleichstellung "etwas weitergehen muss". Sie fordert unter anderem die Öffnung der Ehe für Gleichgeschlechtliche. Das wollen auch die Neos und Helmut Graupner, Anwalt des Paares: "Es gibt jetzt keinen Grund mehr für ein Eheverbot."

Die oberösterreichische Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SP) sagt: "Ich begrüße es, dass der VfGH eine Klarstellung in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage herbeigeführt hat." Die Grünen sprechen von einem "historischen Urteil". Auch Gernot Wartner von der Homosexuellen Initiative Linz ist über das Urteil erleichtert: "Aber es ist traurig, dass so eine Entscheidung erst über den Klagsweg möglich wird." (hes/dmf)

 

319 Kinder wurden 2013 in Österreich adoptiert. 266 Kinder stammten aus dem Inland, der Rest aus dem Ausland. Dem Familienministerium zufolge kommen auf ein Kind um die zehn Bewerber. Seitens des Landes OÖ wird die Zahl inländischer Adoptionen mit 15 angegeben. Der Pool an für tauglich befundenen Adoptiveltern umfasst 100 Personen.

2-3 Jahre: warten Adoptiveltern durchschnittlich mindestens auf ein Kind. Es kann aber auch viel länger dauern.

25 Jahre beträgt das Mindestalter für Adoptiveltern-Bewerber. Das Höchstalter liegt de facto bei 45 Jahren.