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Nebenbuhler hat gehörntem Ehemann Detektivkosten zu ersetzen

Von Dieter Seitl, 07. April 2017, 00:04 Uhr
Nebenbuhler hat Gehörntem Detektivkosten zu ersetzen
Der vor Gericht erfolgreiche Rechtsanwalt Gernot Lehner Bild: sedi

INNVIERTEL/GRIESKIRCHEN. Teuer zu stehen kommt einen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen seine außereheliche Beziehung zu einer Frau.

Er muss die Detektivkosten bezahlen, die zur "Überführung" des Liebespaars führte, so ein Gerichtsurteil. Beide waren zum Zeitpunkt ihrer Beziehung anderweitig verheiratet, hatten aber offenbar öfters miteinander Sex – er habe sie jeweils mit einem Firmenbus abgeholt. Sie nahm im Laderaum Platz, um gemeinsam zu Parkplätzen – auch im Innviertel – zu fahren: Wo sich Mann dann auch in den Laderaum begab und es jeweils zum Sex kam, so die Vorwürfe.

"Bus schwang auf und ab"

Der gehörnte Ehemann schöpfte irgendwann Verdacht und beauftragte einen Privatdetektiv, der das "Liebespaar" in flagranti erwischte, so die Vorwürfe vor Gericht. Der Firmenbus sei "über einen gewissen Zeitraum mehr oder weniger heftig auf- und abgeschwungen", die Scheiben seien angelaufen. Aus dem Bus wieder herausgeklettert sei der Mann jeweils rund ein- bis eineinhalb Stunden später.

Der gehörnte Ehemann hatte offenbar Einblick in den Facebook-Schriftverkehr des "Liebespaares" und konnte den Privatdetektiv zeitlich gezielt ansetzen. Dieser stellte am Ende eine Rechnung in Höhe von rund 3600 Euro. Geld, das der gehörnte Ehemann vom Nebenbuhler einforderte. Diesem sei bekannt gewesen, dass es sich um eine damals verheiratete Frau gehandelt habe.

Da der Nebenbuhler aber nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht. Gernot Lehner von der Rieder Kanzlei Puttinger Vogl Rechtsanwälte hat den gehörnten Ehemann erfolgreich vertreten: Das Gericht hat über zwei Instanzen hinweg rechtskräftig entschieden, dass der Nebenbuhler die Kosten für den Privatdetektiv und auch die Verfahrenskosten tragen muss. "Der Detektiv konnte gut nachweisen, dass es zum Ehebruch gekommen war", so Lehner.

"In Fällen wie diesen hat der Ehestörer die Detektivkosten zu tragen." Der Kläger hatte laut Gericht mit Verweis auf Facebook-Korrespondenzen begründeten Verdacht und ein besonderes Interesse, sich Klarheit zu verschaffen – und dazu einen Detektiv zu beauftragen.

Bedingte Haft für Liebespaar

Vor Gericht hatte das "Liebespaar" sein Verhältnis abgestritten. Die Frau habe für den Mann lediglich Übersetzungsdienste geleistet. Dass dies ausgerechnet im Laderaum eines Firmenbusses auf entlegenen Parkplätzen stattgefunden hätte statt in einem Büro, erwies sich vor Gericht aber als nicht glaubwürdig.

Ein Umstand, der dem "Liebespaar" auch noch ein Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage einbrachte, beide wurden rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Dauerhaft unterhaltspflichtig

Die Frau ist mittlerweile ebenso geschieden wie ihr Geliebter. Dessen Gattin hatte Scheidungsklage eingebracht. "Er ist nun allein schuldig geschieden. Das ist sehr selten. Der Mann ist seiner Exgattin gegenüber auf deren Lebensdauer unterhaltspflichtig", sagt Rechtsanwalt Gernot Lehner.

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53  Kommentare
53  Kommentare
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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 07.04.2017 18:09

Jeder Mann, der heutzutage selbst mit besten (Liebes-) Absichten noch heiratet, ist eben selber schuld. Eine Gesellschaft, die sich von einer §§-Mafia ohne Widerstand terrorisieren läßt, ist zum Aussterben VERURTEILT.
Auch wenn diese Justiz-Gang (noch) Selbstbedienungs-Privilegien genießt, wird sie erfreulicherweise auch ihre goldenen Löffel ausnahmslos abgeben müssen.

