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Nationalpark will Luchs-Jägerin klagen

Von (staro), 29. Jänner 2016, 00:04 Uhr
Nationalpark will Luchs-Jägerin klagen
Nationalpark-Chef Mayrhofer bei der Auswilderung eines Luchses Bild: OÖN

STEYR / LINZ. Schadenersatz: Nach der Verurteilung einer 64-jährigen Jägerin, die einen Luchs erlegt hat, fordert der Nationalpark Kalkalpen 12.500 Euro zur Auswilderung eines neuen Tieres.

Im Fall eines in den Kalkalpen illegal abgeschossenen Luchsmännchens hat das Oberlandesgericht Linz die verantwortliche Jägerin (64) zwar am Mittwoch rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, den Schadenersatzanspruch des Nationalparks Kalkalpen in der Höhe von 12.100 Euro aber nicht anerkannt und die Naturschützer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der Nationalpark beharrt allerdings auf der Zahlung und will der Jägerin einen Betrag von 12.500 Euro in Rechnung stellen, sagt der Leiter des Nationalparks, Erich Mayrhofer. "Durch derartige illegale Übergriffe ist der Natur und uns als Nationalpark ein großer Schaden entstanden, besonders weil es sich um keine Einzelfälle handelt", sagt Mayrhofer. Er erwartet "weitere Ermittlungen und Gerichtsverfahren". Sei die verurteilte Jägerin zu keiner Zahlung bereit, werde man eine gerichtliche Klage einbringen.

Der Nationalpark-Chef erinnert daran, dass seit 2009 insgesamt sechs Luchsmännchen spurlos verschwunden seien. Die Luchs-population rund um den Nationalpark habe früher aus 15 dokumentierten Tieren bestanden. Nun gebe es von keinem der Männchen mehr ein Lebenszeichen.

Luchs-Projekt "auf der Kippe"

"Es ist unser gesetzlicher Auftrag, den Luchsbestand aufzubauen und zu erhalten." Ohne die Männchen stehe das Wiederansiedelungsprojekt allerdings "auf der Kippe", sagt Mayrhofer. "Wir wollen daher noch vor der kommenden Paarungszeit heuer im März und April ein Luchsmännchen in der Schweiz einfangen und im Nationalparkgebiet wieder auswildern." Das sei ein aufwendiges Projekt, das bis zu 15.000 Euro koste, so Mayrhofer. Bei dem im Frühjahr abgeschossenen Luchsmännchen "B7" handelte es sich um den Nachwuchs von ausgewilderten Luchsen. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein Vermögensschaden für die Nationalpark GmbH nicht eingetreten sei, wenn ein Tier in freier Wildbahn ums Leben komme. Im Zusammenhang mit zwei weiteren möglicherweise getöteten Luchsmännchen ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft Steyr.

"Es sind bei uns weitere Verfahren anhängig", sagt Behördenleiter Guido Mairunteregg. Bisher sei allen Hinweisen dazu nachgegangen worden, die Ermittlungen hätten aber noch keine Ergebnisse gebracht, um das Verfahren erledigen zu können. "Wir wissen noch nicht, wer verantwortlich ist."

Einige der verschwundenen Tiere haben einen GPS-Peilsender getragen. Die Bewegungsprofile dieser Luchse wurden zwar von der Kriminalpolizei ausgewertet. "Der Verbleib der Luchse Klaus, Pankraz, Juro und Jago ist demnach noch immer ungeklärt", heißt es in einem Zwischenbericht der Kripo. 

 

Luchse in Österreich

Der eurasische Luchs ist eines der größten Landraubtiere in Europa. Luchse gehen in der Dämmerung bzw. in der Nacht auf die Jagd und ernähren sich von kleinen Säugetieren und Vögeln.

Durch den Verlust des natürlichen Lebensraums und Bejagung beträgt die Population in Österreich nur noch 20 bis 25 Exemplare.

In Oberösterreich darf der Luchs faktisch nicht gejagt werden, weil die Tiere ganzjährig unter Schonung stehen.
In einer Reichweite von 100 bis 150 Kilometern rund um den Nationalpark Kalkalpen lebten bisher 15 Tiere. Seit 2009 seien allerdings sechs Luchsmännchen spurlos verschwunden.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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( Kommentare)
am 02.02.2016 17:16

Die ÖBF, also die Bundesforste sowie die privaten Eigner von Revieren im Umkreis des Nationalparks, z.B. r.k. Kirche Salzburg, müssen angehalten werden, die Jagdpächter a la Transparenzdatenbank, aus der Anonymität zu reissen.

