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Mordversuch mit Stromkabel: Es bleibt bei elf Jahren Haft

Von nachrichten.at/apa, 14. November 2018, 13:03 Uhr
Frau mit Stromkabel attackiert: Prozesstermin fix
(Symbolbild) Bild: Weihbold

LINZ/STEYR. Ein 76-Jähriger, der 2016 zweimal mit einem Strom führenden Kabel versucht hat, seine Ehefrau zu töten, muss für elf Jahre in Haft.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück. Der Verurteilte, der die Tat bis heute leugnet, kündigte an, er strebe eine Wiederaufnahme an.

Der Pensionist hatte seiner Frau laut dem Schuldspruch der Geschworenen am Landesgericht Steyr ein Kabel unter die Achseln gehalten. Das Paar kam bei der Aktion aber zu Sturz und die Frau trug letztlich nur zwei Strommarken davon. Wenige Tage darauf versuchte er sie wieder mit einem Strom führenden Kabel zu berühren, das er mit einer isolierten Zange festhielt. Das Opfer konnte das Kabel aber noch rechtzeitig aus der Steckdose ziehen, die OÖN berichteten.

Anwalt sprach von "Todesurteil"

Der bisher unbescholtene Angeklagte leugnete stets alle Vorwürfe und sprach auch am Mittwoch von einem "Fehlurteil". Verteidiger Andreas Mauhart wies vor dem OLG darauf hin, dass sein Mandant laut psychiatrischem Gutachten nicht gefährlich sei und demnach auch keine weitere Tatbegehungsgefahr bestehen würde, dass er ein tadelloses Vorleben habe und zudem die vom Erstgericht verhängten elf Jahre für einen 76-Jährigen "ein Todesurteil" wären. Er halte daher eine außerordentliche Strafmilderung für angebracht.

Der Richtersenat des OLG sah das hingegen anders: Um das Mindeststrafmaß zu unterschreiten, müssten die Milderungs- die Erschwerungsgründe beträchtlich überschreiten. Das sei aber nicht der Fall. Zudem sei eine außerordentliche Strafmilderung "kein Korrektiv für einen Schuldspruch" - und dieser sei zuvor vom OGH bestätigt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Es bleibt daher bei den ohnehin nur knapp über der Mindeststrafe liegenden elf Jahren Haft.

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