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Mai-Demo: Vorwürfe gegen Polizisten

20. Oktober 2009, 00:04 Uhr
Mai-Demo: Vorwürfe gegen Linzer Polizisten
Bei der Demonstration waren fünf Personen festgenommen worden. Bild: mediabox

LINZ/WIEN. Heftige Kritik an der Vorgangsweise der Linzer Polizei im Zusammenhang mit der Demo vom 1. Mai gab es gestern im Spitzelausschuss des Parlamentes. Ein Linzer Polizeioffizier soll ein Vernehmungsprotokoll „vordiktiert haben“.

An der Demonstration hatten am 1. Mai bis zu 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuni wurden festgenommen. Ein Demonstrant wurde bisher (nicht rechtskräftig) verurteilt, zwei wurden freigesprochen, ein Verfahren eingestellt. Ein weiterer Prozess wird im November stattfinden.

Im U-Ausschuss in Wien griff Peter Pilz (Grüne) gestern vehement einen Linzer Polizei-Offizier an. Sein Vorwurf: Dieser hätte eine brisante Einvernahme eines Kollegen via E-Mail vordiktiert. Der Beamte aus Mondsee war von einer dunkelhäutigen Frau beschuldigt worden, sie sei von dem Polizisten bei der Demo in Linz „aus rassistischen Motiven“ mit Pfefferspray besprüht worden.

Andere Niederschrift

Im Zuge der Untersuchungen des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) stellte sich heraus, dass der Beamte aus Mondsee keinen Pfeffersprayeinsatz durchgeführt hatte. Es war ein anderer Beamter, dessen Pfeffersprayeinsatz vom UVS als rechtmäßig erkannt worden ist.

Dennoch bleibt die Frage, warum der Linzer Polizeioffizier das E-Mail an den Beamten in Mondsee geschrieben haben soll. Es hatte folgenden Wortlaut, den der Beamte benutzen sollte: „Ich habe einen rechtswidrigen Angriff (...) abgewehrt, es handelt sich um das Delikt des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannte Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich/ich kann mich nicht an eine dunkle Frau erinnern. Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt.“

Der Beamte aus Mondsee hielt sich jedoch nicht an die „Vorgabe“ und verfasste eine völlig andere Niederschrift, weil er nicht gesprüht hatte.

„Wir werden uns diese Sache sehr genau ansehen. Ich kann das E-Mail weder bestätigen noch in Abrede stellen“, sagte dazu gestern der Linzer Polizeidirektor Walter Widholm.

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33  Kommentare
33  Kommentare
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gerne_linzer (301 Kommentare)
am 20.10.2009 15:58

die von dir als "Berufsdemonstrierer" verunglimpften Demonstranten sind im Falle dieser Demo laut Gerichtsprotokollen Soziologen, Kulturarbeiter, Universitätsrektoren, Diözesanangstellte.
Darf ich fragen, womit du dein Geld verdienst? Berufsposter?

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 09:53

... unter den Demonstranten!
Sagt er. Er hat nur zugeschaut. Sagt er.
Er war auch nicht von der Vermummungs-Sache betroffen.

Er hat nur den Nothilfe-Paragraphen missverstanden, und sich in eine Amtshandlung eingemischt...

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 21.10.2009 14:58

"Salonkommunisten" und "Linke Träumer", die von Vater Staat - nicht mal schlecht - leben! Oder sehe ich das falsch? Bitte um Aufklärung !

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( Kommentare)
am 20.10.2009 07:51

die Berufsdemonstrierer, wovon die leben. Gut dass wir nicht wissen, wer Ihnen Geld gibt

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staatsbuergerin (2.279 Kommentare)
am 20.10.2009 09:25

...

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tille48 (1.050 Kommentare)
am 20.10.2009 12:33

Man sollte die Menschen nehmen wie sie sind, denn es gibt keine anderen. Dies sollte auch für die Teilnehmer an Demonstrationen gelten. Solange alles im Rahmen bleibt ist es unerheblich, wer diese Demonstranten sind.

Aber dies ist ja auch schon das Thema.
Wenn Menschen mit Reputation eidesstattlich aussagen, dass hier die Exekutive nicht nur Fehler begangen hat, sondern auch der Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit geäußert wurde, dann hat das genau untersucht zu werden.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 14:07

Aber gibt es da nicht Regeln?
Demonstrationen müssen angemeldet sein, soviel ich weiß.
Und Demonstranten haben sich an die Anordnungen der Exekutive zu halten.

Sind diese Voraussetzungen alle erfüllt gewesen?