Bei den Bundesforsten muss dies gleich einmal möglich sein, es ist Staatsvermögen und die Bürger haben ein Recht, wahrheitsgetreu informiert zu werden.

Auch ist bekannt zu geben, wielange die Pachtverträge noch laufen und wieviele davon nicht mehr verlängert werden.

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am 29.01.2016 21:58

Harald W. hat dieser Tage mit seinem Geländewagen einen Verteilerkasten der Energie AG umgefahren, der Polizei gegenüber verweigerte er den Alkotest, woraufhin ihm der Führerschein entzogen wurde. Für Mayrhofer ist ein "derartig unzuverlässiger Jäger" im Revier untragbar.

Beitrag aus den OÖN

------------

Wurde auch die Jagdkarte entzogen, wurde nachgeschaut ob eine Waffe transportiert wurde ............. oder bleibt wieder einmal alles im Dunklen ?

Haimbuchner wäre gefordert, hier einmal ordnend einzugreifen oder hat er Angst vor einem xxxxFunktionär ?

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blasner (1.987 Kommentare)
am 29.01.2016 21:18

tschuidigung, ich dachte das war ein asylant, dabei wars ein jäger

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am 29.01.2016 21:06

Auf Grund dieser Wilderei ist es nun fix, dass für jeden nachweislich gewilderten Luchs aus dem Projektgebiet einer nachbesetzt wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die dringende Notwendigkeit eines Disziplinarrechtes verwiesen, damit wir alle rechtschaffenen Jäger, die leider nur zu oft mit solchen Leuten in einen Topf geworfen werden, schützen können.

So gelesen in einer Aussendung von LJM Brandmayr.

-----------

Was wäre eigentlich ein Aufruf an gewisse Jagdpächter nächst Nationalpark, anonym jeweils 12 000 Euro einzuzuzahlen, damit die Luchspopulation weiter aufrecht erhalten werden kann.

Öffentliche Aufträge halten gewisse Firmen am Leben, sodass damit auch ein Betel wieder an das gemeine "Volk" sowie der Natur zurückgegeben werden könnte.

Aber es wird nichts passieren, man glaubt sich immer noch gottähnlich ............ bis einmal der Damm bricht und einer das Schweigen bricht.

Es gilt natürlich die UV

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am 29.01.2016 14:25

Natürlich wird die "Behörde" mit dem Jagdkartenentzug bzw. mit der Wegnahme der Waffen nicht so schnell sein, ist doch auch Haimbuchner wie die xxxxxxx der blauen Fraktion zuzuordnen und wer will schon einem Parteigänger die Rute ins Fenster stellen.

Wo bleibt eigentlich das Finanzamt, hat doch die Dame angegeben, nur monatlich 800 Euro Pension zu haben. Wie will sie da die Jagdpacht bezahlen ?

Es wundert nicht, dass sie Österreicher immer mehr auf die sogenannten "Behörden" sch....., die Klientelpolitik ist nicht auszuhalten, aber wird in gewissen Kreisen immer noch gepflegt, besonders bei den Jägern.

So ist es nur rechtens, dass die Bundesforste künftig immer weniger Jagden verpachten wollen und die Hege und Pflege Berufsjägern überlassen werden.

Nur die r.k. Kirche vergibt ihre Jagden noch selbstherrlich, aber auch das wird sich einmal ändern, wenn immer weniger Leute diesem Verein als Zahler angehören.

Es gilt die UV

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am 29.01.2016 10:42

Noch hält die Jägerschaft zusammen und gibt die Unholde, die Luchse abgeschossen haben, nicht preis. Die Angst, es könnte so manchem Jagdherren in die falsche Kehle kommen, ist einfach zu gross.

Aber die Bundesforste wollen, wie manchen Medien zu entnehmen ist, die Jagdpachtmöglichkeiten rigoros einschränken und sich lieber auf Berufsjäger verlassen.

Dann wird das grosse Heulen einsetzen, man wird sich gegenseitig
denunzieren, um selbst auf der richtigen Seite zu stehen.

