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Mädchen nach Hundebiss auf Weg der Besserung

Von nachrichten.at, 28. September 2017, 08:28 Uhr
Rottweiler
(Symbolbild) Bild: OON

KÖNIGSWIESEN/LINZ. Das neun Jahre alte Mädchen, das am Montagabend in Königswiesen (Bezirk Freistadt) vom Rottweiler ihres Großvaters angefallen und schwer verletzt worden war, konnte gestern die Intensivstation wieder verlassen.

Das sagt eine Sprecherin des Uniklinikums zwei Tage, nachdem der Hund auf die junge Wienerin losgegangen war. Die OÖN haben berichtet. Ihr Zustand habe sich weiter stabilisiert, deshalb sei keine intensivmedizinische Betreuung mehr notwendig, hieß es. Das Mädchen werde aber "zumindest noch einige Tage im Krankenhaus bleiben müssen", sagt eine Sprecherin.

Der Besitzer, der Opa des Mädchens, ist laut Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Seinen Hund soll er laut einem ORF-Bericht sofort ins Tierheim gebracht haben. Das Tier werde nun auf Tollwut untersucht.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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ruhigblut (1.333 Kommentare)
am 28.09.2017 12:49

Dem Mädchen alles Gute!
Hunde die SO zubeißen, gehören SOFORT eingeschläfert!

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Karin1712 (58 Kommentare)
am 28.09.2017 08:45

Traurige Geschichte. Aber Tierheim für Tollwutuntersuchung...das kann ein Tierarzt...

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 28.09.2017 09:14

fest steht, wenn der Hund noch einmal zubeißt wird es für den Opa rechtlich sicher enger. aber gerade was die Schuld betrifft ist das ganze ja so uns so schlecht abzuschätzen, und jeder dieser oder ähnlicher Hunde kann unvermittelt zum Raubtier werden.

Der Polizeihundeführer dem der Rotweiler sein Kind totgebissen hat ist nicht verurteilt worden.

Nun wir das Problem, es gilt ja auch für andere Fälle, das in einem Fall für den unendlichen seelischen Schmerz wenn die Tochter tot ist, wenigstens keine gerichtliche Strafe verhängt wird. Gestraft ist der Vater oder andere in der Familie ja eigentlich von vorneherein,

nur gilt das auch in anderen Fällen, wo aber dann ein Gericht auf die Idee kommt auch noch draufzudrücken.

Würde man wissen, das Leute schon öfter mit Hunden gefährlich geworden sind, dann wäre ja grobe Fahrlässigekeit gegeben.

Übrigens zu Justiz und welchen Aufwand Höchstgerichte bei "kindischen Politik" http://kaernten.orf.at/news/stories/2868970/

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 28.09.2017 08:43

Gott sei Danke! Wenn dem Mädel keine bleibenden körperlichen Schäden drohen würden, wär schon viel gewonnen. Gute Besserung wünsche ich von ganzem Herzen.

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 28.09.2017 08:45

Und das Foto zeigt den bedauernswerten Hund eine Bekloppten. Stachelhalsband geht gar nicht.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 28.09.2017 09:22

das Stachelhalsband hat der Hundebesitzer vielleicht deshalb raufgegeben, das er sich selber nicht so vor seinem Köter fürchtet.........und vielleicht wenn niemand hinschaut, ganserlt er den Hund ein bisserl auf andere auf und geht ganz nahe, bei Ihnen vorbei,

vielleicht hat er dann ein gewisses Machtgefühl, das ihm im Berufsleben oder gegenüber Freunden so er welche hat, verwehrt wurde.

Aber wenn man bedenkt welche angesehenen Leute mit ganz anderen Mittel von Falschaussagen vor Gericht ihre Machtspielchen spielen, dann darf man Leute die auf den Hund gekommen sind auch nicht mehr verurteilen.

Übrigens in einer großen erfolgreichen GEmeinde in Oberösterreich behandelt man Bürger, denen man mit amtlichen Mitteln nach aller Paragraphenkunst das Wasser abgräbt mitunter auch so dermaßen übertrieben, ....

das bei behördlichen Begehungen wie bei amtsbekannten Aussenseitern,

zur Sicherheit gleich die Polizei mitgeht.

Wer hier übertreibt das weiß das Amtsgeheimnis, sonst niemand!!!

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