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Mordprozess in Dubai: Familie bangt zu Hause um Ischler Arzt

Von Clemens Thaler   01.September 2011

Mehrmals täglich telefoniert die Familie mit Eugen A., dessen Prozess aufgrund des Fastenmonats Ramadan auf nächsten Mittwoch vertagt wurde. Im schlimmsten Fall droht dem Mediziner in Dubai die Todesstrafe. Trotz der schwierigen Umstände, die allen zu schaffen machen, bleiben der Arzt und seine Angehörigen optimistisch – die Beweislage sei eindeutig. Alles andere als ein Freispruch sei undenkbar, wenngleich dem Oberösterreicher zahlreiche Steine in den Weg gelegt würden. Mittwoch werden die Zeugen der Anklage geladen. „Wir wissen nicht, wer das ist, was die Vorbereitung natürlich erschwert“, sagt Eugen A. Weil die Geschehnisse im Gerichtssaal für den Angeklagten nicht übersetzt werden, habe er sich nun privat einen Dolmetscher organisiert, die Genehmigung dafür fehlt allerdings noch.

Dem Bad Ischler und einem indischen Kollegen wird, wie berichtet, vorgeworfen, einen querschnittsgelähmten Patienten im Februar 2009 im Rashid Hospital in Dubai durch Unterlassung von Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate getötet zu haben. Als damaliger Leiter der Intensivstation soll der 52-Jährige, so die Anklage, eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Fall eines Herzstillstandes nicht wiederbelebt wird.

Eugen A. bestreitet die Vorwürfe, er war an dem Tag nicht im Krankenhaus und bekennt sich nicht schuldig. Er spricht von einer Intrige zweier Kollegen, „die ich in einer von mir verfassten Jahresbewertung schlecht beurteilt habe“. Unterstützung erhält der Oberösterreicher vom Außenministerium und der Ärztekammer. Auch Amnesty International kritisierte den Prozess.

Zeugen der Anklage

Am Fahrplan und der Prozessführung hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Eugen A. darf sich weiterhin vor Gericht nicht erklären. Auch seine Anwältin dürfe die Zeugen der Anklage, die Mittwoch vor Gericht auftreten, nicht direkt befragen. Die Fragen werden zuvor an den Richter gerichtet, und wenn dieser damit einverstanden ist, an die Angeklagten weitergeleitet.

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