Der Landesjägermeister schweigt, vielleicht wäre es besser, man würde ihn baldigst ablösen.

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fuertiere (254 Kommentare)
am 29.01.2016 10:19

gegen die Jagd !

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lesemaus (1.701 Kommentare)
am 29.01.2016 09:26

Recht so.Hoffentlich wurden diesem Mi..Stück die Gewehre abgenohmen.

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martina22 (375 Kommentare)
am 29.01.2016 13:05

Natürlich. Ein Zivilprozess ist dazu da jemanden Gewehre abzunehmen. Ich bin hier echt in einem Kindergarten.

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am 29.01.2016 14:16

fast wie im Revier, aber nur fast.

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martina22 (375 Kommentare)
am 29.01.2016 09:19

Dann muss man auch über Ersatz des entstanden Schadens durch Luchsrisse reden. So einseitig kann das ja wirklich nicht sein.

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am 29.01.2016 10:02

Gewisse Schießwütige haben im Wald bewaffnet nichts verloren.
Die Leondingerin hat einen Schaden verursacht und muss dafür zahlen. Nicht mehr und auch nicht weniger.

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boehmerwaldhex (817 Kommentare)
am 29.01.2016 10:09

Das wird gemacht!

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martina22 (375 Kommentare)
am 29.01.2016 10:19

Die umliegenden Reviere sind kein Naturschutzgebiet, sondern jagdlich genutzte Flächen. Genau darum geht es ja in der ganzen Diskussion.
Natürlich verkraften JägerInnen das, wenn der Luchs ihnen etwas wegfrisst. Über Schadenersatz muss man aber trotzdem sprechen. Ich schaffe mir ja auch keinen Hund an und schicke ihn zum Nachbarn fressen.

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martina22 (375 Kommentare)
am 29.01.2016 12:53

Klar. Natürliche Personen sind Vereine.

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ziegenpeter (1.093 Kommentare)
am 29.01.2016 13:04

Wobei ich mir den Einwand erlauben möchte, dass ich die systematische Tötung von Tieren zur reinen Lustbefriedigung NICHT als "natürlich" erachte. Demnach erachte ich Jäger und auch -innen NICHT als "natürliche Personen".

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am 29.01.2016 13:14

das mit der Sperre hat heute aber lange gedauert.

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herst (12.754 Kommentare)
am 29.01.2016 11:39

Ich schaffe mir ja auch keinen Hund an und schicke ihn zum Nachbarn fressen.

Aber zum Gehsteig,Spielplatz,Sandkistenanschei...

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 29.01.2016 12:58

Hast du schon einmal einen Luchs gerissen? grinsen

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 29.01.2016 08:04

Ja
Gut so.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 29.01.2016 07:43

Recht so!

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UwHI0912 (175 Kommentare)
am 29.01.2016 06:53

Die Jaegerin sollte ja schon lang aus eigenen Stuecken auf die Idee gekommen sein, Oesterreich diesen Schaden zu ersetzen. Des geht naemlich auch ohne kostenverursachenden Gerichtsverhandlungen, des geht mit Zivilcourage.

(i werd ma den Fall fuer mein naechsten Waldbesuch merken, wenn i ma den Jager sei Suderei wieder anhoeren muass, was net alles des Wild vertreibt)

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 29.01.2016 07:20

Wäre ausreichend Anstand vorhanden, wäre auch nicht abgedrückt worden.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 29.01.2016 06:40

man kann es doch den Jägern nicht anlasten, dass sie einen Fuchs vor der Flinte sehen und keinen Luchs - die sind ja wirklich so in der Minderheit, dass man sich irren kann.

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boris (1.939 Kommentare)
am 29.01.2016 11:28

Wenn jemand so schlecht trotz Zielfernrohrs sieht, wird ihm/ihr ja auch der Führerschein abzunehmen sein. Weil dann verwechselt man ja auch einen Adler mit einem (Berg)Radler oder einem Rodler. Und vielleicht hatte die Jägerin eine "Silberkugel" (wie der Freischütz), die auch dann trifft wenn man nicht zielt.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 29.01.2016 06:35

ja unbedingt!!!
aber sofort!!!
die gute glaubt sie kann
sich überalles hinwegsetzen.......

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