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 14:25

von derart staatstragenden Gründungsparteien der 2. Republik wie der KPÖ - sind selbstverständlich ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt.

Die Polizei hat nix zu melden, sondern die ordungsgemäße, störungsfreie Durchführung der Kundgebung zu ermöglichen und dabei den Verkehr zu regeln.

Anweisungen durchgeknallter Polizeirambos, beispielsweise eine Bank zu überfallen, sind genauso rechtswidrig wie vorbeugende Feststellung von Personalien.

Was Du nicht kapierst, ist, daß wir zumindest ansatzweise in einem Rechtsstaat leben.

Und in diesem Falle hat sich der Einsatzleiter sogar gegen den Vertreter der Behörde, den Polizeijuristen, gewandt: Eine Folge der Straßerschen Polizeiabschaffung bei gleichzeitiger Umbenennung der Gendarmerie: Die halten sich nicht an's Recht, sondern an die Wiener ÖVP-Zentrale.

Hättest Du Deinen Grundwehrdienst abgeleistet, müßtest Du wissen, daß kriminelle Befehle nicht befolgt werden dürfen.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 15:50

... echt erstaunlich zwinkern
Sag mir deinen Dienstgrad, dann sag ich dir meinen ...

Die Polizei hat also die ordungsgemäße Durchführung der Kundgebung zu ermöglichen.

Und wenn sie nicht ordnungsgemäß abläuft?
Dann hat die Polizei was zu melden.
Stimmen wir soweit überein?
Ich gehe davon aus.

Hm.

Und wenn die Polizei der Meinung ist, dass die Kundgebung nicht ordungsgemäß abläuft?
Dass gegen das Vermummungsverbot verstoßen wird zum Beispiel.
Was sieht dein "ansatzweiser" Rechtsstaat dann vor?
Hm?
Feststellung der Personalien jener, die sich der Amtshandlung widersetzen vielleicht?

Ach so!
Für staatstragenden Gründungsparteien der 2. Republik wie die KPÖ gilt das natürlich nicht.
Da hat die Polizei nichts zu melden.
Schöne Auffassung vom Rechtsstaat...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 18:34

Weiter als bis zum Gefreiten hab' ichs nicht gebracht. Dafür war ich (erfolgreicher) Soldatenvertreter und später, nach meiner zwangsweisen Beförderung (kann man nicht ablehnen), stellvertretender Chargenvertreter - insgesamt also eine eher bescheidene Karriere.

Dein obiges Post wäre übrigens vorbildlich, elegant und schlüssig formuliert, in sich stimmig und eine ernstzunehmende Polemik, wenn...

tja wenn es auch nur einen Vermummten gegeben hätte. Was zwar eine stundenlange Einkesselung auch nicht rechtfertigen würde, aber immerhin ein Argument wäre.

Blöd nur: Das Video auf youtube, die ORF-Videos... gut. Ist alles Rotfunk, könntest Du argumentieren. Dummerweise kamen auch die Polizeivideos vor Gericht, und da gibt's auch keinen Vermummten.

Also: Die Herrschaften lügen wie gedruckt, auf Anweisung des Sicherheitsdirektors, wird vermutet: Beweisen kann man's nicht. Oder sie sind zu blöd, einen Vermummten einzuschmuggeln und zu filmen.

Nebenbei: Geübt wurde am Vortag.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 19:07

Da es keinen Vermummten gab, war kein Grund für eine "Amtshandlung" gegeben und eine solche daher rechtswidrig.

Es liegt offensichtlicher Amtsmißbrauch vor, wobei für die beteiligten Amtpersonen Unschuldsvermutung und Unschuldsgewißheit gelten, unabhängig von der Beweislage.

Die Unschuldsvermutung gilt auch für den LPK und IM Strasser. Ihrer sei das Himmelreich.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 20:09

... beweisen also die Videos, auf denen keine Vermummten zu sehen sind?
schön.
Nein,nicht schön.
Aber nehmen wir´s mal an, nur hypothetisch.
Es wäre ja auch zuviel verlangt, wenn du beweisen solltest, dass etwas nicht existiert hat.

In unserer Hypothese ist also die Polizeimaßnahme unbegründet.
Ist sie aber auch illegal?
Wer stellt das fest im Rechtsstaat, und wann?
Der Demonstrant vor Ort?

Und wie ist die rechtsstaatliche Reaktion auf eine mutmasslich ungerechtfertigte Aufforderung zur Auflösung einer Demo, bzw. auf die Aufforderung, Vermummungen zu beseitigen?

