Luchs getötet: Jägerin von Tierquälerei freigesprochen

LINZ. 64-Jährige nur wegen Umweltdelikts verurteilt, Geldstrafe gesenkt.
Im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG) hat eine Jägerin (64), die illegal in der Umgebung des Nationalparks Kalkalpen einen Luchs erlegt hatte, einen Teilsieg errungen. Die Angeklagte wurde vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen und nur wegen des Umweltdelikts der "vorsätzlichen Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes" verurteilt. Der Berufungssenat reduzierte die Geldstrafe von 2880 auf 1920 Euro und hob die vom Erstgericht verhängte bedingte Haftstrafe auf. Der Schadenersatzanspruch des Nationalparks in Höhe von rund 12.000 Euro wurde vom Gericht nicht anerkannt. Der Nationalpark muss das Geld nun auf dem Zivilrechtsweg einklagen.
Wie berichtet hatte die Frau den Luchs, der in Oberösterreich ganzjährig unter Schonung steht, im Frühjahr 2013 erlegt. Ermittler fanden den Kadaver in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators. Vor Gericht rechtfertigte sich die Jägerin, es sei ein Irrtum gewesen. Sie habe geglaubt, es habe sich um einen Fuchs gehandelt. Das kauften der Angeklagten aber weder das Gericht in Steyr noch die Berufungsrichter ab. Sie habe sich nach dem Abschuss mit dem Kadaver fotografieren und das Tier ausstopfen lassen. Das sei kein Unfall gewesen. "Wenn Ihnen ein Fehlschuss passiert wäre, hätten Sie das bei der Behörde selbst anzeigen können", so der Senat.
Den Vorwurf der Tierquälerei verwarf das OLG. Dieser Tatbestand bedeute, ein Wirbeltier "mutwillig", also aus "reiner Lust, ohne jeglichen Zweck" zu töten. Sie habe aber den Luchs erlegt, weil das Jagdrecht grundsätzlich eine "Bejagung des Raubwildes" vorschreibe. Das sei "gerade noch nicht mutwillig".
Die Angeklagte betonte, es tue ihr leid. Es sei ein "blödes Versehen" gewesen. Sie habe nicht gewusst, was sie mit dem toten Luchs tun sollte. "Sollte man das Tier wegschmeißen? Dafür ist es zu edel." Den Luchs zuhause aufzustellen, sei auch "undenkbar" gewesen.
Daher sei der Kadaver zum Präparator gekommen. "Vielleicht hätten wir ihn einmal einem Museum zur Verfügung gestellt", sagte die Angeklagte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Aus der "Jägerzeitung": Auf Grund dieser Wilderei ist es nun fix, dass für jeden nachweislich gewilderten Luchs aus dem Projektgebiet einer nachbesetzt wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die dringende Notwendigkeit eines Disziplinarrechtes verwiesen, damit wir alle rechtschaffenen Jäger, die leider nur zu oft mit solchen Leuten in einen Topf geworfen werden, schützen können.
So gelesen in einer Aussendung von LJM Brandmayr.
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Was wäre eigentlich ein Aufruf an gewisse Jagdpächter nächst Nationalpark, anonym jeweils 12 000 Euro einzuzuzahlen, damit die Luchspopulation weiter aufrecht erhalten werden kann.
Öffentliche Aufträge halten gewisse Firmen am Leben, sodass damit auch ein Betel wieder an das gemeine "Volk" sowie der Natur zurückgegeben werden könnte.
Aber es wird nichts passieren, man glaubt sich immer noch gottähnlich ............ bis einmal der Damm bricht und einer das Schweigen bricht.
Es gilt natürlich die UV
Jetzt wissen zumindest alle "interessierten JägerInnen", was der Abschuss eines Luchses im Nationalpark kostet: Rund 2000 €, ein Scnäppchen!
Wo es doch nur ein Versehen gewesen ist...
Und die Moral von der Geschicht': die dreistesten Ausreden kommen am besten vor Gericht!
Erfreulich, dass die Sache damit endlich vom Tisch ist. Vielleicht endet damit auch die Hexenjagd.
Vielleicht endet damit auch die Luchsjagd.
Aber ich befürchte, leider nicht......
Wer ist denn eine Hexe?
Wo ist der kritische Kommentar des Landesjägermeisters dazu? Luchs und Fuchs verwechseln...tut mir leid für die paar "ordentlichen" Jäger, aber irgendwann werdet ihr alle in einen Topf geworfen, genau wegen dieser KollegInnen...das ist wohl der Imageschaden schlechthin und nicht andes zu erwarten! Schämts euch alle bis oben hin!!
Was soll man dazu noch sagen!
Ist der Richter auch so ein gestörter Grünrockträger mit Lust am Morden von wehrlosen Tieren?
Jetzt kommt es noch so weit dass der Luchs im Nachhinein eine Strafe wegen illegalem vagabundieren bekommt.
Über unsere Gesetzgebung kann man nur noch den Kopf schütteln.
naja, wenn es für die vergewaltigung eine älteren dame 20 monate und 5.000 € strafe gibt, was wundert da noch einen.
über die Richter auch!
Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche mit Vitamin B eben gleicher.