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Luchse gewildert: Naturschützer kritisieren "zahnloses Jagdgesetz"

29. Oktober 2016, 00:05 Uhr
Luchse gewildert: Naturschützer kritisieren "zahnloses Jagdgesetz"
Luchse sterben nach momentanem Stand nicht aus Bild: Weihbold

LINZ/KALKALPEN. Gegen aberkannten Schadenersatz legte der Nationalpark beim Höchstgericht Revision ein.

Obwohl Luchse in Österreich strengen Schutzbestimmungen unterliegen, können die Wildkatzen nicht gefahrlos durch die Wälder streifen. Im Vorjahr konnten nur noch fünf lebende Luchse im Nationalpark Kalkalpen nachgewiesen werden. Im kommenden Frühjahr sollen zwei neue Männchen aus der Schweiz den Bestand absichern.

Erst im Juli war Lüchsin Rosa im Nationalpark tot aufgefunden worden. Eine Obduktion der Veterinärmedizinischen Universität in Wien ergab jedoch, dass das Weibchen eines natürlichen Todes gestorben sein dürfte. Dennoch hat dieser Fall eine mysteriöse Komponente: "Die Untersuchungen haben ergeben, dass Rosa wohl nicht dort gestorben ist, wo sie gefunden wurde. Darauf können wir uns gar keinen Reim machen", sagt Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer.

Zwei weitere Tiere werden derzeit vermisst, ob sie tot sind, wagt der Direktor nicht zu beurteilen: "Luchse haben eine riesigen Aktionsradius. Wanderungen von bis zu 40 Kilometern sind keine Seltenheit."

Stirbt der Luchs neuerlich aus?

WWF-Luchsexperte Christian Pichler sieht die Gefahr, dass der Luchs ein zweites Mal im Alpenraum aussterben könnte, falls die Politik nicht gegensteuert: "Es ist doch absurd, dass Österreich von Ländern wie Indien bedingungslosen Schutz des Tigers einfordert, aber Wilderei mitten unter uns offenbar geduldet wird."

Zwei illegale Abschüsse – die OÖNachrichten haben mehrmals berichtet – beschäftigen derzeit die Gerichte. Eine Jägerin war in erster Instanz vom Bezirksgericht zu einem Schadenersatz von 12.001 Euro – die Kosten für die Auswilderung eines neuen Tieres – verurteilt worden. Die Schützin berief gegen den Spruch und bekam Recht. Dem Nationalpark sei durch den Abschuss des Tieres kein unmittelbarer finanzieller Schaden entstanden, argumentierten die Richter des Landesgerichts in Steyr.

Diese Begründung stößt nicht nur im Nationalpark auf Unverständnis. "Wilderei wird auf diese Art als Kavaliersdelikt und nicht als Verbrechen gesehen", sagt Naturschutzbund-Obmann Josef Limberger. Der Nationalpark brachte am 14. Oktober schließlich eine Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Park-Direktor Mayrhofer fordert eine "Rechts-Reparatur". Der Nationalpark sei schließlich gesetzlich dazu verpflichtet, das Luchs-Wiederansiedlungsprojekt durchzuführen. Daraus leite sich eine Ersatzpflicht ab, wenn eines der Tiere wegfalle. Mit einem Urteil des OGH rechnet Erwin Wirleitner, der Rechtsanwalt des Nationalparks, in frühestens zwei Monaten.

WWF-Luchsprojektleiter Pichler sieht nicht nur bei den Schadenersatz-Regelungen den Gesetzgeber in der Pflicht. Unter anderem seien die Jagdgesetze der Länder lückenhaft, kritisiert der Luchsexperte. "Ein Jäger, dem in der Steiermark die Berechtigung entzogen wurde, kann in Oberösterreich einfach eine neue beantragen. Eine gemeinsame Datenbank haben die Verbände nicht."

Auch Naturschutz-Obmann Limberger fordert eine Reform. Das gültige Jagdgesetz sei "zahnlos". Der Entzug der Jagdkarte ist derzeit für maximal 30 Monate möglich. "Bei besonders schweren Verstößen sollte ein lebenslanger Entzug der Berechtigung möglich sein", fordert er. (hip)

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8  Kommentare
8  Kommentare
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octan98 (120 Kommentare)
am 30.10.2016 16:33

Zwischen den Luchsjägern und "Keine Anklage wegen Wiederbetätigung gegen Anwalt" gibt´s aber keinen Zusammenhang - oder?

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 30.10.2016 08:18

Gerichtsbarkeit in einer Bananenrepublik, die kann nicht anders sein! Diebe und Gauner werden nicht verfolgt, wenn man ihnen durch Zufall habhaft wird, werden sie belohnt und auf freiem Fuß angezeigt, Gewalttäter und Vergewaltiger werden zu bedingten lächerlichen Haftstrafen verurteilt! Das ist praktisch ein Freispruch!! Österreich verkommt zusehends und das alles nur weil der Rechtsstaat aufhört zu funktionieren.

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padron (19 Kommentare)
am 29.10.2016 19:21

Für so eine Schweinerei gehört diesen beiden Wilderer lebenslang die Jagdkarte entzogen und dies sollte für ganz Österreich gültig sein.
Trotzdem muss auch der Nationalpark den Jagdpächtern entgegen kommen und daher vordere ich, dass das Abschießen von Rehen und Gämsen, im Jahre 2015 wurden im Nationalpark 140 Rehe und 150 Gämsen geschossen, all dieses Wild sollte für den Luchs reserviert sein.
Also lieber NP auch du musst deine Hausaufgaben machen, wenn ein Miteinander gelingen soll.

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fritzicat (2.724 Kommentare)
am 29.10.2016 18:12

Man hat schon bei der ersten Verhandlung in Steyr gegen die Luchsmörderin gesehen, wohin juristisch die Reise geht.

Der Richter war überhaupt nicht interessiert an den Ausführungen des Sachverständigen, er stelle kaum Fragen, das Urteil war offenbar bereits gefällt.

Wer so schlecht sieht, dass er einen Fuchs von einem Luchs nicht unterscheiden kann und dennoch schiesst ........ ?

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bedasen (286 Kommentare)
am 29.10.2016 14:44

So ist das eben in einem Rechtsstaat, besonders wenn er weniger mit Recht als mit Rechts zu tun hat.

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nadjap (117 Kommentare)
am 29.10.2016 09:59

Die Ehegatten W. brauchen keinen Jagdschein, um wieder Luchse wildern zu können. Dafür sorgen ihre hervorragenden Beziehungen in die Politik und Wirtschaft des Landes.

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christ13 (816 Kommentare)
am 29.10.2016 09:33

.... dieses Urteil
riecht extrem nach Krähen! Man weiß ja, daß sich ......???!!

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Zepppelin (164 Kommentare)
am 29.10.2016 09:01

Des is a grenzenlose Frechheit, solche Tiere abzumurksen, die soll dafür schon zahlen müssen.

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