(Aufruf zum) Widerstand?
(oje, dazu gibts wohl auch kein Video...)

Gewalt?

Hm.

Ich sag ja: merkwürdige Auffassung vom Rechtsstaat...

Es gibt genau eine Institution im Rechtsstaat, die berechtigt ist, Gewalt anzuwenden: die Polizei.
Demonstranten dürfen sich maximal wegtragen lassen.
Dabei verletzt man sich aber nicht.
Wo kommen also die Verletzungen der Polizisten her?
Selbst zugefügt?

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 20:27

Die Gewalt ging ausschließlich von der Exekutive aus.

"Verletzt" hatte sich unter anderem ein 90-Kilo-Brocken beim Verprügeln jenes 50-Kilo-Mädchens, gegen das das Verfahren wegen Widerstands eingestellt wurde.

Er hatte sich eine "Zerrung" des kleinen Fingers zugezogen.

Gute Nacht. Ich muß um 1/2 6 auf.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 08:26

... der Exekutive aus?

Das sieht der UVS aber anders.
Und vielleicht ist auch auf dem einen oder anderen Video ein Wurfgeschoss zu sehen?

Meinst du mit "ging von der Exekutive aus", dass die "angefangen haben" ?
Tja.
"Seit 9 Uhr 30 wird zurückgeworfen" ?

Ist neuerdings der Einsatz von Wurfgeschossen ein rechtsstaatlich vorgesehenes Mittel der Wahl für Demonstranten, die sich ungerecht behandelt fühlen?

Sieh es doch ein:
"Wer sich mit den Bullen anlegt kriegt eine aufs Maul" - das ist die volkstümliche Formulierung ...

---

Zu der behaupteten Einschränkung der Demonstrationsfreiheit hat der UVS übrigens auch eine andere Meinung.

"Die packeln ja alle" wirst du jetzt sagen.
Möglicherweise hast du Recht.

Ist damit aber Steinewerfen als Präventivmassnahme gegen ungerechtfertigte Massnahmen der Exekutive und Justiz-Packelei gerechtfertigt?

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 24.10.2009 12:19

Und das ist ja die eigentliche Sauerei an der Sache: Die Polizei selber hat gefilmt, daß alles, was sie behaupten, pure Erfindung ist.

Trotzdem sitzt keiner hinter Gittern.

Du kannst jetzt natürlich annehmen, die Polizeifilmer hätten alles außer ausgerechnet die behaupteten Straftaten gefilmt.

Glaubt bloß keiner.

Zum UVS: Der hat tatsächlich eine sehr originelle Rechtsauffassung. Kurz zusammengefaßt: Wenn eine bürgerkriegsmäßig ausgestattete Polizeihundertschaft fünzig von siebenhundert Demonstranten einkesselt und rechtswidrig verprügelt, ist das Demonstratrionsrecht nicht eingeschränkt worden, da die Demonstration ja NICHT aufgelöst wurde und die Nichteingekesselten ja weiterdemonstrieren hätten können.

Also die Notverordnungen auf Grund des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetztes hatten wohl ähnliche juristische Qualität.

Und: Irgendeinen Vermummten kann die Exekutuve bei jeder Demo behaupten oder einschleusen. Was heißt das de facto und de jure?

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 20:00

Also wenn ich ein Bundesheerler wäre, dann täte ich jetzt schreiben:
"Tun´s Ihnen net über die ADV äußern, Herr Gefreiter!
Stoeffoe, Olt"
;-)
Aber weil ich keiner bin, sondern nur d.Res tu ich das natürlich nicht.
Als SV und StvChV hast du natürlich Ahnung.
Gerade von diesem - war´s nicht §6 ? - egal.

Deine Ausführungen sind auch nicht schlecht polemisch zwinkern

Abgesehen von dem ein bisssserl überplakativen Beispiel vom Bankraubbefehl - das ist einfach nur Unsinn.

Dass wir eine Einigung erreichen erwarte ich nicht.
Ich strebe es auch nicht an.
Wir haben beide dem Grundsatz "nicht so stehen lassen wollen" gehuldigt - belassen wir´s dabei...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 20:17

Schlage, Deiner Anregung folgend, für heute folgendes vor:

"Agree not to agree."

Viel Spaß noch.

P.S.: Olt's hab' ich früher mit Vergnügen zum Frühstück verspeist. Ist allerdings schon länger her, mit der Zeit wird man milder.

