Nach Luchs-Abschüssen wird das Jagdgesetz nachgeschärft

19.November 2016

Nach den illegalen Abschüssen von zwei Luchsen rund um den Nationalpark Kalkalpen – die OÖNachrichten haben mehrfach berichtet – wird das oberösterreichische Jagdgesetz nun nachgeschärft. Im Dezember wird der Landtag voraussichtlich mit den Stimmen aller vier Parteien eine Novelle beschließen. Ein Jäger, der illegal ein artgeschütztes Tier schießt, muss künftig bis zu sieben Jahre lang seine Jagdkarte abgeben. Die bisherige Regelung hatte einen Entzug von höchstens drei Jahren vorgesehen. Gottfried Hirz, Klubobmann der Grünen, sieht in dieser Änderung ein "klares Signal an die Jägerschaft". Es könne nicht sein, "dass einige schwarze Schafe die Wiederansiedlung des Luchses im Nationalpark gefährden".

Wenn gegen einen Jäger ein Waffenverbot ausgesprochen wird, muss er künftig für die Dauer des Verbots auch seine Jagdkarte abgeben. Landesjägermeister Sepp Brandmayr begrüßt diese Änderung: "Das ist ein vernünftiger Automatismus."

Für den zuständigen Landesrat Max Hiegelsberger (VP) steht bei der Novelle vor allem die Entbürokratisierung im Mittelpunkt. So sollen beispielsweise behördliche Arrondierungsverfahren von Jagdgebieten künftig entfallen. "Auch in der Jagd gibt es keinen Platz mehr für überzogene Bürokratie", sagt Hiegelsberger, der die hohe Kooperationsbereitschaft das Jagdverbandes und der Landwirtschaftskammer lobt.

Ehrengerichte für Jäger?

Auch intern denkt der oberösterreichische Jagdverband über neue Regelungen gegen Jagdsünder nach. Nach Salzburger Vorbild könnten auch in Oberösterreich "Ehrengerichte" – eine Art Disziplinarverfahren – für Jäger eingeführt werden.

Ein Salzburger Jäger, der die sogenannte Jägerehre verletzt, muss sich vor einem "Ehrensenat" rechtfertigen. Dieser besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Vertretung der Anklage vor dem Ehrengericht übernimmt ein Ehrenanwalt. Innerhalb der oberösterreichischen Jägerschaft ist dieses Vorhaben aber umstritten: "Manche sagen, wir brauchen das unbedingt. Die Gegner meinen, dass solche Kommissionen überhaupt nichts bringen", sagt Brandmayr, Nachsatz: "Wenn wir so etwas einführen, muss es hieb- und stichfest sein. Wir wollen nicht, dass jeder Beschluss dieser Kommission dann von den Gerichten wieder gekippt wird." (hip)

 

Das neue Gesetz

Entzug: Statt für drei Jahre kann die Jagdkarte für bis zu sieben Jahre entzogen werden.

Waffenverbot: Besteht ein Waffenverbot, erlischt automatisch die Jagdberechtigung.

Entbürokratisierung: Weniger Behördenverfahren sollen das Jägerleben erleichtern