Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Luchs getötet: Jägerin von Tierquälerei freigesprochen

Von (staro)   28.Jänner 2016

Im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG) hat eine Jägerin (64), die illegal in der Umgebung des Nationalparks Kalkalpen einen Luchs erlegt hatte, einen Teilsieg errungen. Die Angeklagte wurde vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen und nur wegen des Umweltdelikts der "vorsätzlichen Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes" verurteilt. Der Berufungssenat reduzierte die Geldstrafe von 2880 auf 1920 Euro und hob die vom Erstgericht verhängte bedingte Haftstrafe auf. Der Schadenersatzanspruch des Nationalparks in Höhe von rund 12.000 Euro wurde vom Gericht nicht anerkannt. Der Nationalpark muss das Geld nun auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Wie berichtet hatte die Frau den Luchs, der in Oberösterreich ganzjährig unter Schonung steht, im Frühjahr 2013 erlegt. Ermittler fanden den Kadaver in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators. Vor Gericht rechtfertigte sich die Jägerin, es sei ein Irrtum gewesen. Sie habe geglaubt, es habe sich um einen Fuchs gehandelt. Das kauften der Angeklagten aber weder das Gericht in Steyr noch die Berufungsrichter ab. Sie habe sich nach dem Abschuss mit dem Kadaver fotografieren und das Tier ausstopfen lassen. Das sei kein Unfall gewesen. "Wenn Ihnen ein Fehlschuss passiert wäre, hätten Sie das bei der Behörde selbst anzeigen können", so der Senat.

Den Vorwurf der Tierquälerei verwarf das OLG. Dieser Tatbestand bedeute, ein Wirbeltier "mutwillig", also aus "reiner Lust, ohne jeglichen Zweck" zu töten. Sie habe aber den Luchs erlegt, weil das Jagdrecht grundsätzlich eine "Bejagung des Raubwildes" vorschreibe. Das sei "gerade noch nicht mutwillig".

Die Angeklagte betonte, es tue ihr leid. Es sei ein "blödes Versehen" gewesen. Sie habe nicht gewusst, was sie mit dem toten Luchs tun sollte. "Sollte man das Tier wegschmeißen? Dafür ist es zu edel." Den Luchs zuhause aufzustellen, sei auch "undenkbar" gewesen.

Daher sei der Kadaver zum Präparator gekommen. "Vielleicht hätten wir ihn einmal einem Museum zur Verfügung gestellt", sagte die Angeklagte. Das Urteil ist rechtskräftig. 

copyright  2024
29. März 2024