“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
Carl Theodor Körner (Deutscher Dichter)

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 07.04.2017 18:24

Es sind aber immer noch die Kläger, die einen Prozess in Gang bringen, und nicht die Richter. Außerdem geht es auch umgekehrt. Wäre der Mann der Ehebrecher und eine Frau die Ehestörerin, dann könnte die betrogene Ehefrau die Kosten von der Ehestörerin verlangen.
Das Recht ist nicht immer deckungsgleich mit persönlichen Moralvorstellungen, aber es ist nicht fair, deshalb die Richter zu beschimpfen. Außerdem: versuchen Sie einmal einen Schadenersatzprozess zB in Italien oder Griechenland. Sie werden die österreichische Justiz mit anderen Augen sehen.

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 07.04.2017 20:57

Es sind aber immer noch die Juristen, die solche Klagen durch willfährige Gesetze ermöglichen !
Diesen §§-Müll erzeugen nämlich keine Zimmermädchen oder Straßenarbeiter, sondern sogenannte Spitzen-Juristen, die von uns Steuerzahlern fett honoriert werden müssen, damit sie den sogenannten Volksvertretern und -innen beschlußfähig servieren !

Es sind übrigens leider schon Tentakeln der menschenverachtenden US-§§-Industrie, die in 'good old Europe' zunehmend ihr Unwesen treiben. Mit TTIP soll dieser §§-Terror 'dank' EU sogar institutionalisiert werden !

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 07.04.2017 17:00

Diese Richter sind mehr als rückständig - oder selber "gebrannte Kinder"?.....

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 07.04.2017 18:13

Interessant, warum nicht wenigstens deren Namen genannt werden !
Wundert es da noch wen, wenn es immer mehr Staatsverweigerer gibt ?

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Ottokarr (1.719 Kommentare)
am 07.04.2017 13:39

Versteh ich nicht ?? Hatte die Frau einen Vormund oder gilt hier die Schariaauslegung ( für Männer ) !! Sind Menschen nicht eigenverantwortlich was sie machen ??

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 07.04.2017 08:44

Die Rechtslage war schon immer so, der Neuigkeitswert eher gering. Das Gschichterl ist aber eine exzellente Werbung für den Rechtsanwalt.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 07.04.2017 11:44

Wollte ich auch gerade schreiben - wiedermal ein alter Hut.

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derbaer (1.015 Kommentare)
am 07.04.2017 08:42

Die Frau ist natürlich gänzlich unschuldig, nicht unerhaltspflichtig und muss auch keinen Detektiv bezahlen?!

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feitzste (1 Kommentare)
am 07.04.2017 10:08

und die Frau muss dem betrogenen Ehemann nicht lebenslang Unterhalt bezahlen? Wo bleibt denn da die Gleichberechtigung?

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glingo (4.941 Kommentare)
am 07.04.2017 11:45

Auch beim Unterhaltsrecht existieren keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen.

Vielmehr ist der Ehemann den Ehefrauen insoweit gleichgestellt, als dass er ebenfalls Unterhalt von seiner Frau verlangen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Betreuungsunterhalt, sofern der Vater und Ehegatte die bei ihm lebenden Kleinkinder betreut und versorgt, während die Ehefrau nach Trennung und Scheidung weiterhin arbeitet. Die Frau zahlt für den Mann – dies ist also im Unterhaltsrecht durchaus üblich.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 07.04.2017 08:13

Wenn also der Ehestörer und nicht der Ehebrecher den Detektiv bezahlen muss ergibt sich daraus folgendes Geschäftsfeld:

Ein Ehepaar suche sich einen Privatdetektiv als Geschäftspartner. Abwechselnd (oder auch gleichzeitig) betrügt der eine den anderen und lässt sich dabei vom Detektiv "erwischen".

Das teure Honorar welches der Detektiv vom Ehestörer kassiert wird anschließend auf alle drei aufgeteilt.

Bei 3600€ wie in diesem Fall wären das immerhin 1200€ pro Nase.
Wenn sich jeder Ehepartner nur einmal je Woche "erwischen" lässt bedeutet das für jeden der drei einen Bruttomonatslohn von ca. 10400€.