P.P.S.: Schade, daß ich denen zu alt geworden bin. Wär' doch sicher unterhaltsam geworden mit Dir als Kompaniekommandanten.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 22:55

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 09:50

... der 2. Republik.
Wie der KPÖ ???

Die KPÖ wollte eine andere 2. Republik gründen: die ÖDR
Zum Glück wurde das verhindert, und wir haben keine Mauer entlang der Donau bekommen...

So viel zum Thema "staatstragend" ...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 13:53

Dich und Deine Freunde in den Geschützten Werkstätten erhalten dürfen.

Lustiger wäre schon, die Einkünfte der Teilnehmer an der Fronleichnamsdemonstration zu untersuchen: Da käme wohl so manche Steuernachzahlung zustande.

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( Kommentare)
am 21.10.2009 14:41

vom kleben von fpö-plakaten!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 07:33

sitzen in Untersuchungshaft?

Verabredungsgefahr ist ja offensichtlich gegeben. Hochverrat durch Abschaffung der Demonstrationsfreiheit auch.

Und wer ermittelt gegen Staatsanwälte, die zwar die Opfer vor Gericht bringen, nicht aber die Täter?

Die Formulierung, zwei Angeklagte seien freigesprochen, ein Kundgebungsteilnehmer verurteilt worden, ist übrigens eine besonders elegant gelungene: Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, was bei einer Anklage wegen Widerestands gegen die Staatsgewalt ein de-facto-Freispruch ist.

Wieso wurde gegen den Sicherheitsdirektor noch keine Anklage erhoben, wieso ist der LPK nicht wenigstens suspendiert?

Haben sie Waschbrettbäuche und Fönfrisuren wie KHG und seine Provisionskumpels?

Es gilt, natürlich, für alle aktuellen und ehemaligen Amtspersonen & Anhang die rechtswidrige Unschuldsvermutung, die sich trotz offensichtlicher Schuld zur Unschuldsgewißheit verdichtet: Wie unser Rechtssystem funktioniert, ist ja bekannt.

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( Kommentare)
am 20.10.2009 07:07

Ich finde es äußerst lobenswert, dass unsere Herrn Polizisten ihre Lügengeschichten via dienstliche Mails zu akkordieren versuchen. Da hat man es dann wenigstens schwarz auf weiß. Verwerflich wäre es, wenn sich unsere Beamten die Märchen im stillen Kämmerchen ausdenken würden. Dass sich der Untergebene dann aber nicht an den Text von Herrn Oberstleutnant hält, finde ich bedenklich. Das gehört jedenfalls untersucht. Scheinbar sind die Aussagen unserer Polizisten zeitweise so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil davon richtig ist.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 11:40

Nun, offenbar war die Aussage des Polizisten ja nicht falsch.
Er hat keinen Pfefferspray eingesetzt, also hat er das auch nicht ausgesagt.

Über den Umstand, dass Vorgesetzte ihre Schäfchen beraten, was juristische Formulierungen betrifft, und über die Art und Weise, wie sie das tun, ist natürlich zu diskutieren.
Und es ist der Frage nachzugehen, ob und welche Gesetzesverletzung so etwas darstellt.

Die Folgerung, dass ein Verdächtiger an der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist, weil er dazu eine falsche Aussage macht, ist jedenfalls unzulässig.

Dass die Unschuldsvermutung rechtswidrig sei lässt allerdings auch Folgerungen zu ...

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( Kommentare)
am 20.10.2009 12:17

Wenn sich der Herr Oberstleutnant schon die Mühe macht die Aussagen zu koordinieren, dann sollten sich alle daran halten. Vor allem die Untergebenen sollten das Ober-sticht-Unter-Prinzip befolgen. Wenn da einer umfällt mit seiner Aussage oder sich nicht an Empfehlungen hält bzw. vielleicht sogar erzählt wie es wirklich war, kann das ganze Lügengebäude zusammenbrechen und die Polizei ist wieder blamiert. Das will doch im Prinzip keiner.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 14:12

... was für Informationen der Offizier hatte?

Kennen wir den gesamten Wortlaut?
Es wird ja wohl mehr als die im Artikel zitierte Passage beinhaltet haben.

Was wir wissen ist, was in der Zeitung steht.
Und dass das Ganze vom Pilz aufgedeckt wurde.
Das allein macht mich schon misstrauisch...

