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Mit Motorsäge Eltern attackiert: "Habe Stimmen gehört"

Von Thomas Streif, 15. Dezember 2015, 14:33 Uhr
Schwurgerichtssaal Ried
Der 20-jährige Innviertler wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen Bild: Daniel Scharinger

RIED/BRAUNAU. Ein 20-jähriger Innviertler, der im Sommer versucht haben soll, seine Eltern mit einer Motorsäge zu töten, ist vom Landesgericht Ried in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

„Die Stimmen haben mir befohlen, zu töten“, sagt der 20-jährige Mann. Schon vor dem Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes, der am Dienstag im Landesgericht Ried über die Bühne ging, war davon auszugehen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt wegen einer schweren Paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig gewesen war. Das hat ein Gutachten der bekannten Psychiaterin Heidi Kastner ergeben, dieOÖN haben berichtet.

Juristisch handelte es sich also nicht um einen Strafprozess, sondern um ein Unterbringungsverfahren. Aus diesem Grund gilt der 20-Jährige juristisch gesehen nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener.  Es war die Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2015 als der junge Mann unter Einfluss von Alkohol und Cannabis seine Eltern in Moosdorf, Bezirk Braunau, mit einer Motorsäge attackierte, nachrichten.at hat berichtet. 

"Hatte großen Hass in mir"

„Ich wollte beide, meinen Vater und meine Mutter töten. „Ich wusste, dass ich bereits mit der Motorsäge in der Nähe des Kopfes von meinem Vater bin. Ich hatte an diesem Tag einen großen Hass in mir. Als ich aber das Schreien meines Vaters gehört habe, hat es in meinem Kopf umgeschaltet und ich wusste, es ist völlig falsch. Die Stimmen waren plötzlich weg und ich hatte wieder die Kontrolle über mich“, beschreibt der Betroffene die Abläufe in der Tatnacht. Der Vater des jungen Innviertels wurde bei dem Angriff mit der Motorsäge verletzt. Die vorsitzende Richterin Claudia Lechner zeigt die Beweisstücke: Eine große, orange Motorsäge, sowie die durch den Motorsägen-Angriff schwer beschädigte Bettdecke.

Mehrmals war der junge Innviertler bereits in psychiatrischer Behandlung. „Die Aufenthalte haben mir nicht geholfen, gesagt habe ich es aber auch niemandem“, sagt der 20-Jährige zur vorsitzenden Richterin Claudia Lechner. Vor rund zwei Jahren habe er die Veränderungen seines psychischen Zustandes bemerkt. Vor dem Angriff auf seine Eltern habe es sich angefühlt, als ob er der Teufel gewesen wäre, so der 20-Jährige mit leerem Blick.

"Er stand unter Einfluss der Stimmen"

„Der junge Mann war zum Tatzeitpunkt schwer krank und er stand unter dem Einfluss der Stimmen“, sagt Gutachterin Heidi Kastner und fügt hinzu: Er wurde als sozialer, freundlicher, netter junger und sehr hilfsbereiter Mann geschildert! Die Krankheit, die über ihn hereingebrochen ist, hat ihn zu dem gemacht, wie er jetzt vor ihnen sitzt.“ Diese Schizophrenie sei eine Erkrankung, die sämtliche Logik aufhebe. „Die Krankheit, für die es überhaupt keine bestimmte Gründe gibt und die jeden treffen kann, bestimmt, wie man denkt und wie man Dinge wahrnimmt“, so die renommierte Psychiaterin. Immer wieder habe er Schreie von unzähligen Menschen gehört. Diese hätten ihm das Gefühl gegeben, dass die Welt ein „furchtbarer Ort“ sei. Erst in den jüngsten zwei, drei Wochen habe sich der Zustand des Mannes etwas gebessert. „Mit der derzeitigen medikamentösen Behandlung nähert er sich der Realität ein wenig an“, aber eine höhergradige Abnormität sei gegeben, so Kastner.

Elten stehen zu ihrem Sohn

Die Unterstützung seiner Eltern ist dem kranken Innviertler gewiss: „Wir stehen voll und ganz hinter ihm und möchten ihm helfen, so weit es uns möglich ist“, sagt die Mutter unter Tränen im Zeugenstand. Immer wieder hätten sie Hilfe in einer Innviertler Psychatrie gesucht. „Ich glaube, dass die Krankheit unseres Sohnes dort aber unterschätzt wurde“, so die Mutter des Beschuldigten.

Nach langer Beratung gibt das Geschworenengericht das Urteil bekannt: Der 20-Jährige habe „nur“ das Vergehen der schweren Körperverletzung begangen. Vier Geschworene stimmten für einen versuchten Mord, vier allerdings nicht. Wegen der Stimmengleichheit wurde der Betroffene vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.  Vereinfacht gesagt wurde es damit begründet, dass der 20-Jährige, als er die Schreie des Vaters hörte, doch noch freiwillig vom Tatvorsatz zurückgetreten sei.

Weiters wird eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Staatsanwalt Franz Josef Zimmer gibt keine Erklärung ab, die Verteidigung nimmt das Urteil an. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. 

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