Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Mädchenmörder fordert neues Verfahren

Von Von Gerhard Lukesch, 03. September 2008, 02:35 Uhr
Mädchenmörder fordert neues Verfahren<br/>

Herbert Petsch wurde 2001 wegen des Mordes an Alexandra Schriefl verurteilt. (APA)

WIEN. Eine „Erneuerung seines Strafverfahrens“ fordert Herbert Petsch (40). Er wurde vor acht Jahren wegen des Mordes an Alexandra Schriefl (20) festgenommen und 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Von Gerhard Lukesch

Der Mord an Alexandra Schriefl ereignete sich vor fast genau 20 Jahren: Die damals 20-Jährige war am 26. Oktober 1988 gegen 2.30 Uhr in Wien-Favoriten nach einem Diskothekenbesuch ermordet worden. Der lange Zeit unbekannte Täter hatte die junge Frau auf ein verwildertes Grundstück an der Himbergerstraße gezerrt und sie vergewaltigt. Danach erdrosselte der Täter das Opfer mit der eigenen Kleidung und band die Tote in halb sitzender Position an einen Baum. Die halbnackte Leiche wurde am Nachmittag entdeckt.

Erst im Jahr 2000 konnte durch eine DNA-Analyse der heute 40-jährige Herbert Petsch aus Wien als Täter ausgeforscht werden. Obwohl er bestritt, Alexandra Schriefl ermordet zu haben, wurde er am 11. Dezember 2001 im Wiener Landesgericht schuldig gesprochen: 15 Jahre Haft.

Irrtum festgestellt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am 4. April 2002 das Urteil, stellte aber fest, dass sich das Schwurgericht bei der Strafbemessung geirrt hatte: Wie exklusiv berichtet, hätte der tatsächliche Strafrahmen für Petsch 19 Jahre und 275 Tage betragen. Der OGH konnte jedoch nichts dagegen tun, weil die Staatsanwaltschaft keinen diesbezüglichen Antrag gestellt hatte.

Jetzt brachte Herbert Petsch, der den Mord an Alexandra Schriefl nach wie vor bestreitet, eine Grundrechtsbeschwerde gegen das Urteil ein und will eine „Erneuerung des Strafverfahrens“. Dazu wollte Petsch auch die Beigebung eines Verteidigers.

Einen Antrag des in Stein inhaftierten Mannes lehnte der OGH jedoch ab: Die gesetzlichen formellen Voraussetzungen für diesen Antrag würden nicht vorliegen. Nachdem der OGH bereits 2002 über die rechtlichen Fragen des Verfahrens entschieden hatte, kann er dies auch nicht noch einmal tun.

mehr aus Oberösterreich

Polizei löste Klima-Demo auf: Stau im Linzer Stadtgebiet

Dichte Rauchschwaden zu sehen: Brand im Lenzing-Werk

Miron Muslic: In Belgien eine große Nummer

Immobiliengeschäfte: Psychiatrie-Gutachter aus der U-Haft entlassen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen