Mädchenmörder fordert neues Verfahren

Von Von Gerhard Lukesch   03.September 2008

Von Gerhard Lukesch

Der Mord an Alexandra Schriefl ereignete sich vor fast genau 20 Jahren: Die damals 20-Jährige war am 26. Oktober 1988 gegen 2.30 Uhr in Wien-Favoriten nach einem Diskothekenbesuch ermordet worden. Der lange Zeit unbekannte Täter hatte die junge Frau auf ein verwildertes Grundstück an der Himbergerstraße gezerrt und sie vergewaltigt. Danach erdrosselte der Täter das Opfer mit der eigenen Kleidung und band die Tote in halb sitzender Position an einen Baum. Die halbnackte Leiche wurde am Nachmittag entdeckt.

Erst im Jahr 2000 konnte durch eine DNA-Analyse der heute 40-jährige Herbert Petsch aus Wien als Täter ausgeforscht werden. Obwohl er bestritt, Alexandra Schriefl ermordet zu haben, wurde er am 11. Dezember 2001 im Wiener Landesgericht schuldig gesprochen: 15 Jahre Haft.

Irrtum festgestellt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am 4. April 2002 das Urteil, stellte aber fest, dass sich das Schwurgericht bei der Strafbemessung geirrt hatte: Wie exklusiv berichtet, hätte der tatsächliche Strafrahmen für Petsch 19 Jahre und 275 Tage betragen. Der OGH konnte jedoch nichts dagegen tun, weil die Staatsanwaltschaft keinen diesbezüglichen Antrag gestellt hatte.

Jetzt brachte Herbert Petsch, der den Mord an Alexandra Schriefl nach wie vor bestreitet, eine Grundrechtsbeschwerde gegen das Urteil ein und will eine „Erneuerung des Strafverfahrens“. Dazu wollte Petsch auch die Beigebung eines Verteidigers.

Einen Antrag des in Stein inhaftierten Mannes lehnte der OGH jedoch ab: Die gesetzlichen formellen Voraussetzungen für diesen Antrag würden nicht vorliegen. Nachdem der OGH bereits 2002 über die rechtlichen Fragen des Verfahrens entschieden hatte, kann er dies auch nicht noch einmal tun.