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Leichnam lag einen Monat lang im Spitalskühlraum

Von Edmund Brandner, 12. Mai 2016, 00:05 Uhr
Leichnam einer 89-Jährigen lag einen Monat lang im Spitalskühlraum
Das Gesetz schreibt eine Beerdigung spätestens sechs Tage nach dem Tod vor. Bild: Weihbold

ROITHAM. Niemand kümmerte sich um das Begräbnis von Friederike Schindlauer aus Roitham.

Friederike Schindlauer war eine bescheidene alte Frau. Die Roithamerin betrieb früher eine kleine Schneiderei, die sich irgendwann nicht mehr rechnete. Sie wurde alleine alt in ihrem Haus, doch irgendwann überforderte sie der Alltag. Die Justiz setzte einen Sachwalter für sie ein, und 2012 bekam sie ein Zimmer im Vorchdorfer Seniorenheim. "Wir mochten sie alle sehr", sagt Isabella Pointner, eine ihrer Pflegerinnen. "Frieda war humorvoll und gesellig, sie liebte unsere wöchentlichen Singrunden."

Am 12. April verstarb Friederike Schindlauer friedlich im Alter von 89 Jahren. Danach lag ihr Leichnam einen Monat lang in der Prosektur des Welser Krankenhauses. Grund sind die verschlungenen Behördenwege – aber wohl auch die Tatsache, dass sich niemand richtig verantwortlich fühlte.

Es gibt weitschichtige Verwandte, doch da ein Sachwalter für Friederike Schindlauer zuständig war, ging der Akt nach ihrem Tod an das Vormundschaftsgericht in Gmunden. Dieses wiederum setzte vorschriftsgemäß einen Notar ein, um die Verlassenschaft korrekt abzuwickeln.

"Wo bleibt die Würde?"

In der Zwischenzeit lag der Leichnam von Friederike Schindlauer wochenlang bei vier Grad Celsius in einem Kühlraum des Welser Krankenhauses. Erst diese Woche wurde er in ein Krematorium überführt, wo die sterblichen Überreste nun eingeäschert werden.

In Roitham und Vorchdorf löste der Fall Unmut aus. "Wo bleibt da die Menschenwürde?", fragt ein entfernter Verwandter. Und auch im Seniorenheim Vorchdorf versteht man das Zuwarten nicht. "An so einen Fall kann ich mich nicht erinnern, das hat sich Frau Schindlauer nicht verdient", sagt Heimleiterin Barbara Peter.

Laut OÖ. Leichenbestattungsgesetz müssen Verstorbene spätestens vier Tage nach ihrem Tod bestattet werden. Bei Verwendung von Kühlräumen darf die Frist auf sechs Tage ausgedehnt werden. Wird länger zugewartet, braucht es dafür die schriftliche Zustimmung des Bürgermeisters. "In der Regel nehmen aber wir Bestatter vorher die Sache in die Hand und organisieren gemeinsam mit der Gemeinde das Begräbnis", sagt der Gmundner Bestatter Klaus Pichler.

Im Fall von Friederike Schindlauer fühlte sich weder die Gemeinde Vorchdorf noch die Gemeinde Roitham zuständig. Der Roithamer Bestatter Heinrich Engljähringer nahm sich am Ende der Sache an und ermöglichte gemeinsam mit einem Cousin der Verstorbenen und dem Notariatsbüro am Ende noch die Bestattung.

Engljähringer will niemandem einen Vorwurf machen. "Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände", sagt er. "Der Behördenweg war in diesem Fall wirklich kompliziert."

Insider wundern sich dennoch. "Wir kennen das eigentlich nur aus Wien, dass Verstorbene wochenlang in der Prosektur liegen bleiben, weil sich keiner verantwortlich fühlt", sagt eine Pathologin im Vöcklabrucker Spital.

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19  Kommentare
19  Kommentare
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skippy (103 Kommentare)
am 13.05.2016 03:29

Typisch Oest.Beamtentum halt!

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spitalsarzt (542 Kommentare)
am 12.05.2016 21:00

Bitte um Klarstellung: wo war die Leiche - vöcklabruck oder wels?

Warum heisst es erst wels und dann gibts stellungnahme einer pathologin aus vbk?

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( Kommentare)
am 12.05.2016 19:02

Ein Lob dem Herrn Brandner oder wer sonst dafür zu loben ist: Es steht ‚Leichnam‘, nicht wie sonst üblich (Leiche).

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Ayakulik (417 Kommentare)
am 12.05.2016 19:00

Der Sachwalter sollte den Behörden den Tod der Besachwalteten bekanntgeben danach muss die Behörde alles in die Wege leiten. Falls sich von den Verwandten niemand zuständig fühlt ist ausschließlich die Behörde zuständig.
Behörden arbeiten langsam ist ja bekannt und in den meisten Fällen wenig bis gar nicht. Gerichte sind sowieso überfordert, nicht wegen zu viel Arbeit wegen Unfähigkeit!!!!!
Ein Sachwalter bekommt für seine Arbeit Geld und da unsere Gesellschaft sowieso schon korrupt ist können sie sicher sein das da einiges schief geht. Bei Sachwaltung bleibt nie Geld über auch wenn vorher etwas da war. Schuld sind die Behörden sie setzen auch den Sachwalter ein

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am 12.05.2016 19:09

zu viele Verallgemeinerung; „Behörden sie setzen auch den Sachwalter ein“ --- stimmt nicht immer; auch Verwandte oder Bekannte können eine Sachwalterschaft anregen. Zustimmen muß freilich die BH.

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am 12.05.2016 19:45

Und auch dieses ist so nicht korrekt.
Auch nicht verwandte Personen können einen Antrag auf Sachwalterschaft stellen.

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am 14.05.2016 05:28

...........aber verwandte können
sachwalterschaft anregen, in wort oder in schriftliche form.

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am 12.05.2016 20:06

Zuständige Stelle ist übrigens nicht die BH, sondern das Bezirksgericht.

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 12.05.2016 10:57

Was soll der ganze Tamtam betreffend Würde?
Wer bewertet denn was besser ist: Verbrennen, verrotten oder halt ein paar Extratage im Kühlraum?
Der Verstorbenen ists egal und Angehörige gibt es auch keine.

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Externsteine (194 Kommentare)
am 12.05.2016 08:29

Witzig!

Der "entfernte Verwandte" hat sich nicht selbst gekümmert, vergibt aber Zensuren in Sachen "Menschenwürde".

Klassisch also, der Staat soll sich um alles kümmern, außer um eine allfällige Erbschaft, die nehmen auch "entfernte Verwandte".

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am 12.05.2016 11:25

wenn man monatlich mit ca 1.000 euro auskommen muss und kein finanzielle polster hat - noch dazu der verstorbene keine nahe verwandte ist - dann ist nicht so selbstverständlich, dass man sich wegen ein begräbnis kredit aufnimmt.

anmerkung am rande:
vor ca 10(?) jahren war ein megahitze in europa, ältere menschen starben massenweise in ihre nichtklimatisierte wohnungen. in frankreich starben laut zeitung um die 5.000 menschen. ein franzose erzählte mir, dass es in wirklichkeit über 20.000 menschen waren und, die franzosen hatten nicht so viele kühlräume, daher wurden die verstorbenen im stillgelegte bergwerken vorübergehend gelagert. monatenlang. die meiste wurden dann auf staatskosten beerdigt. es gab kaum verwandten, die nach die verstorbenen gesucht hätten.

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am 12.05.2016 11:35

....dass man sich wegen ein begräbnis verschuldet.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 12.05.2016 12:02

Wenn ein Sachwalter bestellt war und die Seniorin in einem Wohnheim war, mit der Anmerkung die Schneiderei hat sich nicht mehr gerechnet, dann kann man davon ausgehen, dass da nichts mehr zu holen ist oder zu erben ist außer Schulden. Bedenklich für mich ist, dass der Sachwalter vorher beim Geld kassieren dabei war, wenn es aber ums zahlen geht, dann offensichtlich nicht zuständig ist.

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am 12.05.2016 13:25

"dass der Sachwalter vorher beim Geld kassieren dabei war"

welche geld wird hier gemeint?

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Gugelbua (31.930 Kommentare)
am 12.05.2016 08:20

Wenns ums Geld geht .... grinsen

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 12.05.2016 06:30

wenn es einen Sachwalter gibt, dann ist dieser auch zuständig bis zur Beerdigung und Kostenabwicklung - müsste man als Normalsterblicher meinen!

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am 12.05.2016 06:35

ich, als sachwalterin meine es genauso! könnte in diesem fall eventuell um die kosten für einen "armenbegräbnis" handeln?

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( Kommentare)
am 12.05.2016 07:28

so.
hab nachgeschaut.

Beendigung der Sachwalterschaft:

1., ................
2., "Erlöschen der Sachwalterschaft mit dem Tod der Behinderten Person"

Auszug aus der

Grundschulung
für neu bestellte SachwalterInnen
(VertretungsNetz - ohne Datumangabe)

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am 12.05.2016 07:30

wenn ein besachwaltete person stirbt, darf der sachwalter der konto der besachwaltete nichtmal anrühren, also für das begräbnis ist nicht der sachwalter zuständig.

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