Weil ich grad dabei bin: Ich suche eine heiratswillige Frau und einen Privatdetektiv für eine Geschäftsidee... zwinkern

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( Kommentare)
am 07.04.2017 08:21

NedDeppat - ich meine natürlich die Idee is NedDeppat!
zwinkern

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 07.04.2017 08:35

@2good4U: Ja, so kann man das machen.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 07.04.2017 08:39

Ich überlege nur grad welches Gewerbe man da anmelden muss?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.04.2017 12:14

haspe
so wird's auch gemacht,
wenn auch bislang nur auf anderen Feldern.
Siehe Geldwäschergeschichte.

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jack_candy (7.728 Kommentare)
am 07.04.2017 10:53

Den Konkursantrag können Sie dann auch gleich ausfüllen.

Wo soll denn das Honorar herkommen, dass unter dem Trio aufgeteilt wird?

Da muss erst einmal einer der Ehepartner das gesamte Honorar zahlen, das dann danach geteilt wird. Zwei Drittel kommen zurück "in die Familie", aber ein Drittel geht an den Detektiv. Der ist der einzige, der an dem Theater verdient.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 07.04.2017 12:25

Du hast weder den Artikel noch den Kommentar dazu verstanden, gratuliere zwinkern

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jack_candy (7.728 Kommentare)
am 07.04.2017 14:47

ups, okay, ich hab den "Ehestörer" übersehen.
Aber so einen muss man auch erst mal jede Woche finden. Das spricht sich ja rum...

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 07.04.2017 11:46

Der einfachere Weg wäre Prostitution - da sparst du dir den Gerichtsweg grinsen

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.04.2017 08:07

"Die Frau habe für den Mann lediglich Übersetzungsdienste geleistet."

Verlief die Korrespondenz in Griechisch und Französisch?

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 07.04.2017 08:34

@alleswisser: Gegen Aufpreis auch in einem "strengeren Ton".

Aus "Hoasses Pflosta" von Ostbahn Kurti.

grinsen

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( Kommentare)
am 07.04.2017 08:04

Im Text hier steht eindeutig:
[i}..... Privatdetektiv, der das "Liebespaar" in flagranti erwischte.[/i]
Wos fuans den a noch Flagranti, wo doch eh jeder woas, dass dort an jeden dawischn!
zwinkern

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 07.04.2017 07:55

Na klar, der Mann ist natürlich schuld.

Nicht der Mann (Ehestörer) hat den Ehemann betrogen der den Detektiv beauftragt hat, sondern seine Frau hat ihn betrogen.
Aber wenn es um sexuelle Verfehlungen geht muss der Schuldige natürlich ein Mann sein.

Ich finde das Urteil ist skandalös. Wenn schon sollte der betrügende Ehepartner die Kosten tragen, der ja offensichtlich aus freien Stücken das Eheversprechen gebrochen hat.

Hoffentlich beanstandet der Verurteilte Mann wenigstens die Honorarnote des Detektives.
3600€ für ein paar Tage spannen ist ja reichlich Asche.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 07.04.2017 18:17

nach der Rechtsprechung kann es sich der Betrogene aussuchen, ob er die Detektivkosten von seinem betrügenden Ehepartner oder vom "Ehestörer" verlangt. Wie schon Einheizer und alf38 geschrieben haben ist dieses Urteil gängige Rechtsprechung. Bei den vielen Ebtscheidungen gibt es auch Fälle, in denen nicht oder nur zum Teil zu zahlen war. Die Sachverhalte gleichen sich ja nicht immer zur Gänze.

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BabsiBe (70 Kommentare)
am 07.04.2017 07:32

Na das bissl Spaß hat sich ausgezahlt...

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wauzbert (179 Kommentare)
am 07.04.2017 07:24

Ich glaub's nicht! Leben wir im Mittelalter?

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 07.04.2017 07:20

heirate,oder heirate nicht,
du wirst beides bereuen!

kiergegart

in aufstellung unserer grundsätze
sind wir strenger als in ihrer
befolgung!

fontaine

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 07.04.2017 06:59

wenn der eigene Mann seiner Frau nicht genug Gefühl und Sex bieten kann, dann ist es kein Wunder sich das Fehlende anderweitig zu holen.
Eigentlich ein Armutszeugnis für den gehörnten Ehemann dafür Geld zu verlangen.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 07.04.2017 07:23

@gegenstrom

Toll, dass Sie den Schwarzen Peter nun dem Ehemann zuspielen. Es sind ja immer die Männer schulig, nciht wahr?

