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Neonazi-Prozess: Anklage gegen Chefs von „Nationaler Volkspartei“ ist fix

Von staro   15.Dezember 2011

Die Anklage wirft den Männern, einem 34-Jährigen aus dem Bezirk Braunau und einem 29-Jährigen aus dem Bezirk Linz Land vor, mit Flugzetteln politische Inhalte propagiert zu haben, die ident mit den Programmen der NSDAP sein sollen.

Der Fall kam 2009 ins Rollen, weil die Angeklagten für die Landtagswahl bzw. für die Gemeinderatswahl in Enns kandidieren wollten. Die Landeswahlbehörde hatte aber rasch Bedenken wegen der offenbaren Nähe zur NS-Ideologie, verweigerte die Kandidatur und erstattete Anzeige nach dem Verbotsgesetz.

Polizei und die Staatsanwaltschaft Linz ermittelten, führten Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmten Computer. In den Schriften ist etwa davon die Rede, „dem Volkszorn eine Stimme“ zu geben, wobei Parallelen zur „Reichskristallnacht“ der Nazis im Jahr 1938 gezogen wurden.

Zudem wurde auch gefordert, das Verbotsgesetz zur Gänze aufzuheben. Brisant, denn das im Verfassungsrang stehende Gesetz schreibt das Verbot der NSDAP und aller ihrer Teilorganisationen vor. Gegen zwei weitere Hintermänner wurde ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Einer davon befand sich vor seinem „NVP“-Engagement in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Grundlage der Anklage der Staatsanwaltschaft sind auch Expertisen des Linzer Verfassungsjuristen Andreas Janko und der Historiker Gerhart Marckgott und Josef Goldberger vom oberösterreichischen Landesarchiv. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft beim Gericht als Zeugen beantragt.

Die Beschuldigten wollten sich bisher zu den Vorwürfen nicht äußern. Ihnen drohen bis zu 20 Jahre Haft.

 

NS-Wiederbetätigung: „NVP“-Prozess in Wiener Neustadt

Strafverfahren gegen „NVP“-Anhänger gibt es nicht nur in Linz, sondern auch am Landesgericht Wiener Neustadt. Dort wurde kürzlich ein Gründungsmitglied der Partei zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der 54-Jährige soll am Hitler-Geburtstag Feiern veranstaltet und Kameraden mit dem „deutschen Gruß“ willkommen geheißen haben. Auf einem PC fanden sich einschlägige Inhalte. In einer E-Mail hieß es etwa: „Wenn wir Sieg Heil meinen, sagen wir Glück auf. Denn unsere Ehre heißt Treue.“

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19. April 2024