Mit Schrotgewehr auf Nachbarhund gefeuert: Geldstrafe
LINZ. Wegen Tierquälerei ist am Mittwoch am Landesgericht Linz ein 58-Jähriger zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Er hatte aus Wut auf den Hund der Nachbarn seines Bruders geschossen.
Der Angeklagte ist leidenschaftlicher Jäger. Im Mai schoss der 58-Jährige mit einem Schrotgewehr, das er mit Plastikmunition geladen hatte, auf den Hund der Nachbarn seines Bruder, auf dessen Hof der Mann aus dem Bezirk Eferding zu Besuch war. Denn auf dem Vierkanthof lebt auch der 89-jährige Vater der beiden Brüder. Er habe Angst gehabt, dass der junge Hund der Nachbarn, der immer auf fremdem Grund frei herumlaufe, einmal seinen betagten Vater anspringen könnte, sagte der Angeklagte. Mit dem Schuss auf Hündin Elsa, ein Hannoverscher Schweißhund, habe er das Tier „nur versprengen, aber nicht verletzen wollen“.
Doch die Hündin wurde durch den Schuss schwer verletzt, kehrte blutüberströmt nachhause zurück, wie der Sohn der Besitzerfamilie schilderte. Ihr Hund habe noch nie einem Menschen etwas zu Leide getan, sei noch jung und verspielt. „Mich irritiert etwas, dass Sie extra für den Hund Gummischrot kaufen gegangen sind“, sagte der Richter zum Beschuldigten, der bereits Vorstrafen wegen Vermögensdelikten aufweist. Er verhängte eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (der Angeklagte bezieht ein Nettoeinkommen von rund 1000 Euro monatlich) und sah dem Landmaschinentechniker die Hälfte der Summe bedingt nach. Zu den unbedingten 720 Euro Geldstrafe kommen noch knapp 600 Euro Tierarztkosten, die er den Besitzern zurückzahlen muss und Verfahrenskosten in Höhe von 250 Euro. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Es tue ihm leid, es sei ein „Blödsinn“ gewesen, betonte er. Das Urteil ist rechtskräftig.
Man sollte solch schießwütigen Idioiten Jagd und Waffenschein abnehmen!
Hätte er den Hund erschossen, hätte er sich wie alle Jäger darauf ausreden können der Hund hat gewildert. Er wäre freigesprochen worden. Bei einem Einbrecher ist es Notwehr.
...so einfach is´ das nicht....auch wenn´s oft kolportiert wird..einen "Freibrief" zum Hunde-Abschießen hat kein Jäger..legitim ist das nur, wenn der Hund "tatsächlich wildernd angetroffen wird"....--kann alles genau auf der HP des OÖ Landesjagdverbandes nachgelesen werden...(Regelungen in Ö sind aber von BL zu BL unterschiedlich)...
und: ich selbst bin KEIN Jäger....