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 07.04.2017 07:29

ja das stimmt wohl - ein Armutszeugnis für einen Mann wenn er nicht genug Gefühle bieten kann, jedenfalls ist nichts gestanden, dass sich die Frau ein Zubrot verdienen wollte.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 07.04.2017 08:16

Nicht böse sein, aber Sie ham an Vogel grinsen

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 07.04.2017 08:40

sie tun mir leid, wenn sie nicht kapieren, dass es um GEFÜHLE geht und wenn eine Frau diese vermisst, dann kein Wunder wenn sie dies woanders sucht - gilt auch umgekehrt!

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 07.04.2017 08:44

Sie haben offenbar gar keine Probleme, die Seitensprünge von Frauen zu entschuldigen. Aber das ist Ihr persönliches Problem.

Andersrum: wäre es für Sie in Ordnung, wenn Ihr Mann sich mit anderen Frauen vergnügt, weil Sie nicht immer in Stimmung sind, wenn er grad Lust auf Sex hat. Ich mein, sofern Sie einen fixen PArtner haben.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 07.04.2017 08:47

Und ja: auf die Idee muss man ja auch mal erst kommen, dass es sich bei den Seitensprüngen im Artikel um romantische Treffen handelte. Im Kastenwagen auf einem Parkplatz! Jaja da können einen die Gefühle schon überwältigen. grinsen zwinkern

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 07.04.2017 12:52

dann soll sie sich scheiden lassen,
wenn es mann nicht bringen soll!!!!!!!
dann kann sie machen was sie möchte..........

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 07.04.2017 12:53

aber da gehören ja immer zwei
dazu!!!!!!!!

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 07.04.2017 07:34

Wenn der gehoernte ehemann ein detektiv angagiert haette, waere die frau zur kasse gebeten.

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 07.04.2017 07:42

Upps...umgekehrt.
:-)

Wo ist mein zweite kaffee?

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 07.04.2017 12:49

wie recht sie haben!!!!!!!!!!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 07.04.2017 06:52

Teurer Spaß

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bernhardb. (1.696 Kommentare)
am 07.04.2017 06:49

Ein bis eineinhalb Stunden. Das sind Steherqualitäten.

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athena (3.249 Kommentare)
am 07.04.2017 05:54

also das ist ein witz!"moralische verfehlungen" - werden bei uns also auch per staatlicher justiz geahntet?????????
ein nebenbuhler dessen einziges "verbrechen" darin bestand mit einer verheiraten frau was anzufangen, wird von einem österreichischen gericht verurteilt?
dachte das gibts nur in einem muslimischen land mit sittenpolizei!!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.04.2017 06:35

Athena
es geht über eine „moralische Verfehlung“ hinaus;
eine solche ist es, dass du das nicht weißt.

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 07.04.2017 06:59

unsere Justiz macht sich eben gerne lächerlich.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 07.04.2017 07:22

Ich finde es absolut okay, dass man dem gehörnten Ehegatten die Detektivkosten ersetzen lässt. Allerdings hätte man beide Fremdgeher heranziehen müssen.

UND: sind wir schon so weit, dass eheliche Treue überhaupt nix wert ist Athena? Wie ist das bei Ihnen? Wäre Ihnen ein mehrfacher Seitensprung des Partners egal?

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KubaLibre (3.109 Kommentare)
am 07.04.2017 07:28

das sicher nicht, aber die Justiz hat sich da nicht einzumischen. Wird ja immer lustiger in Österreich.

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BabsiBe (70 Kommentare)
am 07.04.2017 07:36

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

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Prinz2506 (829 Kommentare)
am 07.04.2017 07:39

schon wieder so eine Obergescheite ...

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BabsiBe (70 Kommentare)
am 07.04.2017 07:35

Die Justiz hat sich ja nicht in die Vögelei selbst eingemischt, sondern ist auf die Klage des Ehemannes bzgl der Detektivkosten (zu recht!) eingegangen. Und wer eine Falschaussage vor Gericht macht wird bestraft. Punkt.

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