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( Kommentare)
am 20.10.2009 14:32

Grüß dich Kollege!
Das ua. Angehängte Schreiben des Kripo-Sachbearbeiters MEMIC bedeutet folgendes:
Eine dunkle Frau ist besprüht worden, war beim Angriff auf die EE-Kette mit dabei, hat was abbekommen, ging dann ins Krankenhaus, meldete sich verletzt und behauptet nunmehr aus rassistischen Gründen besprüht worden zu sein.
Bitte eine ZEUGENNIEDERSCHRIFT mit deinem PI-Kdten machen, sehr kurz und bündig; das mit dem Personalblatt jetzt noch nicht, so weit sind wir noch lange nicht, nur weil eine Besprühte glaubt sie muss die Rassismuskeule schwingen.
Inhalt der NS sinngemäß: „Ich habe einen rechtswidrigen Angriff auf die EE abgewehrt, es handelt sich hierbei um das Delikt des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung durch zahlreiche unbekannte Täter zu meinem Nachteil und zum Nachteil meiner Kollegen in der Kette. Ich sprühte somit in Notwehr und Nothilfe. Ich kann mich / ich kann mich nicht an eine dunkle Frau erinnern.

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( Kommentare)
am 20.10.2009 14:33

Das Besprühen aus rassistischen Gründen ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt und meiner Ansicht nach den Tatbestand der Verleumdung darstellt.
Mehr kann ich dazu nicht angeben."
Das ist nur ein Vorschlag, länger soll´s nicht werden und inhaltlich drückt es wohl eh alles aus. Einmal per mail an mich, einmal im Original mit Unterschrift im Kuvert mit der Dienstpost an mich. Ich speichere bei mir ab und leite an den Kollegen ******* von der Kripo weiter.
Bitte mit dem Kdten besprechen, bei Bedarf Rücksprache mit mir.
************, Obstlt

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 15:55

... eine Beratung durch einen rechtskundigen Vorgesetzten.
Ich sehe meine Vermutungen bestätigt.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 18:38

Beratung??????
Rechtskundig?????

Was hast Du geraucht?

Oder können nur beschuldigte Opfer den Sachverhalt selber schildern?

Sind Postpolizeigendarmen zu blöde, brauchen sie "Beratung"?

Unter Dir wär' ich gern Soldatenvertreter.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 20:11

... deine Argumente sind, dann steht damit fest, dass ich Recht habe.

Oder dass du nicht imstande oder willens bist, eine ernsthafte und sachliche Diskussion zu führen.

In jedem Fall: Diskussion beendet.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.10.2009 18:58

Die Unschuldsvermutung sollte die Untertanen vor Gericht und Behörde schützen: In dubio pro reo, beispielsweise.

Geworden ist daraus: Nur nach einer rechtskräftigen(sic!) Verurteilung ist ein Mörder ein Mörder.

Die Mörder von Schattendorf sind also keine Mörder, im Gegenteil. Auch der Adi nicht: Niemals rechtskräftig verurteilt.

Tja, und wer nicht angeklagt wird, weil es nicht einmal Vorerhebungen gibt, ist also unschuldig, auch wenn das Video den Prügelbullen eindeutig zeigt und inzwischen 4 Gerichtsurteile den Herrschaften Münchhausner Glaubhaftigkeit bestätigen.

Auch KHG und Julius sind genauso unschuldig wie die Veranstalter jener Eurofighter-Pressekonferenz, wo der Verlängerte offensichtlich tausend Euro gekostet haben muß und jene BUWOG-Provisionsempfänger, die nix versteuert haben.

Für alle gilt die Unschuldsvermutung, nur die Kundgebungsteilnehmer waren trotz gegenteilger Beweise vermummt.

"Daß die Unschuldsvermutung rechtswidrig sei läßt allerdings auch ...

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 20.10.2009 22:46

... mit der hehren Rechtsstaatlichkeit.
Der Grundsatz gilt für alle.

Die Vermummten (ob sie nun vermummt waren oder nicht) wurden nicht angeklagt.
Außer den fünfen, von denen im Artikel die Rede ist.
Bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung waren bzw. sind sie unschuldig.

Die Polizisten ebenso.
Solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.

Derselbe Grundsatz für alle.
Auch wenns weh tut.
Anders gehts nicht.

Abgesheen davon hab ich´s eigentlich satt - ich weiß das geht an die falsche Adresse - mich mit so lächerlichen Aussagen wie "Hochverrat" und "Falschaussage" herumzuschlagen.

Es geht um eine Niederschrift, nicht mehr.
Und darum, dass ein Vorgesetzter einen Untergebenen dabei beraten hat, diese zu formulieren.
Und das ist die Zeit nicht wert, sich mit Möchtegern-Rechtsstaatsverteidigern herumzuschlagen...

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