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»Ortsbildstörung« als Ausweg gegen ungeliebte Handy-Masten

30.März 2011

So wäre es dem Bürgermeister von Neuhofen an der Krems, Günter Engertsberger fast passiert, sich auf der Anklagebank verantworten zu müssen. Denn seine Gemeinde hatte sich gegen einen Sendemast – vor allem wegen Anrainerprotesten – quergelegt. Mit rechtlichen Argumenten, die die Staatsanwaltschaft Linz als illegal wertete und eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhob. Nur ein erfolgreicher Einspruch beim Oberlandesgericht ersparte dem Bürgermeister – wie berichtet – einen Strafprozess.

Die Gemeinde argumentierte einerseits mit einer möglichen Strahlengefahr. Doch diese Begründung geht laut Experten ins Leere: die Gemeinde ist nach den baurechtlichen Bestimmungen nicht zuständig, über Strahlungsrisiken zu entscheiden. Das ist Bundessache. Andererseits war der Aufhänger für die Ablehnung des Sendemasts eine Störung des Ortsbildes. Hier sind die Gemeinden zuständig. Nun gibt ein neues Gutachten des Ortsbildbeirates des Landes Oberösterreich den Bedenken der Neuhofener recht. Darin ist klar von einer „erheblichen Störung des Ortsbildes“ die Rede. Damit dürfte die Gemeinde nun juristisch „sauber“ gegen die Errichtung der Anlage vorgehen können.

„In etwa 15 Prozent unserer Gutachten geht es um die Frage der Ortsbildverträglichkeit eines Handy-mastes“, sagt Roland Forster, Vorsitzender des Ortsbildbeirates für die Region Nordost. Das Problem sei, dass Mobilfunkbetreiber aus Kostengründen oft jene Flächen für einen Mast aussuchen, die bereits in ihrem Eigenbesitz seien.

„Der Standort ist dann oft beliebig, direkt in Ortszentren oder Siedlungen“, sagt Forster. In solchen Fällen würde der Beirat häufig gegen einen Mast entscheiden. Kaum Probleme mit Handymasten gebe es hingegen in Gewerbe- oder Industriegebieten. (staro)

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16. April 2024