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Machland-Damm: "Wenn nötig, werden wir klagen"

05. September 2018, 00:04 Uhr
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   Bild: lebe

MACHLAND. Der OÖN-Exklusivbericht über Baumängel beim Machland-Damm lässt in der Region die Wogen hochgehen.

Mehr als 22.000 Menschen und rund 1000 Gebäude werden durch ihn geschützt. Rund 183 Millionen Euro wurden in den Jahren 2009 bis 2012 für die Errichtung des 36 Kilometer langen Machland-Damms ausgegeben. Knapp ein Jahr nach seiner Fertigstellung bestand er im Juni 2013 seine erste große Bewährungsprobe. Der Damm hielt den Fluten (knapp, aber doch) stand.

Dennoch hinterließ das Hochwasser Schäden an den Dammanlagen, die seither von der Betreibergesellschaft behoben werden. Dabei kamen, wie von den OÖN am Dienstag exklusiv berichtet, mögliche Baumängel zum Vorschein. Der Verdacht: Offenbar haben Baufirmen bei der Errichtung gespart.

Sitzung am Freitag

Der Obmann des Hochwasserschutzverbandes Donau Machland - der Mitterkirchener Bürgermeister Herbert Froschauer (VP) – wiegelte Medienanfragen zu Baumängeln gestern unwirsch ab. Einen Kommentar zu den Mängeln lehnte er mit einem Verweis auf eine Sitzung der Damm-Gesellschafter übermorgen, Freitag, ab: "Bevor die Gesellschafter nicht informiert sind, werde ich nichts sagen." Ein wenig konkreter wurde Froschauer dann aber doch: Die Probleme seien "nicht erst seit gestern bekannt". Es sei aber nicht vorgesehen gewesen, dass "die Öffentlichkeit informiert werde".

Mit den Firmen, die sich nun mit den Vorwürfen konfrontiert sehen, gebe es bereits "laufend Gespräche", sagt Rainer Barth, Bürgermeister von Grein (VP). Er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung, aber: "Wenn nötig, werden wir klagen. Wir werden nicht auf Kosten der Gemeinden die zuständigen Firmen aus ihrer Verantwortung lassen."

Wie groß die Mängel sind und welche Reparaturkosten daraus entstehen könnten, soll den Bürgermeistern bei besagter Gesellschafter-Sitzung am Freitag mitgeteilt werden. Dabei wird auch die Strategie im Umgang mit Baufirmen und Bauaufsicht entschieden.

Betroffen sind vor allem die Bauabschnitte Naarn und Mitterkirchen. Hier wurden bei zehn Probeschürfungen sechs mangelhafte Drainage-Verbindungen gefunden. Der Dammabschnitt in Saxen, der beim Hochwasser 2013 am stärksten in Mitleidenschaft gezogen worden war, wurde bereits saniert und weist laut Bürgermeister Erwin Neubauer (SP) keine Mängel auf.

Bei der Damm-Errichtung zeichnete noch der jetzige Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) für die Hochwasseragenden verantwortlich. Während des Baus seien "alle Entscheidungen gemeinsam im Beirat" gefällt worden. Von gravierenden Baumängeln sei während seiner Funktionsperiode "nie die Rede gewesen".

Wie gravierend sind die Baumängel?

Ein Hochwasserschutzdamm ist ein komplexeres Bauwerk, als er beim ersten Anblick vermuten lässt. Überirdisch ist seine Funktion simpel. Ein Erdwall verhindert, dass das Hochwasser dorthin vordringt, wo man es nicht haben möchte.

Unter der Erde wird die Sache komplizierter: Hinter dem Damm werden im Erdreich bis zum Grundwasserspiegel sogenannte Drainagen errichtet. Diese unterirdischen Bauwerke haben im Wesentlichen zwei Funktionen: Erstens verhindern sie, dass das Grundwasser bei einem Hochwasser von unten gegen die oberirdische Dammkonstruktion drückt und diese dadurch schwächt.

Zweitens verhindern die Drainagen, dass das Grundwasser hinter dem Damm an den falschen Stellen an die Oberfläche gedrückt wird. Das aufsteigende Grundwasser wird stattdessen von Pumpwerken bei den Drainagen gesammelt und in die Donau zurückbefördert.

Landesrat Elmar Podgorschek (FP) forderte die Gemeinden auf, die Mängel „möglichst rasch zu beheben“. Bei den Kosten für die Reparaturen sieht er auch die Baufirmen, die den Damm errichtet haben, in der Pflicht.

Auch die Biber nagen am Machland-Damm

Machland. Ein Planungs-Manko mit langwierigen Folgen ist auch der fehlende Biberschutz entlang des Machland-Dammes. Obwohl Naturschutz-Fachleute auf das steigende Bibervorkommen im Machland hingewiesen hatten, wurde beim Bau auf geeignete technische Sperren wie rostfreie Schutzgitter verzichtet.

Erst nachdem Biber begonnen hatten, sich direkt unter den Dammböschungen häuslich einzurichten, was die Stabilität des Damms beeinträchtigte, wurden auf Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg Gegenmaßnahmen ergriffen: Zunächst wurde entlang besonders gefährdeter Stellen, hauptsächlich im Gemeindegebiet von Naarn, der strenge Artenschutz aufgehoben, um die Biber zu fangen und zu töten. Seither wird der Damm sukzessive mit Biberschutz nachgerüstet. (hip/lebe)

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6  Kommentare
6  Kommentare
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saturn66 (187 Kommentare)
am 06.09.2018 08:49

Die Anschuldigungen werden haltlos sein. Nur ein Geplänkl um später zu sagen, wir haben alles versucht aber leider muss der Steuerzahler blechen.
Wegen ein paar Bohrungen werden die Firmen nicht in die Knie gehen.
Alles Taktik.
Was sagt eigentlich die Behörde, Gefahr in Verzug, wer haftet? sehr spannend

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fritzlfreigeist (1.646 Kommentare)
am 05.09.2018 22:18

Niemand wird geklagt, dazu sind die Bürgermeister viel zu schwach und ihren Parteien verpflichtet.
Baufirmen in nächster Nähe sind Arbeitgeber, die wird man nicht anpatzen und ein pensionierter xxxxx, der auch das B309-Desaster verschuldete, geniesst seine 14 Tausenderpension und lacht über das dämliche Volk.

Guat is gaunga, nix wiad gschegn !

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Ottokarr (1.722 Kommentare)
am 05.09.2018 12:30

Schon der erste Satz ist ein blödsinn -nicht 22 000 Personen werden geschützt sondern 2000-3000 und maximal 500 Wohnsitze ! Von den Bürgermeisten war bei Baubeginn -glaube ich noch keiner ihm Amt !! Wahr teilweise eine AMS -Maßnahme dieser Dammbau ! Das mitn Biber ist wieder eine andere Geschichte 😀😀

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betgziege (827 Kommentare)
am 05.09.2018 11:12

Wie in Österreich üblich nimand ist. verantwortlich. keiner hat was gewusst am Ende ist der Biber. schuld ...

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snooker (4.427 Kommentare)
am 05.09.2018 09:28

Das Foto gibt mir Rätsel aus:
Warum darf man den Damm nicht betreten, oder mit dem Fahrrad befahren?

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alteraloisl (2.658 Kommentare)
am 05.09.2018 08:08

Wer hat den bei diesem Bau den Schlussbericht erstellt, wo die plan- und auftragsgemäße Errichtung des Bauwerkes mit Brief und Siegel bestätigt wurde?

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