„Operation Bunny“ soll zum Ziel führen
WIEN. Nach 15 Jahren will das Bundeskriminalamt Tibor Foco (55, Bild) in der „Operation Bunny“ doch noch finden. „Wir werden eine massive Such- und Aufklärungskampagne starten“, erklärte Zielfahnder-Chef Helmut Reinmüller bereits im März.
WIEN. Nach 15 Jahren will das Bundeskriminalamt Tibor Foco (55, Bild) in der „Operation Bunny“ doch noch finden. „Wir werden eine massive Such- und Aufklärungskampagne starten“, erklärte Zielfahnder-Chef Helmut Reinmüller bereits im März. Fruchtbare Ergebnisse gab es bisher aber noch keine. Das Problem der Fahnder ist, dass sie nicht wissen, wie der Flüchtige heute aussieht. „Wir können nur spekulieren, irgendwelche Fotomontagen bringen dabei nichts“, sagen Ermittler. Sie entgegnen auch Gerüchten, wonach nach Foco nicht mit Nachdruck gesucht wird: „Natürlich fahnden wir nach dem Verdächtigen, immerhin gibt es eine rechtskräftige Anklage und einen aufrechten Haftbefehl gegen den Mann“, sagen die Spezialisten.
sonst dreht man dir auch noch einen strick. bei uns ist`s wie beim lotto. alles ist...
ALLE noch einmal durchforstet werden !
es könnten genug ungereimtheiten gefunden werden !!
eventuell könnten neue erkenntnisse auftauchen und zu unerwarteten ergebnissen führen !!
oder will man gerade DAS verhindern ??
am besten soll alles bisherige völlig neu von unbedarfteren ermittlern bearbeitet werden !!
das ist aber nur meine persönliche meinung und im übrigen keinerlei schuldzuweisungen!!
zu niemandem !!
Ich will nicht bestreiten, dass es Aufgabe der Polizei ist, Personen zu suchen, gegen die ein Haftbefehl besteht.
Zwingende Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei ist es aber vor allem, TÄTER zu suchen. Genau das ist im Fall Foco bis heute nicht geschehen. Obwohl gerichtlich festgestellt ist, dass die Urteile Fehlurteile waren, die durch Gesetzesbrüche von Polizisten, Staatsanwalt und Richter offenbar mutwillig, jedenfalls in Ausübung ihres Amtes, herbeigeführt wurden, wird immer nur Foco gesucht. Dabei sind die genannten Gesetzesbrüche von Polizei- und Justizbeamten aktenkundig. Die Behörden sind VERPFLICHTET, solche Delikte zu verfolgen. Ganz davon zu schweigen, dass in den Protokollen und bei den gesicherten Beweisen genügend Hinweise auf die wahren Täter vorhanden sind, um sie auch heute noch sogar recht schnell zu überführen. Auch das ist gesetzlich VERPFLICHTEND. Und logische wie moralische Aufgabe des Apparates von Polizei und Justiz.
Peter Römer (Obm. d. Charta 97)