Michael Wall macht sich für Patienten stark
Am 1. Juni wird Michael Wall der neue Patientenanwalt in Oberösterreich.
Das Gespräch mit Michael Wall ist vor allem eines: von Sympathie geprägt. Der „Jurist aus und mit Leidenschaft“, wie er sich selbst bezeichnet, tritt am 1. Juni seine neue Aufgabe als Patientenanwalt in Oberösterreich an.
Dass ihm das Thema wichtig ist, zeigt sein Werdegang. Seit mittlerweile 15 Jahren ist Wall in der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich tätig und befasst sich mit den Themen Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Pflegevorsorge. Bis er seinen neuen Job antritt, wolle er auch hier noch sein Möglichstes tun, damit es gut weitergehe, sagt Wall.
In seiner Rolle als Patientenanwalt freut er sich besonders auf die Arbeit für Menschen, die in schwierigen Situationen sind. Ihnen will Wall Sicherheit geben und das Vertrauen in den Gesundheits- und Pflegebereich stärken.
Die Patientenvertretung kümmert sich um die Aufklärung von Missständen und Beschwerden sowie die Erteilung von Auskünften, die mit dem Aufenthalt von Personen in oberösterreichischen Krankenanstalten zusammenhängen. Zusätzlich ist sie Teil der Pflegevertretung.
Den Grundstein für seine Aufgabe legte er bereits im Jahr 2004, als er den Entwurf für das oberösterreichische Pflegevertretungsgesetz schrieb. „Dass ich das eigentlich für die Tätigkeit, in der ich jetzt arbeiten werde, geschrieben habe, war mir damals nicht bewusst“, sagt der Jurist und lacht.
Seine Ziele hat er bereits klar definiert: Wall will die Selbstbestimmung der Patienten stärken. „Viele Menschen haben Versicherungen und Altersvorsorgen, um abgesichert zu sein. Aber die Patientenverfügung wird viel zu selten in Anspruch genommen“, sagt er. Zusätzlich will er die Vernetzungsarbeit zwischen Kammern, Krankenanstalten und Pflegeheimen fördern.
Entspannung findet Wall beim Orgelspielen. Aber auch die Kulinarik der Steirischen Weinstraße zieht ihn besonders an. „Dort finden Sie mich, wenn ich nicht im Büro bin“, sagt er.
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zu: "Vernetzungsarbeit zwischen Kammern, Krankenanstalten und Pflegeheimen fördern."
Es geht in alter Manier weiter und es wird (wieder) sichergestellt, dass niemand, aber nur annähernd bei Grundsatz-Verletzungen, die Staatsanwaltschaft, sprich Gerichte anschaltet, oder?
Bitte (angewandte) Juristen vor. Wissen wird verhandelt und findet Niederschlag in der Entschädigung, entweder positiv als auch negativ. Der Betroffene, Kunde kommt nachwievor nicht zum Recht. Es wird von der K&K?-Manier der Anbetung als Entschädigung (Orden&Co) ausgegangen.
Naja: Verantwortungsträger und die, die sie bisher fleißig im Sinne ihres Herodenkens wählten, zahlen die Rechnung. Mal sehen welche Währung sich die Betroffenen aussuchen, mal für ex-post-Vergehen/Unrecht, dann für die (weiteren) ex-ante-Vergehen, oder?
Bitte Juristen und Organisationsexperten vor.